Die EZB kann den Regierungen ganz legal 53 Mrd. Euro zukommen lassen

Wir hatten im gestrigen Beitrag gesehen, dass es einen Posten von 53 Milliarden Euro in der gemeinsamen Bilanz des Eurosystems der Zentralbanken gibt, der auf den kreativen Namen „Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte“ hört. Den sollten die Notenbanker einfach auflösen und die Staatsschuldenkrise damit lindern. Das wäre weder gegen den Buchstaben noch gegen den Geist des

EU-Vertrags.

Wie bereits gestern erwähnt, haben die Notenbanker diesen Ausgleichposten erfunden, als der Internationale Währungsfonds zusätzliches Geld an die Zentralbanken aller Mitgliedsländer verschenkte , sogenannte Sonderziehungsrechte. Wenn die Notenbanken das einfach nur als Geschenk bilanziert hätten, hätte das direkt den Gewinn gesteigert und wäre auszuschütten gewesen. Das war nicht im Sinne des Erfinders, denn das Geld sollte ja bei den Zentralbanken sein, damit diese Zahlungsbilanzsalden ausgleichen konnten. Um den Bilanzgewinn nicht entstehen zu lassen,  erfanden sie den Ausgleichsposten.

Heute gibt es kein Festkurssystem mehr. Die Zahlungsbilanzsalden müssen nicht mehr über die Zentralbanken ausgeglichen werden. Das Geschenk des IWF, das die Notenbanken damals zurückhielten, sollten sie, da die Begründung für das Zurückhalten entfallen ist, als Gewinn ausschütten. Sie müssen dafür nur den Ausgleichsposten auflösen. Dann haben die Regierungen im nächsten Frühjahr 53 Milliarden Euro mehr auf dem Konto.

Das widerspricht nicht dem Geist oder gar Buchstaben irgendeines europäischen Gesetzes. Es ist ganz normale Gewinnausschüttung. Es widerspricht auch nicht dem vielzitierten Verbot der monetären Staatsfinanzierung, das aus den Vertragstexten herausgelesen wird. Dabei geht es darum, dass die Notenbanken nicht von defizitwütigen Regierungen unter Druck gesetzt werden, die Geldmenge übermäßig auszudehnen, um diese Defizite zu finanzieren. Derzeit ist das Problem eine zu geringe Geldmengenausweitung und Deflationsgefahr. Die Notenbanken würden mit einer Ausschüttung also nebenher auch noch im Sinne ihres Mandats handeln, die Preisstabilität zu sichern, indem sie mehr Geld in Umlauf zu bringen.

Dass die Staatschulendkrise im Wesentlichen aus der von den Zentralbanken erheblich mitverschuldeten Bankenkrise herrührt, kann man als Hilfsargument zusätzlich anführen.

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