Ulm droht unmaskierten Spaziergängern mit Waffengewalt

31. 01. 2022 |  Die Stadt Ulm hat per Allgemeinverfügung für die Abende, an denen üblicherweise Protest-Spaziergänge stattfinden, eine FFP2-Maskentragepflicht in der Innenstadt eingeführt. Im Fall der Zuwiderhandlung droht sie „unmittelbaren Zwang“ bis hin zum Waffengebrauch an, der verhältnismäßig sei. Viel deutlicher kann man nicht machen, dass die Maskenpflicht eine Schikane zum Aushebeln des grundgesetzlich garantierten Demonstrationsrechts ist.

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Ich begebe mich auf den Rechtsweg gegen Lauterbachs Willkür

24. 01. 2022 | Heute habe ich meinen Anwalt beauftragt, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen. Die Verwaltung soll verdonnert werden, meinen Impfpass weiterhin anzuerkennen. Denn die Ermächtigung des Paul-Ehrlich-Instituts in §2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, Voraussetzungen für einen gültigen Impfnachweis zu definieren, ist abenteuerlich unbestimmt. Das PEI hat Impfung mit dem Janssen-Impfstoff für unzureichend erklärt. Es wäre kein Schaden, wenn noch mehr Betroffene den Rechtsweg beschritten. Soweit es mir zeitlich und inhaltlich möglich ist, gebe ich gerne Tipps, aber keine Rechtsberatung.

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