Seit 1.1. gilt in Griechenland ein neues Gesetz, das Barzahlungen begrenzen und Kartenzahlungen massiv begünstigen soll. Medienberichten zufolge sinkt die Barzahlungsobergrenze dadurch auf 500 Euro und es gibt Mindestanteile des Einkommens, die man mit Kreditkarten ausgeben muss, wenn man Steuerstrafen vermeiden will.
Die Berichte in den Medien sind unvollständig und teilweise etwas widersprüchlich. Ich stütze mich auf keeptalkinggreece, deren englischsprachiger Bericht der umfassendste und schlüssigste ist, den ich gefunden habe. Rechnungen von mehr als 500 Euro (bisher 1.500 Euro) dürfen nicht mehr in bar beglichen werden.
Bis zu einem Jahreseinkommen von 10.000 Euro muss der Steuerzahler 10 Prozent seines Einkommens mit elekronischen Bezahlverfahren, z.B. Kreditkarten, ausgeben. So einfach wie das klingt ist es allerdings nicht, denn Zahlungen für die großen Ausgabenblöcke wie Miete, Wasser, Energie und Schuldendienst, die für die meisten den Löwenanteil des Einkommens verschlingen, zählen nicht. Man muss schon Nahrungsmittel, Möbel oder den Friseur bargeldlos bezahlen, damit es zählt.
Bei höheren Einkommen steigt der verlangte Bargeldlosprozentsatz. Bei 30.001 Euro erreicht er 20 Prozent. Wer die Bedingung nicht erfüllt, zahlt auf den Bargeldlos-Fehlbetrag eine Steuerstrafe von 22 Prozent in Form der Nichtzuerkennung des üblichen Freibetrags in der Einkommenssteuer. Maximal beträgt die Strafe also 1320 Euro.
Natürlich haben die „Institutionen“, ohne deren Zustimmung kein Gesetz mit finanziellen Konsequenzen ins Parlament darf, das Gesetz abgesegnet.