Bahn schließt analog Lebende von bezahlbarem Bahnfahren aus

30. 09. 2023 | Die Bahn verkauft ab Oktober auch an physischen Verkaufsstellen Fahrkarten zum Sparpreis nur noch gegen Angabe eines Namens und einer Handynummer oder E-Mailadresse. Der Staatsmonopolist begründet die Maßnahme zur besseren Überwachung der Bewegungen seiner Kunden verlogenerweise damit, dass er diese besser über den Reiseverlauf informieren wolle. Bei Fahrkartenkauf über die Netzseite der Bahn sind diese ohnehin schon personalisiert.

So richtig stolz scheinen die Bahn-Oberen nicht auf die Maßnahme zu sein. Auf der eigenen Netzseite, etwa zu den Sparpreis-Angeboten, ist auch im ausführlichen Fragen-und-Antworten-Teil nichts davon zu erfahren. Man muss schon in den Medien darauf stoßen, die wenige Tage vorher davon informiert wurden.

Die Personalisierung der mit maschinenlesbarem QR-Code ausgestatteten Fahrkarten bedeutet, dass beim Kauf und bei jeder Fahrkartenkontrolle an eine zentrale Datenbank übermittelt werden kann und sicher wird, wer wann wohin fahren will und auch tatsächlich gefahren ist.

Wer das nicht will, oder nicht digital angebunden ist, muss sich entweder ein Normalpreis-Ticket kaufen, das meist ein Mehrfaches kostet, oder das letzte verbliebene Schlupfloch nutzen, den Kauf am Automaten. Diese hat man wohl noch nicht geschafft, entsprechend umzuprogrammieren. Über sie werden aber sehr wenige Sparpreise verkauft, weil sie eher für den Fahrkartenkauf zur sofortigen Nutzung programmiert sind, für die es keinen Sparpreis gibt, als dafür, günstige Fahrkarten für die Zukunft zu ermitteln und zu kaufen.

Wir brauchen immer dringender ein Recht auf analoges, nicht überwachtes Leben, das es staatlichen Stellen und Anbietern wesentlicher Dienstleistungen verbietet, Menschen ohne sehr guten Grund zu diskriminieren, die sich nicht digital anbinden und überwachen lassen wollen.

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