Für die Waffendrohungen gegen Spaziergänger in Schwaben will das Stuttgarter Innenministerium nicht verantwortlich sein

7. 02. 2022 | Update 8.2. | Drohungen mit Waffengewalt gegen Spaziergänger und Unmaskierte von schwäbischen Städten wie Stuttgart, Ulm und Ostfildern, haben nach meinen Berichten zu peinlichen Presseerklärungen geführt. Ein Rundbrief, der mir zugespielt wurde, nährt den Verdacht, dass die fast gleichlautenden Formulierungen auf Handreichungen von Innenminister Thomas Strobl (CDU) zurückgehen. Das Innenministerium dementiert.

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Drohung mit Waffengewalt scheint eine (verbreitete) schwäbische Spezialität zu sein

4. 02. 2022 | Ostfildern und Ulm mussten klarstellen, dass sie entgegen der Androhungen in ihren Allgemeinverfügungen nicht mit Waffengewalt gegen Spaziergänger und Unmaskierte vorgehen wollen. Weitere württembergische Städte, darunter Stuttgart, lassen ihre Drohungen bisher unkorrigiert. Stichproben in badischen und anderen deutschen Städten zeigen, dass es auch ein bisschen anders oder ganz anders geht.

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Polizeipräsidium Reutlingen stellt klar: Spaziergänger werden auch in Ostfildern nicht erschossen

31. 01. 2022 | Nachdem die Stadt Ostfildern mit der Androhung von unmittelbarem Zwang bis hin zu Waffengebrauch zur Durchsetzung des Spaziergangsverbots für beträchtliches Aufsehen gesorgt hatte, haben Stadt und Polizeipräsidium Reutlingen in einer gemeinsamen Presseerklärung heute klargestellt, dass das nur als Hinweis darauf zu verstehen sei, „welche Bandbreite an Einsatzmitteln“ der Polizei allgemein per Gesetz zur Verfügung stehen mehr

Ulm droht unmaskierten Spaziergängern mit Waffengewalt

31. 01. 2022 |  Die Stadt Ulm hat per Allgemeinverfügung für die Abende, an denen üblicherweise Protest-Spaziergänge stattfinden, eine FFP2-Maskentragepflicht in der Innenstadt eingeführt. Im Fall der Zuwiderhandlung droht sie „unmittelbaren Zwang“ bis hin zum Waffengebrauch an, der verhältnismäßig sei. Viel deutlicher kann man nicht machen, dass die Maskenpflicht eine Schikane zum Aushebeln des grundgesetzlich garantierten Demonstrationsrechts ist.

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