Drohung mit Waffengewalt scheint eine (verbreitete) schwäbische Spezialität zu sein

4. 02. 2022 | Ostfildern und Ulm mussten klarstellen, dass sie entgegen der Androhungen in ihren Allgemeinverfügungen nicht mit Waffengewalt gegen Spaziergänger und Unmaskierte vorgehen wollen. Weitere württembergische Städte, darunter Stuttgart, lassen ihre Drohungen bisher unkorrigiert. Stichproben in badischen und anderen deutschen Städten zeigen, dass es auch ein bisschen anders oder ganz anders geht.

Auch die Stadt Stuttgart droht unmittelbaren Zwang bis hin zum Waffengebrauch an. Die Landeshauptstadt, in der Winfried der Schreckliche sein hartes Corona-Regiment führt, könnte sogar die Pionierin in dieser Richtung sein. Schon in der Allgemeinverfügung von Ende Dezember, die für Januar alle unangemeldeten Versammlungen verbot, wenn diese sich gegen Winfrieds besonders drakonische Corona-Maßnahmen richten, enthielt die Drohung: „Für den Fall der Nichtbeachtung der Verbote unter Ziffer 1 wird die Anwendung des unmittelbaren Zwangs angedroht“ und die Erläuterung, dass damit gemeint ist: „einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch“. Dieser sei auch verhältnismäßig wegen des überragenden Interesses der Allgemeinheit an der Unterbindung solcher Versammlungen. In einer neuen Allgemeinverfügung vom 31.1., die das Verbot bis Ende Februar verlängert, wird die Drohung beibehalten.

Baden tickt (etwas) anders

In badischen Städten ist man ein bisschen zurückhaltender. In Mannheim, der zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs gibt es zwar auch eine Allgemeinverfügung vom 22.12., die unangemeldete Versammlungen von Maßnahmengegnern verbietet und auch „unmittelbaren Zwang androht“. Aber immerhin gibt es in den Erläuterungen keine Absichtserklärung zum Waffengebrauch. Gleiches in der Verbotsverfügung (Link neu) der drittgrößten und ebenfalls badischen Stadt Karlsruhe vom 19.12.2021. Es gibt aber auch schwäbische Städte, wie Esslingen am Neckar (Link neu), die zwar unmittelbaren Zwang androhen, aber dabei nicht gleich mit der Polizeiwaffe winken.

Anderswo droht man nicht mit Gewalt

Dass es auch ganz ohne solche Drohungen geht, zeigen zum Beispiel Braunschweig und Augsburg (Link neu). Dort wird kein unmittelbarer Zwang angedroht um Maskenpflicht auf Demonstrationen durchzusetzen. In Hannover habe ich auch keine Verfügungen mit Gewaltdrohung gefunden. In der Hamburger Verordnung zu Auflagen für und Verboten von Versammlungen ist ebenfalls nicht von Zwang und Waffengewalt die Rede. Es kommt trotzdem vor, aber man droht nicht unnötig damit.

Selbst die Stadt München, bekannt für besonders drakonische Strafen und rigides Vorgehen der Polizei gegen unangemeldete Spaziergänge von Gegnern der von der erleuchteten Landesregierung verfügten Maßnahmen, kommt in ihrer Verbotsverfügung (Link neu) ohne Drohung mit Zwang und Gewalt aus. Das hindert die Polizei nicht, selbige auszuüben. In der Verfügung wird berichtet, welche Arten von Zwang und Gewalt die Polizei in der Vergangenheit gegen Kritiker der Landesregierung habe anwenden „müssen“.

Vorläufiges Resümee also: Das Androhen von Zwang und Waffengewalt gegen Spaziergänger und Unmaskierte scheint eine verbreitete schwäbische Spezialität zu sein. Da die Gegenprobe auf Stichproben beruht, nehme ich gern Hinweise auf Städte entgegen, die die These entkräften.

Mehr

Stadt und Polizeipräsidium Ulm schließen Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung der FFP2-Maskenpflicht aus

Ulm droht unmaskierten Spaziergängern mit Waffengewalt

Polizeipräsidium Reutlingen stellt klar: Spaziergänger werden auch in Ostfildern nicht erschossen

Schwäbische Stadt Ostfildern droht Spaziergängern mit Waffengewalt

Print Friendly, PDF & Email