Wenn die Bank einen Beschäftigungsnachweis fordert und Kontokündigung androht

3 Nachträge | 26. 03. 2024 | Eine Bank in Spanien verlangt von ihren Bestandskunden plötzlich Beschäftigungsnachweise und droht andernfalls das Konto zu kündigen. Da der zur Begründung angeführte spanische Erlass von 2014 ein solch übergriffiges Verhalten nicht erkennbar deckt, ist zu befürchten, dass dahinter ein neuer internationaler Standard steckt, der demnächst auch zu uns kommen könnte. 

Ein Paar aus Deutschland hat seit sieben Jahren ein Konto in Spanien bei einer spanischen Bank, weil es dort eine Immobilie besaß. Nun erhielt es von der Bank die überraschende Nachricht, es müsse in beglaubigter Übersetzung auf spanisch, englisch oder französisch Nachweise über seinen beruflichen Status beibringen, z.B. Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung. Andernfalls werde die Kontonutzung nach Ablauf einer Frist zunächst eingeschränkt und nach Ablauf einer weiteren Frist das Konto gekündigt.

Die Bank verweist zur Begründung auf ein Gesetz gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung von 2010 (Ley 10/2010, de 28 de abril) und auf eine Ausführungsverordnung aus dem Jahr 2014 (Real Decreto 304/2014, de 5 de mayo). Letztere bestimmt in Artikel 10, dass die Bank die Art der beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit ihrer Kunden erfragen muss. Nachweise einholen muss sie aber nur, wenn ein überdurchschnittlich hohes Geldwäscherisiko gegeben ist oder wenn die Kontobewegungen nicht zur angegebenen Tätigkeit passen.

Nach Angaben der Leserin gab es keine auffälligen Kontobewegungen, außer vor über einem Jahr den Eingang einer höheren Summe aus dem Verkauf der Immobilie. Diesen habe das Paar der Bank vorher angekündigt und danach die Herkunft des Geldes durch den notariellen Kaufvertrag belegt.

Fazit

Wenn eine Bank ohne erkennbaren Grund und ohne erkennbare Rechtfertigung in den angegebenen Gesetzen plötzlich zusätzliche Maßnahmen zur Überwachung ihrer Kunden ergreift, liegt die Vermutung nahe, dass sich im Schattenreich der internationalen Standardsetzer etwas getan hat. Dort verabreden in „informellen“ Gremien, mit Kürzeln wie FATF, Vertreter der Ministerien, Sicherheitsbehörden und Zentralbanken formal „unverbindliche“ Standards für die Überwachung der finanziellen Aktivitäten der Bürger. Diese finden dann auf geheimnisvolle Weise Eingang in die Tätigkeit der Finanzinstitute.

Nachtrag 1 (27.3.): Ohne Beschäftigung kein Bankkonto

Ein anderer Leser, der in Spanien eine Immobilie kaufen wollte, berichtet, dass es ihm mit einer anderen großen spanischen Bank ähnlich ging. Er musste einen Beschäftigungsnachweis beibringen. Auf die Frage, was denn wäre, wenn er einfach nur Geld hätte, ohne angestellt zu sein, habe der Bankmitarbeiter gesagt, dann könne er kein Konto eröffnen.

Nachtrag 2 (27.3.) Es passiert überall

Ein Leser berichtet:

„Ich besitze aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit europaweit mehrere Konten, in Deutschland, Belgien, Litauen, UK. In den letzten Monaten wollten alle bis auf das belgische Kreditinstitut einen Nachweis meiner Tätigkeit sowie TaxID etc. Die litautische Bank will ebenfalls Nachweise, obwohl dieses Konto seit einiger Zeit nicht mehr wirklich aktiv genutzt wird und nur ein kleiner vierstelliger Betrag dort liegt. Es scheint also tatsächlich etwas im Busch zu sein.“

Nachtrag 3 (27.3): Griechenland

Ein Leser, Auslandsgrieche in Deutschland, mit Konto in Griechenland, berichtet, dass seit ein bis zwei Jahren dort von den Banken Nachweise für das Einkommen und die Beschäftigung verlangt werden. Verwiesen wird auf nicht näher genannte europäische Regeln und ein griechisches Gesetz zu deren Umsetzung von 2018 (N. 4557/2018). Es gibt vom griechischen Bankenverband ein Informationsblatt auf griechisch und englisch (ohne Datum), aus dem hervorgeht, dass man als Privatperson der Bank sein Einkommen und seine berufliche Stellung nachweisen muss. Geeignet seien Einkommenssteuerbescheide, Gehaltsbescheinigung vom Arbeitgeber, Beschäftigungsbestätigung vom Arbeitgeber oder berufliche Identitätsausweise.

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