Der für die deutschen Goldreserven zuständige Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele hat in einem Interview mit dem Handelsblatt (19.2.) den langsamen Abtransport des Goldes aus New York verteidigt, den das Handelsblatt am 6. Februar in einer Titelgeschichte kritisiert hatte (Zusammenfassung und Kommentar vom 6.2. hier, Leserkommentare hier). Thieles Erklärungsversuche hinterlassen mehr denn je den Eindruck, dass es Dinge gibt, die er nicht sagen kann oder will.
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Hinweis: Einen aktuelleren Beitrag zum gleichen Thema von Januar 2015 finden Sie hier: Die überaus sonderbare Goldheimholung derBundesbank
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So gibt er auch auf Nachfragen keine Erklärung dafür, warum die Bundesbank ihre Zusage von Oktober 2012 nicht mehr aufrechterhalten will, bis 2015 insgesamt 150 Tonnen aus New York zu holen. Im Jahr 2013 startete sie mit nur fünf Tonnen, was an langen Vorbereitungszeiten für die Transporte und das Umschmelzen der Barren liegen soll. Solche Anfangsschwierigkeiten gibt es laut Thiele jetzt nicht mehr, und dennoch will die Bundesbank in diesem Jahr nur 30 bis 50 Tonnen, „oder vielleicht mehr“, wie Thiele vage sagt, holen. Eigentlich sollte man einen wichtigen Grund vorweisen können, wenn man eine Zusage, die man dem Rechnungshof und dem Parlament gegeben hat, kurze Zeit später als nicht mehr bindend erklärt. Thiele nennt keinen. Es ist auch nicht ohne weiteres zu sehen, was die Bundesbank hindern sollte, 70 bis 75 Tonnen pro Jahr aus New York zu holen. Immerhin hat sie nach eigenen Angaben um die Jahrtausendwende ein Vielfaches dieser Menge pro Jahr aus London geholt.
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Auf die Frage, ob es wirklich nötig war, die Barren aus New York schon auf dem Weg nach Frankfurt umzuschmelzen, gibt Thiele nur eine Begründung für das Umschmelzen, nicht für den Zeitpunkt. Das sofortige Umschmelzen auf den heute üblichen Barrenstandard, war einerseits der wichtigste Grund für das späte und langsame Anlaufen der Transporte aus New York, aber kein Kritiker und kein Rechnungshof hat von der Bundesbank ein Einschmelzen gefordert, schon gar nicht ein sofortiges. Zum anderen wurde durch das Einschmelzen jede physische Evidenz vernichtet, dass es die ursprünglichen Barren in New York noch gab. Das Vorzeigen dieser Barren wäre, zusammen mit dem Zuziehen externer Wirtschaftsprüfer, ein sehr probates Mittel um die Gerüchte um das New Yorker Gold aus der Welt zu schaffen. Thiele gibt aber auch auf Nachfragen keine Erklärung dafür, warum diese Möglichkeiten nicht genutzt werden. „Das sind abstruse Gerüchte“, sagt er nur, obwohl er wissen müsste, dass auch abstruse Gerüchte den Vertrauenswert des deutschen Goldes schmälern, wenn genug Leute sie ernst nehmen.
Thiele macht Aussagen, die dem widersprechen, was der Rechnungshof schreibt, oder sich wegen angeblicher Geheimhaltungserfordernisse nicht belegen lassen. So sagt er: „Wir haben seit Jahrzehnten ein hervorragendes Vertrauensverhältnis zur Fed New York“ und „Die Amerikaner haben nie gemauert oder gebremst.“ Im Bericht des Rechnungshofs an den Haushaltsausschuss klingt es ganz anders. Dabei ist zu bedenken, der Rechnungshof in den Bericht drei Stellungnahmen der Bundesbank, einschließlich eines Vorstandsbeschlusses von September 2012 in den Bericht eingearbeitet hat, dass er also den gesamten, Anfang Oktober vorliegenden Kenntnisstand beinhaltet. Der Rechnungshof schreibt zum Beispiel: „Bei den ausländischen Lagerstellen sind nach den Geschäfts- und Vertragsbedingungen keine Revisionsrechte der Bundesbank vorgesehen. Deswegen konnte die Bundesbank die Goldbestände bisher nicht in repräsentativer Form körperlich aufnehmen.“ Und weiter: „Auf mehrmaliges Nachfragen seitens der Revision der Bundesbank erhielten deren Vertreter im Juni 2007 die Gelegenheit, die Tresoranlagen zu betreten und sich einen Eindruck von den Sicherheitsvorkehrungen zu verschaffen. Die Mitarbeiter erhielten aber keinen Zutritt zu den Compartments der Bundesbank, sondern lediglich zu einem Vorraum. Eine Bestandsaufnahme des Goldes war daher nicht möglich. (Hervorhebungen, N.H.)“ Die landläufige Vorstellung von „nie gebremst“ ist eine andere.
Die Bundesbank-Revision hätte inzwischen Rechte, die sie vorher nicht hatte, bekräftigt Thiele. Auf den Einwand, dass der Rechnungshof von solchen neuen Rechten nach eigener Auskunft nichts wisse, gibt Thiele eine überraschende aber nicht wirklich erklärende Auskunft. „Der Rechnungshof hat jederzeit Zugang zu allen Informationen.“ Wenn beides stimmt, muss man wohl davon ausgehen, dass die neuen Rechte der Revision nicht besonders viel wert sind.
Thiele betont in dem Interview mehrfach, dass die Bundesbank völlig frei wäre in ihren Dispositionen mit dem Gold in den ausländischen Verwahrstätten. Den Rechnungshof hat sie jedoch laut dessen Bericht vor „erheblichen politischen Implikationen“ gewarnt, wenn man Zweifel an der Zuverlässigkeit der Verwahrer signalisiere.
Warum die Amerikaner kostenlos 1500 Tonnen deutschen Goldes über Jahrzehnte verwahren, versucht Thiele gar nicht zu erklären. Vielmehr verlegt er sich auf die Feststellung, die Lagerräume und das Wachpersonal seien ohnehin da, die Zusatzkosten für die Bewachung des deutschen Goldes also bescheiden. Das erklärt jedoch nicht, warum die Fed das Gold nicht nur der Deutschen, sondern auch anderer Nationen in New York kostenlos verwahrt. Irgendeinen Vorteil müssen die Amerikaner sich wohl davon versprechen. (Das Gold der Amerikaner selbst lagert in Fort Knox.)
Für Thiele ist der Disput mit dem Rechnungshof abgeschlossen. Er verweist dazu auch darauf, dass der Rechnungshof den Abschluss der Bundesbank für 2012 geprüft und keine Einwände gehabt habe. Das überzeugt nicht sehr. Bei der Prüfung des Abschlusses für 2012 hatte die Bundesbank ihre Zusage einer schnellen Rückholung von 150 Tonnen aus New York noch nicht explizit zur Disposition gestellt. Auch waren zu dieser Zeit die Verhandlungen über zusätzliche Revisionsrechte, über die die Bundesbank heute nichts mehr sagen will, angeblich auf gutem Wege. Der Rechnungshof gab dem Handelsblatt die Auskunft, dass „sich der Bundesrechnungshof auch künftig mit der Bilanzposition Goldbestände und der Umsetzung seiner diesbezüglich ausgesprochenen Empfehlungen befassen“ wird.
Im Rechnungshofbericht steht eine Passage, die erklärt, warum sich die Gerüchte über das Vorhandensein der Goldreserven in New York so hartnäckig halten: „Gleichzeitig gilt eine weitgehende Haftungsfreistellung im Verlustfall. Die Fed hat sich verpflichtet, für die Verwahrung fremden Goldes, die gleichen Vorrichtungen wie für die Verwahrung eigener Bestände zur Verfügung zu stellen, übernimmt darüber hinaus aber keinerlei Haftung für Verluste. Die Bundesbank bezieht diesen Haftungsausschluss lediglich auf eventuelle Folgeschäden (z.B. Schadensersatz für Lieferverzug wegen vorübergehender Unzugänglichkeit der Tresore).“ Dazu ist festzustellen: Die Interpretation der Bundesbank gegenüber dem Rechnungshof hat rechtlich keine Bedeutung. Ich persönlich finde es schwer nachzuvollziehen, warum sich ein derartiger „weitgehender Haftungsausschluss“ allein auf Folgekosten beziehen sollte. Der Wortlaut im Rechnungshofbericht legt etwas anderes nahe, zumal es bei anderen ausländischen Verwahrern deutlich enger formulierte Haftungsausschlüsse gibt, die den Ausschluss auf höhere Gewalt begrenzen.
Nur die Bundesbank kann die Gerüchte um das Gold aus der Welt schaffen, wenn nichts dran ist, aber sie tut es nicht. Wenn etwas dran wäre, wären ihr die Hände gebunden und sie müsste genauso lavierend und abwiegelnd agieren, wie sie es tut.
Man kann also nur begründet spekulieren, was genau faul ist mit dem Gold. Zunächst einmal muss man sich von der Prämisse lösen, dass es Gold in New York zu holen, oder gar zurückzuholen gäbe. Wir besaßen noch nie Gold in New York. Vielmehr bekamen wir vor 1971 für Dollar, die einen Herausgabe-Anspruch auf amerikanisches Gold verkörperten, ein anderes Papier, das diesen Anspruch etwas konkreter als Eigentumsanspruch formulierte, einen Anspruch auf bestimmte Barren im amerikanischen Goldschatz in New York. Wir haben diesen Anspruch – anders als Frankreich – nie geltend gemacht. Bis zu den fünf Tonnen, die wir letztes Jahr bekamen, haben wir noch nie Gold in Besitz genommen.
Die Geschichte der vermuteten oder erwiesenen Doppelzählungen von Gold ist lang. Mindestens einmal haben die USA den Europäern von der Aufgabe der Golddeckung des Dollars ein betrügerisches Modell vorgeschlagen, bei dem Gold gleichzeitig abfließt und in Form von Zertifikaten in der Bilanz des Vorbesitzers bleibt. Die Verträge zur Lagerung des Bundesbank-Goldes bei der Fed in New York sind geheim. Niemand kann wissen, wie viele konkurrierende Ansprüche auf diesem Gold tatsächlich liegen, solange es keine Vollinventur des offiziellen Goldes in den USA gibt, oder wir unser Gold in Besitz zu nehmen versuchen.
Viel passieren kann nicht, außer einem Vertrauensschaden. Die Bundesbank hat so vorsichtig bilanziert, dass sie von der Vervielfachung des Wertes ihres vermuteten Goldschatzes noch nicht einen Cent ausgeschüttet hat. Selbst wenn keine Unze Gold in New York wäre, würde sie keinen Verlust machen. Sie müsste nur einen großen Ausgleichsposten in ihrer Bilanz streichen.
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