Meine Anfragen bei den EU-Archiven

4. 06. 2020 | Mir schien die Argumentation von EZB und EU-Kommission, aus einer Art Vorbemerkung zu einer Verordnung aus dem Jahr 1998 abzuleiten, der EU-Rat habe den Mitgliedstaaten eine weitreichende Kompetenz zu Eingriffen in die europäische Geldordnung geben wollen, von Anfang an sehr fragwürdig – zumal der viel höherrangige Artikel 128 AEUV Jahre später verabschiedet wurde und der AEUV keinerlei Bezug auf derartige mögliche Einschränkungen der Bargeldnutzung enthält. Aber beweisen konnte ich es nicht.

Da jeder EU-Bürger ein Recht hat, die Dokumente in den Archiven der EU-Institutionen einzusehen, bat ich am 6. Deezmber 2019 bei der EZB um Zugang zu den einschlägigen Dokumenten im Archiv. Nachdem ich zwei Monate lang außer einer Eingangsbestätigung nichts hörte, schrieb ich am 10. Februar eine freundliche Erinnerung, worauf man sich zwei Tage später entschuldigte, und versprach, mir als ersten Schritt sehr schnell eine Liste der verfügbaren Dokumente zusammenzustellen.  Zwei weitere Wochen später, am 26. Februar,  bekam ich dann den Bescheid, man habe nichts und ich möge mich doch bitte an EU-Rat und Kommission wenden.

Ich fragte am 17. März per E-Mail bei der EU-Kommission und dem EU-Parlament nach Dokumenten aus den dortigen Archiven, die die Ratio Legis der Euro-Einführungsverordnung und des Erwägungsgrunds 19 betreffen. Von der Kommission bekam ich umgehend eine Antwort, die ich als „wir haben nichts“ interpretierte, nämlich: „Die Dokumente COREPER wurden vom Rat der EU produziert. Sie können dieses Dokument aus dem Dienst des Historischen Archivs des Rats der EU beantragen: archives.centrales@consilium.europa.eu“

Also fragte ich beim Rat an.

Das EU-Parlament war deutlich freigiebiger, aber wie zu erwarten gewesen war, fand sich in deren am 14. April übermittelten Dokumenten wenig für mich Erhellendes.

Dann kam gut einen Monat nach der ersten Absage, am 20. April, doch noch ein Anruf vom Principal Transparency Officer der EU-Kommission mit der Nachfrage, woran ich genau Interesse hätte. Zwischenzeitlich hatte ich auf diesem Blog darüber geschrieben, wie schwierig es trotz Rechtsanspruch ist, aus den Archiven von EZB und Kommission etwas zu bekommen.

Es ist unerwartet schwierig aus EU-Archiven etwas zum gesetzlichen Zahlungsmittel zu bekommen

Mein Anwalt, Carlos A Gebauer, hatte zwischenzeitlich auch in meinem anstehenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bei Gericht beantragt, entsprechende Dokumente von der Kommission beizuziehen. Der Antrag war abgelehnt worden.

Schon zehn Tage nach dem Anruf der Kommission bekam ich am 27. April von der Kommission Dokumente aus dem Digitalarchiv, das aber nicht weit genug zurückging und deshalb wenig Brauchbares enthielt. Mit einer gewissen Hartnäckigkeit bat ich darum, im Papierarchiv nach der Versionengeschichte der Euro-Einführungsverordnung zu suchen, sobald die Pandemielage das wieder zulassen würde. Man machte mir allerdings keine Hoffnung, dass ich vor dem Verhandlungstermin beim Europäischen Gerichtshof am 15. Juni etwas bekommen würde.

Als ich schon fast alle Hoffnung fahren gelassen hatte, kam am 5. Mai per E-Mail eine größere Sendung elektronischer Dokumente vom EU-Rat, den ich als letztes angefragt hatte. Aus dieser Sendung stammen die meisten Dokumente, auf die ich in meiner Argumentation Bezug nehme.

Und schließlich kam am 25. Mai dann doch noch ein Satz Dokumente aus dem Papierarchiv der Kommission. Dabei war unter anderem eine aufschlussreiches Entwurfsversion der Euro-Einführungsverdnung.

Dem Europäischen Gerichtshof wurden die wichtigsten Archivdokumente übermittelt.

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