Macron-Regierung lässt Gesetz verabschieden, das Abraten von wissenschaftlich befürworteten Behandlungen mit Gefängnisstrafe belegt
Hören | 16. 02. 2024 | Die französische Nationalversammlung hat am 14. Februar ein „Gesetz gegen Sektenexzesse“ verabschiedet. Dieses enthält nach viel Hin und Her am Ende doch einen umstrittenen Artikel, der eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht, wenn man von einer wissenschaftlich befürworteten Behandlung einer Krankheit abrät und damit Menschen in Gefahr bringt. […]