740.000 Menschen, die sich gegen Corona mit Gentherapeutika behandeln ließen, haben sich ab Dezember 2020 per SafeVac-App an einer großen Beobachtungsstudie des PEI zu möglichen Nebenwirkungen angemeldet. Dabei wurde die Chargennummer des verabreichten Therapeutikums erfasst und die Teilnehmer wurden danach in Abständen wiederholt nach ihrem Gesundheitszustand befragt.
Am 30. März 2023 stellte eine wissenschaftliche Publikation aus Dänemark eine starke Häufung von Impfschäden bei bestimmten Chargen des Biontech-Pfizer mRNA-Gentherapeutikums fest. Diese und weitere Datenauswertungen lösten eine intensive öffentliche Diskussion über mögliche Versäumnisse bei der Qualitätskontrolle durch das PEI und andere Behörden aus.
Daraufhin wertete das PEI die Daten aus der noch laufenden SafeVac-2.0-Beobachtungsstudie aus, und zwar angeblich daraufhin, ob es eine chargenabhängige Häufung von Nebenwirkungen gab. Am 28. August veröffentlichte die Behörde die Ergebnisse, die sie selbst und den Hersteller Biontech-Pfizer entlasteten. Die prominent vorangestellte Schlussfolgerung lautete:
„Das Paul-Ehrlich-Institut kann eine chargenbezogene Häufung von Verdachtsfallmeldungen zu Impfnebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) auf Basis der Analyse der Daten aus der prospektiven Beobachtungsstudie mit der SafeVac 2.0-App nicht bestätigen. Eine chargenbezogene überproportionale Häufung der Anzahl gemeldeter unerwünschter Ereignisse, wie sie von den Autoren eines Research Letter mit Daten aus Dänemark veröffentlicht wurde, ist in der Auswertung der SafeVac 2.0-Daten weder für die Gesamtheit mittels App gemeldeter unerwünschter Ereignisse noch spezifisch für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse erkennbar.“
Das ist aber nicht das, was die an Weisungen des Gesundheitsministeriums gebundene Behörde tatsächlich festgestellt hat. Ich nenne das Vorgehen der Behörde betrügerisch im Sinne von bewusst täuschend, weil eine irrtümliche Falschdarstellung aus meiner Sicht nicht plausibel ist. Sie würde eine solch hochgradige Inkompetenz der Autoren und von deren Vorgesetzten voraussetzen, wie man es bei Fachleuten nicht annehmen kann. Damit ist keine Aussage darüber verbunden, ob hier ein Betrug im juristischen Sinne vorliegt.
Anstatt zu vergleichen, wie hoch der Anteil der mit verschiedenen Chargen des Biontech-Pfizer-Gentherapeutikums behandelten Personen war, die (schwere) Nebenwirkungen erlitten, vergleicht das PEI, wie viele Nebenwirkungen durchschnittlich pro Person und Behandlung gemeldet wurden, wenn es eine Meldung gab. Die Behandlungsfälle zu denen es keine Meldung gab, hat das PEI offenkundig außen vor gelassen. Durch das Ausklammern der unauffälligen Behandlungen kann die Behörde gerade das nicht mehr zeigen, was sie vorgibt zu zeigen: ob die Häufigkeit, mit der (schwere) Nebenwirkungen auftraten, sich bei unterschiedlichen Chargen deutlich unterscheidet.
Im Text vernebeln die Autoren dieses grob sachwidrige Vorgehen durch falsche und ungenaue Angaben so sehr, dass man detektivisch herangehen muss, um es zu erkennen. Ich zitiere aus der Stellungnahme:
„Insgesamt wurden 244 verschiedene Comirnaty-Chargen in der SafeVac-App-Studie registriert, die sich auf 703.164 Impfungen mit Comirnaty (erste und zweite Dosis) beziehen. Zeitlich nach diesen 703.164 Impfungen wurden 3.061.920 unerwünschte Ereignisse berichtet. Eine SafeVac-App-Meldung kann mehrere unerwünschte Ereignisse umfassen. Es gab auch Mitteilungen, dass kein unerwünschtes Ereignis aufgetreten ist. Dies gehörte zu den Erkenntniszielen der Befragung, in welchem Maße die Impfung ohne körperliche Reaktionen vertragen wurde.“
Man beachte die hohe Zahl von über vier gemeldeten Nebenwirkungen je verabreichtem Gen-Therapeutikum. Für eine Impfung im traditionellen Sinne wäre das ein extrem hoher Wert.
Bis hierher glaubt man noch, dass alles halbwegs mit rechten Dingen zugeht. Aber das täuscht, beziehungsweise, das PEI täuscht. Denn es folgt eine Abbildung, die laut Beschreibung angeblich die „Anzahl der an SafeVac 2.0-Studienteilnehmende verabreichten Impfdosen einer bestimmten Comirnaty-Charge“ in Beziehung setzt zu der „Anzahl der per SafeVac 2.0-App gemeldeten unerwünschten Ereignisse nach Impfung mit einer Dosis aus dieser Charge“.

Das PEI schlussfolgert aus der Grafik: „Die auf einer Geraden liegenden Punkte in Abbildung 1 zeigen, dass die Anzahl der per SafeVac 2.0-App gemeldeten unerwünschten Ereignisse und die Anzahl der Impfstoffdosen aus einer bestimmten Comirnaty-Charge korrelieren.“
Die Korrelation ist mit 0,9925 verdächtig nahe an perfekt. Bei einem Wert von eins wäre die Anzahl der Nebenwirkungen bezogen auf die Anzahl der Behandlungen mit der jeweiligen Charge bei allen Chargen genau gleich. Ein Blick auf die Beschriftung der waagerechten Achse der Grafik gibt eine Ahnung, wie dieses hochgradig unplausible Ergebnis herbeigeführt wurde. Dort heißt es: „Impfungen pro Charge (alle Ereignisse)“ Der Klammerzusatz irritiert, da die Beschränkung auf bestimmte Ereignisse eigentlich nur auf der vertikalen Achse etwas verloren hat.
Ein Blick auf eine zweite Abbildung bei der nach Grafikbeschreibung – angeblich – nur schwerwiegende Nebenwirkungen gezählt wurden, die für die Fragestellung besonders interessieren, irritiert zunächst noch mehr.

Dort ist die waagerechte Achse beschriftet mit „Impfungen pro Charge (nur schwerwiegende Ereignisse)“. Ein Blick auf die Zahlen bestätigt einen sich aufdrängenden Verdacht. Die angegebene Anzahl der Behandlungen von Studienteilnehmern mit den einzelnen Chargen reicht nur bis etwas über 200. In Abbildung 1, wo alle Nebenwirkungen mit der Anzahl der Behandlungen in Beziehung gesetzt wurden, waren es bis zu 45.000 Behandlungen je Charge.
Das kann kaum etwas anderes bedeuten, als dass die Anzahl der gemeldeten schwerwiegenden Nebenwirkungen nur mit der Anzahl der Behandlungen in Beziehung gesetzt wurde, nach denen mindestens eine schwerwiegende Nebenwirkung gemeldet wurde. Das PEI hat damit nur nach Chargen verglichen, wie viele Nebenwirkungen pro betroffener Person und Behandlung gemeldet werden, wenn nach einer Behandlung Nebenwirkungen gemeldet wurden. Zur angeblich untersuchten Frage, ob sich die Häufigkeit des Auftretens schwerer Nebenwirkungen nach Chargen deutlich unterscheidet, würde aber nur eine Gegenüberstellung mit der Gesamtzahl aller Behandlungen von Studienteilnehmern mit den jeweiligen Chargen passen. Das Weglassen aller Behandlungen, nach denen keine Nebenwirkungen gemeldet wurden, ist grob sachwidrig.
Um an einem Beispiel deutlich zu machen, wie absurd das PEI vorgegangen ist: Nehmen wir an, dass 100 Leute mit Charge A behandelt wurden und 100 Leute mit Charge B. Von mit Charge A behandelten habe eine Person fünf schwerwiegende Nebenwirkungen gemeldet, von mit Charge B behandelten zehn Personen jeweils fünf schwerwiegende Nebenwirkungen. Die Methodik des PEI setzt dann die fünf Meldungen bezüglich Charge A in Beziehung zu der einen Behandlung, auf die sie sich beziehen. Die 50 Meldungen zu Charge B werden in Beziehung gesetzt zu den zehn Behandlungen auf die sie sich beziehen. Das Ergebnis ist eine perfekte Korrelation mit jeweils fünf Nebenwirkungen pro Behandlung bei beiden Chargen und die falsche Feststellung, dass es keine chargenabhängige Häufung von Nebenwirkungen gebe.
Korrekt wäre es, die fünf Meldungen zu Charge A ebenso wie die 50 Meldungen zu Charge B zu den 100 Behandlungen mit der jeweiligen Charge in Beziehung zu setzen. Nur so kann man feststellen, dass pro Behandlung mit Charge B zehnmal so viele Nebenwirkungen gemeldet wurden wie bei Charge A.
So erklärt sich auch eine sonst unverständliche Passage im Text der Stellungnahme:
„Darüber hinaus wurden die Daten der SafeVac 2.0-App ausgewertet, in denen die teilnehmenden Personen ein unerwünschtes Ereignis nach Comirnaty-Impfung aus ihrer persönlichen Sicht als schwerwiegend eingestuft hatten. Zudem wurden alle berichteten unerwünschten Ereignisse berücksichtigt, die von den EU-Arzneimittelbehörden vorab als Ereignis von besonderem Interesse (Adverse Event of Special Interest, AESI) identifiziert worden waren, auch wenn die teilnehmende Person dieses Ereignis nicht als schwerwiegend beurteilt hatte. Insgesamt konnten 3.935 Comirnaty-Impfungen (erste und zweite Impfung) 137 verschiedenen Comirnaty-Chargen zugeordnet werden, bei denen mindestens ein von der geimpften Person als schwerwiegend eingestuftes unerwünschtes Ereignis oder ein Ereignis von besonderem Interesse berichtet wurde. Nach den 3.935 Comirnaty-Impfungen wurden 33.874 schwerwiegende unerwünschte Ereignisse inklusive der Ereignisse von besonderem Interesse, basierend auf oben genannter Definition, berichtet.“
Bei der Beschreibung der Untersuchung aller Nebenwirkungen im Zitat weiter oben war noch von 244 berücksichtigten Chargen die Rede. Daraus wurden bei den schweren und besonders interessierenden Nebenwirkungen nur noch 137 Chargen. Das heißt: die 107 Chargen, bei denen keine einzige derartige Nebenwirkung gemeldet wurde, hat das PEI bei der Auswertung einfach weggelassen. Außerdem hat es bei den einbezogenen Chargen offenkundig alle (Einzel-)Behandlungen weggelassen, nach denen keine schweren oder besonders interessierenden Nebenwirkungen gemeldet wurden. Die sehr geringe Anzahl der berücksichtigten Behandlungen aus den einzelnen Chargen nach Abbildung 2 lässt kaum einen anderen Schluss zu.
An verschiedenen Stellen im Text beschreibt das PEI falsch und irreführend, wie es vorgegangen ist und tut so, als habe es jeweils die Anzahl der Nebenwirkungen mit der Gesamtzahl der Behandlungen mit der jeweiligen Charge in Beziehung gesetzt, so zum Beispiel in den beiden beschreibenden Fußnoten unter den Abbildungen, wo es heißt (Abb. 1):
„Anzahl der an SafeVac 2.0-Studienteilnehmende verabreichten Impfdosen einer bestimmten Comirnaty-Charge und Anzahl der per SafeVac 2.0-App gemeldeten unerwünschten Ereignisse nach Impfung mit einer Dosis aus dieser Charge.“
Der Schmu wäre bei den schwerwiegenden Nebenwirkungen wahrscheinlich direkt offensichtlich geworden. Denn „Serious adverse events“, wie sie in der Fachsprache heißen, werden standardmäßig als ein Vorfall gezählt, unabhängig von der Anzahl der Symptome. Hätte das PEI also tatsächlich nur die schwerwiegenden Nebenwirkungen erfasst und auf seine sachwidrige Weise nur mit der Anzahl der Behandlungen in Beziehung gesetzt zu denen es solche Meldungen gab, wäre bei jeder Charge die Anzahl der Behandlungen gleich der Anzahl der gemeldeten schwerwiegenden Nebenwirkungen gewesen. Möglicherweise deshalb hat das PEI zu den schwerwiegenden Nebenwirkungen auch noch diejenigen „von besonderem Interesse“ hinzugezählt. In Überschrift und Erklärtext zu Abbildung 2 wird das unterschlagen. Bei den Nebenwirkungen von besonderem Interesse handelt es sich um eine seitenlange Liste von Symptomen, die von sehr schwer bis eher harmlos reicht. Deren Hinzunahme würde die Aussagekraft der Untersuchung stark verwässern, wenn diese durch die übrige Vorgehensweise nicht schon völlig zerstört wäre.
Liest man in diesem Lichte nochmals die zusammenfassende Bewertung durch das PEI erschließt sich die Raffinesse der Formulierung: „Eine chargenbezogene überproportionale Häufung der Anzahl gemeldeter unerwünschter Ereignisse (…) ist in der Auswertung der SafeVac 2.0-Daten weder für die Gesamtheit mittels App gemeldeter unerwünschter Ereignisse noch spezifisch für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse erkennbar.“ Die Betonung liegt auf „in der Auswertung“. In den Daten wäre sie vermutlich schon erkennbar, wenn man diese vernünftig auswerten würde. Dazu dürfte man aber nicht nur „die Gesamtheit der gemeldeten Ereignisse“ untersuchen, sondern müsste auch die nicht gemeldeten Ereignisse mit einbeziehen. Denn deren Anteil macht den Unterschied zwischen möglichen Todeschargen und den eher harmloseren Chargen aus.
Ablesen kann man aus Grafik 2 in Bezug auf die untersuchte Fragestellung lediglich, dass nach Behandlungen mit den weitaus meisten Chargen jeweils nur zwischen null und 50 Personen schwerwiegende oder „besonders interessierende“ Nebenwirkungen gemeldet haben, während es bei einigen Chargen mehr als 100 bis zu etwas über 200 waren. Bei allen Nebenwirkungen kommen die weitaus meisten Chargen auf zwischen Null und 5000 Personen, die Nebenwirkungen gemeldet haben. Andere Chargen kommen dagegen auf bis zu 45.000 Meldende. Ob das daran liegt, dass die Chargen mit sehr vielen meldenden Personen besonders gefährlich waren, oder nur besonders oft den Studienteilnehmern gespritzt wurden, ist von außen nicht feststellbar, da das PEI die Gesamtzahl der Behandlungen mit diesen Chargen nicht mitteilt.
Das PEI konfrontierte ich am 21. Juni mit den Kernvorwürfen um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Mir wurde von einem Pressesprecher mitgeteilt, dass die Behörde wegen einer Vielzahl von Anfragen keine Terminzusagen für die Beantwortung von Medienanfragen machen könne. Wenn die Antwort des PEI eintrifft, reiche ich sie nach. Bei der letzten Anfrage dauerte es zehn Tage.
Mit seiner hochgradig irreführenden Stellungnahme hat das für die Sicherstellung der Impfstoffsicherheit und Information der Bevölkerung verantwortliche PEI wissenschaftlich begründete Bedenken hinsichtlich bestimmten Chargen von mRNA-Therapeutika vom Tisch gewischt. Damit hat die Behörde – mutmaßlich wissentlich – die Bevölkerung gefährdet und getäuscht und behindert bis heute die Anerkennung von Impfschäden Betroffener.
Die Tatsache, dass das PEI seinerzeit die SafeVac-Studie zur eigenen Entlastung sehr schnell ausgewertet hat, führt außerdem die Rechtfertigung der Behörde dafür ad absurdum, dass sie heute, fast 18 Monate nach Ende der Studie, immer noch keine Ergebnisse publiziert hat und nicht einmal sagen will, wann mit einer Publikation zu rechnen ist. Dazu habe ich ein zeitgleich veröffentlichtes Begleitstück geschrieben.
Aus meiner Sicht ist das Fehlverhalten der Verantwortlichen des PEI und des Gesundheitsministeriums so schwerwiegend, das sie angeklagt und ins Gefängnis gehören. Aus dieser Sicht ist es kein Wunder, dass die Parteien der neuen und alten Regierung keinen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Zeit und der Impfkampagne wollen, für den die Strafprozessordnung gilt. Stattdessen hat man sich gerade auf eine viel harmlosere Enquete-Kommission geeinigt.
Handlungsmöglichkeiten
Im Interesse der mRNA-Geschädigten tut als erstes Not, dass unerschrockene Wissenschaftler die Betrügereien des PEI schonungslos auseinandernehmen. Denn was ich auf meinem Blog schreibe, werden Richter kaum ernst genug nehmen. Auch die offenbar anstehende Enquete-Kommission zur Corona-Zeit sollte mit einer solchen wissenschaftlichen Analyse der Betrügereien der Gesundheitsbehörde bestückt werden.
Bundestagsabgeordnete könnten von PEI und Gesundheitsministerium in parlamentarischen Anfragen Erklärungen für das Vorgehen des PEI und zusätzliche Informationen einfordern, etwa zur Beteiligung des Gesundheitsministeriums.
Da die Länder für die Umsetzung der Corona-Maßnahmen zuständig waren, einschließlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, könnten die Mitglieder der Untersuchungsausschüsse in Thüringen und Sachsen Vertreter des PEI vorladen, mit Vorwürfen der Täuschung der Bevölkerung konfrontieren und zur Beweiserhebung Dokumente anfordern.
Bürger und Vertreter von unabhängigen Bürger-Organisationen können mit Informationsfreiheitsanfragen an das PEI Informationen einfordern, etwa über Behandlungen je Charge oder über die Kommunikation von PEI und Gesundheitsministerium in Sachen chargenabhängige Häufung von Nebenwirkungen. Über die Netzseite von Frag den Staat können sie PEI-Verantwortliche und Politiker öffentlich zu dem Komplex befragen.
P.S.: Wiederholungstäter PEI
Die SafeVac-Zwischenauswertung zu chargenabhängigen Nebenwirkungen war nicht das erste Mal, dass das PEI in betrügerischer Weise durch grotesk unsachgemäßes Vorgehen die Häufigkeit gefährlicher Nebenwirkungen kleinrechnete und so einen eigentlich nötigen Stopp der mRNA-Behandlungen oder mindestens dringende Warnungen vor schweren Nebenwirkuntgen verhinderte. Die vielen gemeldeten Todesfälle mit möglichem Zusammenhang zur mRNA-Behandlung rechnete das PEI 2022 in einem Sicherheitsbericht folgendermaßen klein, wie ich damals schon berichtete:
„PEI zaubert Impfnebenwirkungen weg
Nichts auszusetzen hat der Virchowbundler dagegen daran, dass das PEI in seinem aktuellen Sicherheitsbericht einen hochgradig unwissenschaftlichen Zahlenhokuspokus veranstaltet, der leicht erkennbar dazu dient, die Impfnebenwirkungen unproblematisch erscheinen zu lassen. Hokuspokus. Simsalabim. Weg!
Das krasseste Beispiel ist auf Seite 9 unten die „Observed-versus-Expected-Analyse zu den dem Paul-Ehrlich-Institut berichteten Todesfällen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung gegen COVID-19.“ Observed-versus-Expected bedeutet einen Vergleich der Anzahl der Todesfälle nach Impfung mit der Anzahl der Todesfälle, die im jeweiligen Intervall statistisch zu erwarten gewesen wären, einfach weil eben jeden Tag in etwa eine bestimmte Anzahl Menschen in Deutschland stirbt.
Wenn an einem Tag oder in einer Woche nach Impfung regelmäßig mehr Menschen stürben, als pro Tag oder pro Woche normal ist, wäre das ein Signal, dass da ein Problem sein könnte. Aber das ist nicht der Vergleich, den das PEI anstellt. Es tut nur so.
Vielmehr vergleicht die Behörde „die Anzahl der gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang im Abstand von einem Tag bis sechs Wochen nach einer COVID-19-Impfung mit der im gleichen Zeitraum statistisch zufällig zu erwartenden Anzahl der Todesfälle (Daten des Statistischen Bundesamtes).“
Wie nicht anders zu erwarten, ergibt dieser Vergleich „kein Risikosignal“, weil die erste Anzahl (Verdachtsfälle) viel kleiner ist als die zweite (typische Anzahl aller Todesfälle). Wie könnte es auch, bei so einem absurden Vergleich, anders sein. Das Statistische Bundesamt erfasst alle oder so gut wie alle Todesfälle. Dem PEI wird sicherlich nur ein Bruchteil der Todesfälle im Zeitraum von bis zu sechs Wochen nach einer Impfung als Verdachtsfall gemeldet. Wer würde denn Unfalltote als Impf-Verdachtsfälle melden? Und viele Fälle, die durch die Impfung verursacht worden sein könnten, aber dem Anschein nach nicht sind, werden nicht als Verdachtsfälle gemeldet, weil das Aufwand bedeutet und nicht vergütet wird.“