Die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (Unctad) hat ihren jährlichen Bericht zur Tätigkeit der Schiedsgerichte für Investorenklagen gegen Staaten veröffentlicht. Drei Statistiken daraus sagen viel über die Natur dieser Schattengerichtsbarkeit, wer profitiert und wer sie politisch als Waffe nutzt.
Statistik 1: Die meistbeklagten Staaten vor diesen Schiedsgerichten bisher sind zwei Parias, die sich mit den USA überworfen haben: Argentinien und Venezuela. (Im Fall Argentinien geht es oft um Ansprüche reiner Finanzinvestoren aus der Staatspleite (siehe Unctad-Bericht 2013). Dazu trugen zwei kreative Entscheidungen des in Washington bei der Weltbank ansässigen Schiedsgerichts bei. Erstens wurde „Investment auf dem Territorium“ des betreffenden Staates so ausgelegt, dass der Kauf eines argentinischen Bonds auf einer Börse außerhalb Argentiniens von einem nicht-argentinischen Verkäufer als ein solches Investment auf dem Territorium zählt, zum anderen wurde entschieden, dass anstatt einer Regel im einschlägigen italienisch-argentinischen Abkommen, die möglicherweise viele Klagen ausgeschlossen hätte, die abweichende Regelung aus dem us-amerikanisch-argentinischen Abkommen anzuwenden sei.)
Statistik 2: Die Statistik des zu zahlenden Schadensersatzes führt seit letztem Jahr mit riesigem Abstand und über 50 Mrd. Dollar aus nur einem Fall Russland an. (Aus dem Vorjahresbericht interessant: Libyen war 2013 mit einer absurd hohen Entschädigung von rund einer Milliarde Dollar wegen eines kleinen Hotelprojekts aus Gaddafis Zeiten Spitzenreiter.)
Statistik 3: ‚Woher die Kläger kommen, ist ebenfalls erhellend. Nach den USA auf Rang 2 liegen die Kläger aus den kleinen Niederlande, mit 50 Prozent mehr Klagefällen und mehr als doppelt so viel wie Frankreich und Italien. Wo sitzen die Zentralen und Holdings der großen internationalen Konzerne? In den USA und im Steuerparadies Niederlande. So viel zum Thema: Es sind vor allem die mittelständischen deutschen Firmen, die von Investitionsschutzabkommen profitieren.
Das alles schreibt die Unctad so natürlich nicht. Aber immerhin lautet das Fazit:
“There is a strong case for a systematic reform of ISDS.”
“Eine systematische Reform des Investoren-Staaten-Streitschlichtungsmechanismus ist dringend.”
Weitere Berichte zum Thema Investorenschutz finden Sie unter dem Reiter Themen – Investorenschutz