Die Untersuchungsausschuss-Anträge von BSW und AfD in Sachsen

27. 10. 2024 | Die Fraktionen von BSW und AfD in Sachsen haben konkurrierende Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Corona-Maßnahmen eingebracht. Derjenige des BSW scheiterte mangels Untersützung aus anderen Fraktionen, derjenige der AfD wurde auch mit BSW-Stimmen angenommen, sehr zum Ärger der SPD. Die Stimmen der AfD-Abgeordneten hätten gereicht. Weil die Anträge nicht leicht zu finden sind, verlinke ich sie hier. Die Unterschiede zwischen dem BSW-Antrag und dem AfD-Antrag sind nach meinem Urteil nicht sehr groß.|

Wer Christian Drosten noch als glaubwürdigen Experten präsentiert, ist unrettbar naiv oder böswillig

14. 10. 2024 | Als Christian Drosten jüngst im Interview mit T-Online behauptete, er habe nie eine Impfpflicht gefordert, wurde er schnell der Lüge überführt. Das Magazin musste ihn nachgeschoben damit konfrontieren, dass er als Ko-Autor einer Leopoldina-Stellungnahme eine Impfpflicht gefordert hatte. Als Antwort tischte Drosten neue Lügen auf, die das Magazin erneut unkommentiert weiterverbreitete.

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Die unglaubliche Dreistigkeit, mit der das Paul-Ehrlich-Institut sich 2024 erste Gedanken macht, wie man die (Nicht-)Sicherheit der Covid-Impfstoffe feststellen könnte

Mit Nachtrag 2. 10. 2024 | Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), eine weisungsgebundene Behörde im Ressort von Karl Lauterbach, ist für die Prüfung und Sicherstellung der Arzneimittelsicherheit verantwortlich, insbesondere auch der Covid-Impfstoffe. Die Behörde hat sich gut drei Jahre Zeit gelassen bis sie sich nun erste Gedanken in Form einer Machbarkeitsstudie macht, wie sie einigermaßen verlässlich feststellen könnte, wie viele und wie schwere Nebenwirkungen die Hundertmillionenfach verimpften Mittel gehabt haben und noch haben.

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Künstler muss wegen Corona-Kritik im Reich des Versöhners Markus Söder vor Gericht

20. 09. 2024 | In der Woche, in der der wetterwendische bayerische Ministerpräsident Markus Söder ein Ende aller Corona-Verfahren anregte, wurde nicht nur von einer bayerischen Staatsanwaltschaft ein Bundeswehrsoldat wegen Impfverweigerung ins Gefängnis gesteckt, sondern erreichte auch den coronamaßnahmenkritischen Künstler Simon Rosenthal aufgrund einer Anklage der Staatsanwaltschaft Bamberg die Vorladung zur  Hauptverhandlung am 29.10.2024 beim Amtsgericht Bamberg, 13:30, Raum 24. Rosenthal hatte 2021 auf  naziähnliche Sprüche wie „Impfen schafft Freiheit“ von Markus Söder und anderen mit einem Kunstwerk in Form einer Parfümflasche mit dem Titel „Covid“ und dem Untertitel „Impfen macht frei“ reagiert. Die Staatsanwaltschaften in Bayern und ganz Deutschland sind skandalöserweise an Weisungen der Regierenden gebunden.|

Impfverweigernder Soldat wird verhaftet und kündigt Hungerstreik an

20. 09. 2024 | Weil Kriegsminister Boris Pistorius (SPD) die Covid-Impfduldungspflicht für Soldaten ohne sinnvolle Begründung bis Ende Mai 2024 beibehielt, wurde der Soldat Alexander Bittner zu einer halbjährigen Haftstrafe auf Bewährung mit Geldauflage verurteilt. Da er diese nicht bezahlte, wurde der dreifache Vater aus Ingolstadt nun verhaftet und in die Haftanstalt Aichach gesteckt. Bittner sieht sich als politisch Verfolgter und hat in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft die Verweigerung jeglicher Nahrung und Flüssigkeit angekündigt. Transition News hat seine Adresse in der Haftanstalt und ein Spendenkonto veröffentlicht. Der wetterwendische bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kann nun mit einer Begnadigung zeigen, wie ernst er es mit der Befriedung durch Einstellung von Corona-Verfahren meint.|

Gericht will neue Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes

3. 09. 2024 | Im Prozess einer Pflegekraft um die Pflegeimpfpflicht, wegen der sie ab November 2022 zeitweise nicht mehr arbeiten durfte, hat das Verwaltungsgericht Osnabrück Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes zu diesem Zeitpunkt geäußert und diese Frage zur erneuten Beantwortung an das Bundesverfassungsgericht gegeben. Dieses hatte im März 2022 die Pflege-Impfpflicht für rechtmäßig erklärt. Die RKI-Protokolle haben aber zwischenzeitlich gezeigt, dass die Behörde wusste, dass die Impfung keinen ausreichenden Fremdschutz vor Ansteckung (mehr) bewirkte.

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