Tübingen zahlt bar stellt sich per Video vor
20. 11. 2024 | Die Einzelhändlerinitiative Tübingen zahlt bar hat in einem nun veröffentlichten Video-Call Teilnehmer präsentiert, die über ihre Motivation und Erfahrungen berichten. Geschäftsinhaber und andere können sich hier Anregungen holen, wie sie z.B. mit Aushängen zu ihrer Vorliebe für Bargeld mit Kunden ins Gespräch kommen und Verständnis für die Kosten schaffen können, die mit digitalem Bezahlen verbunden sind. Als Experten sind Hansjörg Stützle, Helge Peukert und Joe Martin dabei.|
Teure Schikane von Bargeldnutzern am Flughafen durch den Zoll
Die hessische Landesregierung will selbst nichts zum Erhalt des Bargelds tun
Wider die Pro-Bargeld-Heuchelei der Landesregierungen
Berliner Verkehrssenatorin will Barzahlung im Nahverkehr erschweren
1. 11. 2024 | In Berlin, wo in diesem Jahr die Barzahlungsmöglichkeit in Bussen abgeschafft wurde, will Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) die Möglichkeiten, Fahrscheine mit Bargeld am Automaten zu kaufen, beschränken. Auf die Frage, ob es in einigen Jahren noch Fahrkartenautomaten geben werde, antwortete sie der Berliner Zeitung: „Ja, aber weniger als heute. Zwar müssen wir auch künftig an diejenigen denken, die kein Handy haben und nicht bargeldlos zahlen können. Die Akzeptanz für bargeldlose Zahlungsarten ist stark gestiegen. Das müssen wir berücksichtigen. Auch, um Kosten zu senken. Denn der Umgang mit Bargeld ist kostspielig.“|
Volkshilfe will gegen Diskriminierung von Analogzahlern durch Verkehrsverbund Vorarlberg klagen
31. 10. 2024 | Der Verkehrsverbund Vorarlberg in Österreich hat angekündigt, dass der Fahrkartenkauf im Bus ab Januar einen Aufpreis von 50 Cent kosten wird. Das soll angeblich die Fahrer entlasten und die Fahrten beschleunigen. Dazu passt allerdings nicht, dass der Fahrschein-Kauf an Automaten im Bus, die auch die Fahrer entlasten sollen, ebenso verteuert wird. Für App-Nutzer werden weitere Rabatte eingeführt. Die Volkshilfe Vorarlberg will eine Klage wegen Diskriminierung einreichen und sucht Betroffene für eine Sammelklage.|