Neue Warnung vor ePA: Britische Regierung will aus Krankendaten Kriminalitätsneigung errechnen

13. 04. 2025 | Die britische Regierung erforscht in einem zunächst geheim gehaltenen Projekt, wie man aus den „Gesundheitsattributen“ von Personen die Wahrscheinlichkeit ableiten kann, dass diese Morde begehen. Kritiker warnen davor, dass ein solches KI-System zur Diskriminierung von Menschen mit psychischen Problemen und Minderheiten führen kann.

Das Regierungsprojekt, gestartet unter der letzten Regierung des konservativen Rishi Sunak, hieß ursprünglich „Homicide Prediction“ (Mordvorhersage) und wurde durch eine Informationsfreiheitsanfrage der Bürgerrechtsorganisation Statewatch bekannt. Seither wird es nur noch als „Datenaustausch zur Verbesserung der Risikoeinschätzung“ bezeichnet.

Zu den verwendeten Daten gehören insbesondere „Gesundheitsattribute, die signifikante Vorhersagekraft haben dürften“, wie Daten zur psychischen Gesundheit, Suchtproblemen, Selbsttötungsneigung, Selbstschädigung und Behinderungen. In Reaktion auf den Bericht im Guardian erklärte die Regierung, das Projekt diene „in diesem Stadium“ nur der Forschung. Es gehe darum, das Risiko besser abzuschätzen, dass Straftäter auf Bewährung Gewalttaten begehen.

Schlussfolgerung

Mögliche Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI) wie diese liefern ein weiteres Warnsignal gegen die Einführung und die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Wenn so etwas eingeführt wird, muss man nicht lange warten, bis der Datenschutz umgangen wird, etwa indem Straftäter, die Entlassung auf Bewährung beantragen, dafür „freiwillig“ ihre ePA-Daten freigeben müssen. Die nächsten, bei denen die Behörden nachschauen dürfen, wären dann vielleicht Reichsbürger, denen Gefährlichkeit unterstellt wird, und danach andere Systemfeinde.

Wenn Daten über psychische Probleme erst einmal für andere zugänglich erfasst und gespeichert sind, gibt es keinen sicheren Weg mehr, sie aus der Welt zu schaffen. Das kann bei erblichen psychischen Krankheiten noch unsere Kinder Diskriminierungen aussetzen. Nur wer sich darauf verlassen will, dass es auch in 20 oder 30 Jahren noch wirksamen Datenschutz gibt, kann getrost darauf verzichten, der Einrichtung einer ePA durch die Krankenkasse zu widersprechen.

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