Corona-Neusprech: Ein Kompendium

Stand 23. 09. 2023 | Gemäß einem Strategiepapier aus dem Bundesinnenministerium (Link erneuert 14.3.22) war es von Beginn an Regierungsziel, Angst vor Covid zu erzeugen. Wie in George Orwells „1984“ werden dafür die Begriffe umgedeutet, um das Reden, Denken und Fühlen der Menschen in die gewünschte Richtung zu lenken. Es folgt ein Kompendium umgedeuteter Begriffe.

Letzte Änderungen: 23.9.23 Grundrechte| 15.4.23 Rechts | 15.4.23 Verschwörungstheorie

Inhaltsverzeichnis

Asymptomatische Erkrankung · Corona-Leugner · Corona-Tote · Depublizieren · Dynamisches Geschehen · Eigenverantwortung · Exponentielles Wachstum · Fakt, Faktenchecker · Freiheit · Freiwilligkeit · Geimpft · Genesen · GGG, 3G, 2G · Grundrechte · Herdenimmunität · immun · Impfangebot · Impfgegner · Impfschäden · Impfschutz · Impfstoff · Impfstoffwirksamkeit · Impfversagen · Infektion · Inzidenz · Long-Covid · Querdenken · Pandemie · Rechts · Schädliches Narrativ· Schmutzige Impfung · Verdachtsfälle · Verhältnismäßigkeit  · Verschwörungstheorie · Vollständig geimpft · Vorerkrankungen · Wissenschaft · Sprachpolitischer Ausblick

Neusprech (englisch Newspeak) heißt die sprachpolitisch umgestaltete Sprache in George Orwells dystopischem Roman „1984“. Durch Sprachplanung sollen sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten beschränkt und damit die Freiheit des Denkens aufgehoben werden. Neusprech wird im übertragenen Sinne als Bezeichnung für Sprachformen oder sprachliche Mittel gebraucht, die durch Sprachmanipulation bewusst verändert werden, um Tatsachen zu verbergen und die Ziele oder Ideologien der Anwender zu verschleiern.
Wikipedia

Asymptomatische Erkrankung

Die asymptomatische Erkrankung ist ein Widerspruch in sich, ein Paradoxon, jedenfalls soweit es sich nicht um eine Krankheit im Frühstadium handelt, die sich absehbar noch entwickelt. Wer keine Symptome ausbildet ist nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht krank. In Wikipedia heißt es:

„Krankheit ist ein Zustand verminderter Leistungsfähigkeit, der auf Funktionsstörungen von einem oder mehreren Organen, der Psyche oder des gesamten Organismus eines Lebewesens beruht.“

Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert Krankheit so:

„Krankheit wird definiert als jegliche schädliche Abweichung vom normalen strukturellen oder funktionalen Zustand eines Organismus im allgemeinen begleitet von bestimmten Symptomen, die sich von denen einer Verletzung unterscheiden. Ein kranker Organismus zeigt üblicherweise Anzeichen oder Symptome seines abnormalen Zustands.“

Nur bei Covid gibt es sehr viele „asymptomatisch Erkrankte“, die niemals merken würden, dass sie „krank“ sind, wenn man es ihnen nicht mittels eines Tests „beweisen“ würde. Ein Beitrag im Ärzteblatt mit dem paradoxen Titel: „SARS-CoV-2: Studie schätzt den Anteil der asymptomatischen Erkrankungen neu ein“ berichtete, dass ein Viertel bis ein Drittel der Covid-„Erkrankungen“ asymptomatisch verlaufen.

Mehr dazu unter Infektion

Corona-Leugner

Ein Leugner ist jemand, der leugnet, der etwas in Abrede stellt oder verneint. Der Begriff ist abwertend. Er soll aussagen, dass jemand einen Fakt leugnet. Schließlich leitet sich das Wort aus „lügen“ ab. Leugner sind Lügner. Traditionell kommt der Begriff aus religiösen Zusammenhängen. Als Gottesleugner wurde man in früheren Zeiten schnell einen Kopf kürzer.

Gibt man den Begriff Leugner derzeit in eine Suchmaschine ein, findet man ganz oben bei den Ergebnissen den Begriff Corona-Leugner. Es gibt zwar Menschen, die Corona leugnen oder dessen Existenz verneinen, aber sie sind selbst unter Kritikern der Corona-Maßnahmen eine sehr kleine Minderheit. Die meisten, auf die der abwertende Begriff angewendet wird, sind Menschen, die die Verhältnismäßigkeit dauerhafter und intensiver Grundrechtseinschränkungen zu Eindämmung des Corona-Virus in Zweifel oder in Abrede stellen.

Aber der Begriff Verhältnismäßigkeits-Leugner würde seinen Zweck bei
weitem nicht so gut erfüllen wie Corona-Leugner, schon weil das Wort Verhältnismäßigkeit für das Corona-Neusprech-Wörterbuch aus gutem Grund ein Unwort, ein Tabuwort ist, das dort nicht vorkommt.

Corona-Tote

Eine für die Corona-Kommunikation typische Meldung des Nachrichtenportals ntv.de vom 6. Oktober 2020 lautete (Fettung nicht im Original):

„+++ 08:44 Mehr als fünf Millionen Corona-Tote seit Beginn der Pandemie +++
Weltweit haben sich nachweislich mehr als 235,93 Millionen Menschen angesteckt. Das ergibt eine Reuters-Zählung auf Basis offizieller Daten. Mehr als 5,02 Millionen Menschen starben mit oder an dem Virus, seit dieses im Dezember 2019 erstmals im chinesischen Wuhan nachgewiesen wurde.“

Nachweislich angesteckt wäre falsch, wenn man die Definition von angesteckt oder infiziert aus dem Altsprech zugrundelegen würde. Im Neusprech ist es korrekt, dass wer positiv auf Fragmente des Corona-Virus auf der Schleimhaut getestet wurde, als nachweislich infiziert gilt.

„Corona-Tote“ ist der Neusprech-Name für alle Menschen, die einigermaßen kurz vor oder nach ihrem Tod positiv auf Fragmente eines Corona-Virus auf ihren Schleimhäuten getestet wurden. Dabei spielt es meist keine Rolle und wird nicht erfasst, ob jemand wahrscheinlich nur oder vor allem an einer anderen Ursache gestorben ist, etwa an Herzinfarkt. Unerheblich ist auch, ob die Gestorbenen Corona-Fälle oder nur Corona-Verdachtsfälle waren.

Im Juli und August starben 80 Prozent der als Corona-Tote registrierten Menschen mehr als fünf Wochen nach dem Infektionszeitpunkt. In solchen Fällen gilt es als wahrscheinlich, das Covid nicht die Haupt-Todesursache war.

Die Universität Hamburg, die 2020 mindestens zeitweise alle „Corona-Toten“ obduzierte, kam zu dem Ergebnis, dass 99% relevante Vorerkrankungen hatten, meist mehrere. Rechtsmediziner der Universität Rostock kamen 2021 mit einer kleineren Zahl von Obduktionen zu dem Ergebnis, dass bei mehr als einem Sechstel der „Corona-Toten“ Covid als Todesursache ausgeschlossen werden konnte, bei vielen anderen blieb es zweifelhaft. Der Direktor der Rechtsmedizin, Andreas Büttner, forderte deshalb viel häufigere Obduktionen von mutmaßlich an Covid-19 gestorbenen Menschen. Studien zeigten, dass die Zahl der tatsächlich an dem Virus Verstorbenen niedriger ist, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen. Nur mit einer höheren Zahl von Obduktionen und einer vernünftigen Statistik könnten der Bevölkerung Ängste genommen werden, was zu einer Reduzierung der Verunsicherung führen könnte. Man darf bezweifeln, dass das gewollt ist. Jedenfalls entspräche es nicht der im oben verlinkten Strategiepapier des Innenministeriums dargelegten Angsterzeugungs-Strategie. Obduzierende Ärzte in Kiel, intonierten ihr Ergebnis, dass sie bei 85% Prozent der Untersuchten Covid als Todesursache identifizieren konnten, umgekehrt, nämlich so, dass „ein Großteil der Corona-Toten“ tatsächlich an Covid gestorben sei.

In ausführlicheren Formulierungen heißt es oft „starben mit oder an“ dem Virus oder „Tote in Zusammenhang mit dem Corona-Virus.“ Aber das statistische Prinzip ist: (fast) alle werden als Corona-Tote gezählt. Mögliche oder erwiesene andere Todesursachen spielen bei der statistischen Erfassung der Todesursache bei Vorliegen eines positiven Corona-Tests meist keine Rolle mehr.

Anderes gilt, wenn die Verstorbenen geimpft waren. Dann wird sehr genau darauf geschaut, welche möglichen anderen Todesursachen abseits der Impfung in Frage kommen und gern eine dieser anderen Todesursachen als ursächlich in die Statistik eingetragen (siehe: Impfversagen).

Die offiziellen Angaben darüber, was als Corona-Todesfälle gezählt werde, haben sich im Lauf der Zeit geändert. 2020 zitierte die Faktenchecker-Organisation Correctiv das RKI mit der Information, es sei tatsächlich so, dass auch Selbstötungen und Unfallopfer mit positivem Corona-Test in die Statistik der Corona-Toten eingehen. Diese Fälle seien aber so selten, dass sie die Statistik nicht nennenswert verzerrten.

In einem Tagesschau-Bericht von September 2021 über die Feststellung, dass die meisten „Corona-Tote“ im Sommer erst sehr lange nach dem Infektionsdatum sterben, relativiert die Behörde das. Hier heißt es:

„Verstorbene mit einem positiven Corona-Test irgendwann in der Vergangenheit landen auch nicht automatisch in der Statistik. In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis (…) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Ein Zusammenhang zwischen Infektion und Tod muss also plausibel sein. Auch, wenn es in der Praxis häufig schwierig sei zu entscheiden, inwieweit die Corona-Infektion direkt zum Tod beigetragen habe, merkt das RKI an. Aktuell erfasst werden darum sowohl Todesfälle „mit“ und „an“ Corona Verstorbener. „Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit Covid-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht“, sagt das RKI. Bei einem Großteil (?!) der an das RKI übermittelten Covid-19-Todesfälle werde „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben.“

Unklar ist, ob sich die Handhabung zwischenzeitlich geändert hat – was bedeuten würde, dass die Statistik der Corona-Toten Apfel und Birnen in einen Topf tut – oder ob das RKI nur die Sprachregelung geändert hat. Letzteres darf als wahrscheinlicher gelten, da man ja auch beim RKI davon ausgehen kann, dass in der Praxis der eine oder die andere Mitarbeiterin eines Gesundheitsamts sich weigern wird, den Verstand auszuschalten, und ein Unfallopfer als Corona-Tote zu melden.

Depublizieren

Depublizieren ist ein erst um das Jahr 2010 eingeführtes Wort, das 2021 in eine neue Bedeutung überführt wurde: Von Neusprech zu Corona-Neusprech sozusagen.

Zunächst verwendeten die öffentlich-rechtlichen Sender das Wort, um mit subtiler Kritik den Vorgang zu bezeichnen, dass sie aus wettbewerbsrechtlichen Gründen genötigt wurden, ihre Online-Beiträge nach einer gewissen Zeit von den eigenen Webseiten zu löschen. Das hatten die privaten Verleger durchgesetzt, die sich mit ihren Internetangeboten unlauterer gebührenfinanzierter Konkurrenz ausgesetzt sahen. So heißt es beispielsweise auf Wikipedia (Stand 21.12.2021):

„Depublizieren ist das Entfernen von Internetseiten aus dem öffentlich zugänglichen Bereich, das die Online-Angebote (Telemedien) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland im Sommer 2009 für ihre Archivbestände begannen und seit dem 1. September 2010 auch für die laufende Berichterstattung nach meist siebentägiger Frist durchführen.“

So richtig sinnvoll war der Begriff nie, denn, was einmal veröffentlicht ist, wird ja nicht wieder der Öffentlichkeit entzogen, indem man aufhört es aktiv weiterzuverbreiten.

Im Zuge der Corona-Krise bekam „Depublizieren“ die neue Bedeutung des zensierenden Löschens von nicht genehmen Beiträgen. So schrieb der SWR am 19.12.2021:

„SWR räumt Fehler ein und depubliziert Ausgabe der „Spätschicht“ wegen falscher Tatsachenbehauptung.“

„Depubliziert“, dachte man sich wohl, klingt irgendwie besser als „löscht“ oder gar „zensiert“ .

Hintergrund der mit dem Neusprechwort „depubliziert“ verbrämten Zensurmaßnahme war, dass die Kabarettistin Lisa Fitz in der Sendung von 5000 Impftoten in Europa gesprochen hatte, während das nach offizieller Lesart nur 5000 „Verdachtsfälle“ auf tödliche Impfschäden sind. Da es keine offiziellen Zahlen zu den tödlichen und sonstigen Impfschäden gibt, sondern nur zu Verdachtsfällen, darf jede quantifizierte Behauptung zu Impfschäden als Falschbehauptung klassifiziert und zensiert, pardon depubliziert werden.

Dynamisches Geschehen

Dynamisches Geschehen ist ein Pleonasmus, so wie der schwarze Rappe oder der weiße Schimmel. Ein statisches Geschehen gibt es nicht. Dennoch ist der Begriff bei den Corona-Politikern und -Bürokraten sehr beliebt. Er sagt sehr wenig aus, was jemand kritisieren könnte, klingt aber nach viel.

Neben der Verwendung, durch zusätzliche Begriffe die Lage ernster erscheinen zu lassen, wird damit auch gern wohlklingend und schwer angreifbar eigenes Versagen, Wortbrüche oder Meinungswandel gerechtfertigt. Als etwa Abgeordnete der Linken sich im Juni 2020 über die Verhältnismäßigkeit der Grundrechts- und Demokratieeinschränkungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen und über Folgeschäden erkundigten, antwortete die Regierung gleich im ersten Satz mit dem „dynamischen Geschehen“ und bekräftigte das nochmal im dritten mit einer großen „Dynamik des Geschehens“, die vermeintlich alles erklärt, rechtfertigt und entschuldigt:

„Bei der aktuellen Pandemie des Coronavirus (SARS-CoV-2) handelt es sich – von Beginn an – um ein sehr dynamisches Geschehen, in Deutschland wie auch weltweit. Alle Entscheidungen in der Zuständigkeit der Bundesregierung wurden abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen auf nationaler und internationaler Ebene sowie in Abwägung der verfügbaren fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesem Zusammenhang getroffen. Die besondere Herausforderung im Umgang mit der Corona-Pandemie bestand gerade zu ihrem Beginn in der großen Dynamik des Infektionsgeschehens.“

Oder als der Journalist Boris Reitschuster im März 2021 in der Bundespressekonferenz wissen wollte, warum Gesundheitsminister Jens Spahn die steigende Anzahl von Tests nicht als Gefahr sehe, obwohl er einige Monate zuvor noch gewarnt habe: „Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht nachher durch zu umfangreiches Testen zu viele falsch Positive haben“. Darauf antwortete Spahns Sprecher: „Sie wissen, wir haben ein sehr dynamisches Geschehen. Die Bewertung ist immer lageabhängig.“

Eigentlich erstaunlich, dass Kanzleramtsminister Helge Braun sein gebrochenes Versprechen, dass im Herbst 2021 alle Grundrechtseinschränkungen beendet würden, wenn alle ein „Impfangebot“ erhalten haben, nicht ebenfalls mit dem sehr dynamischen Geschehen begründet hat. Aber das kommt vielleicht noch.

Eigenverantwortung

Eigenverantwortung in Altsprech war ein positiv besetzter Begriff, der dafür stand, dass Menschen einen freien Willen haben und diesen ausleben können sollten, wobei sie  bereit sein müssen und im Allgemeinen auch in der Lage sind, die Konsequenzen ihrer Entscheidungen zu tragen.

Am 1.1.2022 hat ein obskures, nach eigener Aussage vor allem auf Twitter aktives Medienprojekt zweier freier Journalisten „Eigenverantwortung“ unter fast absurd großem Medienecho zur Floskel des Jahres 2021 gekürt und auf verschiedene Weise mit einer negativen Konotation belegt. Udo Stiehl und Sebastian Pertsch schrieben:

„Ein legitimer Begriff von hoher gesellschaftlicher Bedeutung wird ausgehöhlt und endet als Schlagwort von politisch Verantwortlichen, die der Pandemie inkonsequent entgegenwirken. Fehlgedeutet als Synonym für soziale Verantwortung und gekapert von Impfgegner:innen als Rechtfertigung für Egoismus.“

Ein ziemlich wirres Sammelsurium schlecht ausgedrückter Kritikpunkte, aber der freundlichen Rezeption und Weiterverbreitung in den Medien hat es nicht geschadet. Es soll wohl heißen, dass einerseits Politiker an Eigenverantwortung der Bürger appellieren, wenn sie selbst nichts auf die Reihe kriegen und dass andererseits „Impfgegner“ (!) egoistisch sind, wenn sie unter Wahrung der Freiwilligkeit selbst darüber entscheiden wollen, ob die Vorzüge neuartiger im Schnellverfahren zugelassener und nur kurze Zeit wirksamer Impfstoffe die Gefahr möglicher Impfschäden für sie überwiegen.

Warum Eigenverantwortung ein Synonym für soziale Verantwortung sein soll, und wer den Begriff so fehldeutet, bleibt rätselhaft. Jedenfalls hat Eigenverantwortung im Neusprech-Vokabular eines guten, obrigkeits- und mediengläubigen Bürgers nichts zu suchen. Was verantwortliches Handeln ist, erfährt er von diesen, ganz ohne Introspektion zur Erkundung des eigenen Willens.

Exponentielles Wachstum

Exponentielles Wachstum ist phasenweise der Normalfall bei natürlichen Prozessen und insbesondere auch bei der Ausbreitung von Infektionskrankheiten. Exponentielles Wachstum ist gegeben, wenn der Zuwachs in Prozent pro Zeiteinheit, zum Beispiel pro Woche, konstant ist. Dann wird der Zuwachs in absoluten Zahlen jede Woche größer, weil ja die Grundgesamtheit, auf die sich der prozentuale Zuwachs bezieht, immer größer wird.

Wenn der Zuwachs pro Woche zum Beispiel 100% beträgt, kommen erst einer, dann zwei, dann vier, dann acht neue Fälle hinzu, und so weiter. Das werden sehr schnell extrem viele.

Die Deutsche Mathematiker-Vereinigung hat das Prinzip im März 2020 bezogen auf die Corona-Pandemie so erklärt:

„Das Virus breitet sich zunächst exponentiell aus, das heißt, die Anzahl der Neuinfizierten ist proportional zu der Anzahl der Infizierten selber. Exponentielles Wachstum sorgt für einen rasanten Anstieg einer Größe, wie ein Blick auf die Folge der (exponentiell wachsenden) Zweierpotenzen – 1, 2, 4, 8, 16, 32, 64,… – verrät. Um den Wachstumsfaktor gering zu halten wurden bereits einige proaktive Maßnahmen getroffen, wie die Absage größerer Veranstaltungen. Doch exponentielles Wachstum stößt in der Regel, zumindest in der echten Welt, irgendwann an seine Grenzen: Der am Anfang konstant erscheinende Wachstumsfaktor sinkt und das Wachstum verlangsamt sich, bis es schließlich Null erreicht.“

Es ging also nicht darum, die Phase exponentiellen Wachstums zu verhindern – das galt als nicht möglich – sondern das Wachstum abzuflachen, damit auf dem Weg zur Herdenimmunität das Gesundheitssystem nicht überlastet werde. So hat das damals auch die Politik erläutert.

Wie aus der Erläuterung der Mathematiker hervorgeht, ist phasenweises exponentielles Wachstum ebenso normal, wie dauerhaftes exponentielles Wachstum in der Natur selten bis gar nicht vorkommt. Denn bei dauerhaften exponentiellem Wachstum steigen die Zuwächse ins Unendliche, was selten möglich ist.

Im Fall einer Infektionskrankheit gibt es verschiedene Einflüsse, die typischerweise dafür sorgen, dass die Wachstumskurve abflacht, und – bezogen auf die Zuwächse – auch wieder sinkt. Das ergibt dann graphisch bei den neuen Fällen die Form der vielzitierten Welle.

Dazu gehört zum Einen, dass sich zunächst diejenigen anstecken, die die meisten Kontakte haben oder am unvorsichtigsten sind. Wenn diese schon angesteckt sind, wird es schwieriger für das Virus, neue Wirte zu finden. Hinzu kommt, dass diejenigen, die die Krankheit schon hatten, typischerweise immun werden. Sie stellen einen Puffer bei der Ausbreitung des Virus dar. Je größer dieser Puffer im Lauf der Zeit wird, desto langsamer die weitere Ausbreitung.

Bei grippeartigen Infektionskrankheiten kommt noch ein saisonales Muster hinzu. Im Sommer sind besonders wenig, im Winter besonders viele Fälle zu verzeichnen. Mögliche Erklärungen sind, dass nasses und kühles Wetter die Überlebensfähigkeit des Virus oder die Anfälligkeit der Menschen erhöht, oder dass durch mangelndes Sonnenlicht der für die körpereigene Abwehr wichtige Vitamin-D-Spiegel vieler Menschen zu niedrig ist.

Das Robert-Koch-Institut und die maßgeblichen Politiker machten aus dem normalen wellenförmigen Verlauf von Infektionskrankheiten für Corona ein ständig drohendes Armageddon. Sie taten so, als könne man das zunehmende Wachstum im allerersten Teil der Welle bis weit in die Zukunft fortschreiben. Diesem Manipulationsprojekt gaben sie den Namen „exponentielles Wachstum“.

Die Funktionsweise zeigte sich schon im März 2020 komprimiert in einer Überschrift der Tageszeitung Die Welt:

„RKI warnt vor 10 Millionen Infizierten in weniger als 100 Tagen – „Haben exponentielles Wachstum.“

Die zehn Millionen beruhten auf Fortschreibung des ungebremsten Wachstums. Das Geniale daran. Wenn man die natürliche Wellenentwicklung der Virusausbreitung unterschlägt, kann man sich später das Abflachen als Erfolg der eigenen Maßnahmen auf die Fahnen schreiben. Sogar solche alarmistischen Fehlprognosen wie zehn Millionen Infizierte in 100 Tagen werden dann bei Nichteintreten zu Erfolgsausweisen.

Mitte Oktober 2020 rechtfertigte Angela Merkel die gerade beschlossenen drastischen Einschränkungen für die Bürger damit, dass die Lage ernst sei: „Wir sind bereits in der exponentiellen Phase.“ (Link funktioniert nicht mehr)

Bemerkenswerter Weise warnte der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder auf der gleichen Pressekonferenz ebenso eindringlich vor einer Welle: „Die zweite Welle ist da.“ Dass eine Welle etwas ganz anderes ist als eine exponentielle Entwicklung, störte offenbar niemanden.

Die „exponentielle Phase“ taugte auch noch zwei Wochen später, Anfang November, zur Begründung der Notwendigkeit des November-Wellenbrecher-Lockdowns: „Das ist exponentielles Wachstum, das uns mit zunehmender Geschwindigkeit auf eine akute Notlage in unseren Krankenhäusern zulaufen lässt,“ warnte Merkel.

Garniert wurde so mancher Bericht darüber mit dem Hinweis, dass Merkel gelernte Physikerin ist. Sie kennt sich aus, mit so etwas Schwierigem wie exponentiellem Wachstum, war die unterschwellige Botschaft. Wer käme da auf den Gedanken, dass es sich um gezielte Irreführung der Öffentlichkeit im Dienste der Angststrategie handelt.

Gegen Ende des zweiten Monats des November-Lockdowns, am 20. Dezember, war das Wachstum zwar nicht mehr exponentiell. Aber RKI-Chef Lothar Wieler warnte vor dem jederzeit wieder möglichen exponentiellen Wachstum und deshalb vor Lockerungen:

„Der zuletzt wieder registrierte Anstieg bei den Corona-Neuinfektionen sei „besorgniserregend“, sagte Wieler. „Die Lage ist nach wie vor sehr ernst (…) das Infektionsgeschehen kann schnell wieder kippen“, sagte Wieler. Es könne schnell wieder zu einem exponentiellen Wachstum der Neuinfektionen in Deutschland kommen. Dafür reichten wenige zusätzliche Fälle aus. „Das müssen wir verhindern.“

Hier tat Wieler sogar so, als würde allein mit ein paar zusätzlichen Fällen, die es erlauben würden, (wieder) von einem exponentiellen Wachstum zu sprechen, eine gänzlich andere Dynamik in Gang gesetzt,. Das ist blühender Unsinn.

Letztlich zeigte der November-Lockdown so wenig erkennbare Wirkung, dass er bis April ausgedehnt wurde und die Welle dann offenbar ganz von selbst brach, als die Tage länger und das Wetter wärmer wurden.

Worauf sich das exponentielle Wachstum bezieht, auf die Anzahl der insgesamt bereits Infizierten, oder auf die aktuell als infiziert Geltenden, oder auf die neuen Fälle, stellen die Warnenden selten klar. Man nennt das konstruktive Uneindeutigkeit. Alle dürfen sich darunter vorstellen, was sie wollen, solange es nur etwas Schlimmes ist.

Das gilt auch für Gesundheitsämter. Henning Thielemann aus Halle fragte sein Gesundheitsamt nach rechtlichen Grundlagen und Begründungen für die einschränkende Allgemeinverfügungen von Oktober 2020. Nach einer erfolgreichen Untätigkeitsklage bekam er auf die Frage, was mit der als Begründung angeführten „exponentiellen“ Entwicklung gemeint sei, zur Antwort:

„Exponentiell meint einen steilen Anstieg. Das Adjektiv exponentiell stammt aus dem Bereich der Mathematik und beschreibt Dinge, die sich nach Art in einer Exponentialfunktion entwickeln.“

Der letzte Satz ist, abgesehen von dem grammatischen Flüchtigkeitsfehler, an sich korrekt. Allerdings kann man eine Exponentialfunktion gerade nicht auf Corona beziehen. Denn eine Exponentialfunktion hat keinen abflachenden und erst recht keinen absinkenden Ast. Sie bildet keine Welle oder Wellen, sondern sie steigt immer schneller ins Unendliche.

Nebenbei bemerkt: Das Gesundheitsamt wusste auch nicht, wie viele Tests durchgeführt worden waren, wie die Belegung der Intensivbetten war und vieles mehr.

Selbst auf ihrer letzten Pressekonferenz als Bundeskanzlerin ließ es sich Angela Merkel am 22. Juli 2021 nicht nehmen, noch einmal vor einem (neuerlichen) exponentiellen Anstieg zu warnen:

„Wir haben ein exponentielles Wachstum. Wir müssen davon ausgehen, dass wir in weniger als zwei Wochen jeweils eine Verdopplung haben.“

Gesundheitsminister Jens Spahn assistierte in Bezug auf die 7-Tages-Inzidenz:

„Wenn sich das so weiter verdoppelt, alle zwölf Tage, dann werden wir im September die 400 überschreiten, im Oktober 800.“

Es kam genau so, wie Merkel vorhergesagt hatte – ganze drei Perioden lang, wenn man „weniger als zwei Wochen“ großzügig mit 13 Tagen übersetzt. Erst stieg der Siebentagesschnitt der neuen Fälle um 1000, dann um 2000, dann um 4000, und dann war schon Schluss. Einmal noch ging es um 2000 hoch, dann schon um 2000 runter. Am 28.9.2021 ist der Abwärtstrend ungebrochen und sind die Infektionszahlen aus Tagesschau und Co. verschwunden. Die Inzidenz sie kamen nicht einmal in die Nähe von Jans Schreckenszahl 800. Bei wenig über 100 war Schluss.

Die vierte Welle war ein Wellchen, auch ohne einschneidende neue Maßnahmen, vermutlich einfach weil die vielen Ferienheimkehrer an der Grenze und die Schulrückkehrer und gegebenenfalls ihre Kontakte alle irgendwann durchgetestet waren und keine neuen Testgründe hinzukamen.

Fakt, Faktenchecker

Laut Wikipedia ist eine „Tatsache, auch Fakt oder Faktum je nach Auffassung ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt“ und sind Tatsachen im Sinne von § 263 StGB (Betrug durch Vorspiegelung falscher Tatsachen) konkrete Zustände oder Vorgänge aus Gegenwart und Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.“

Anfang dieses Jahrhunderts bildeten sich ausgehend von den USA unabhängige Gruppen, die sich zur Aufgabe machten Behauptungen der Mächtigen daraufhin zu prüfen, ob sie mit den Fakten übereinstimmten. In den letzten Jahren haben sich die Faktenchecker vervielfältigt. Neben den „unabhängigen“ gibt es auch verschiedene Faktenchecker der etablierten Medien, vor allem der öffentlich-rechtlichen, wie die Faktenfinder der Tagesschau oder den Faktenfuchs des Bayerischen Rundfunks.

Die Ausrichtung der Faktenchecker, die nun zumeist direkt oder indirekt von Regierungsgeldern oder mächtigen Stiftungen oder Plattformen wie Google oder Facebook finanziert und anderweitig unterstützt werden, hat sich um 180 Grad gedreht, und mit ihr die Bedeutung von Fakt, die sie unterstellen. Heute untersuchen Faktenchecker wie „Correctiv“ ausdrücklich ganz überwiegend nur Aussagen, die der Regierungslinie oder der vorherrschenden Linie der etablierten Medien zuwiderlaufen.

Fakt wird dabei in der letzten der oben zitierten Bedeutungen interpretiert, als „anerkannter Sachverhalt“ und zwar nur als von der Regierung, Behörden oder regierungsnahen Experten anerkannter Sachverhalt. Eine Behauptung gilt als faktisch widerlegt, wenn ein Regierungs- oder Behördenvertreter auf Anfrage sagt, dass sie falsch sei. Beispiel: „Faktencheck: Das Video ‚Die Pandemie in den Rohdaten‘ lässt Kontext aus und führt so in die Irre“ von Correctiv.

Fakt ist, was die Regierung für wahr erklärt.

Freiheit  (pl. Freiheiten)

Der Duden definiert Freiheit als

  1. „Zustand, in dem jemand von bestimmten persönlichen oder gesellschaftlichen, als Zwang oder Last empfundenen Bindungen oder Verpflichtungen frei ist und sich in seinen Entscheidungen nicht eingeschränkt fühlt;
  2. Möglichkeit, sich frei und ungehindert zu bewegen; das Nichtgefangensein
  3. Recht, etwas zu tun; bestimmtes [Vor]recht, das jemandem zusteht oder das er bzw. sie sich nimmt.“

Im Corona-Neusprech hat Freiheit einen negativen Klang. Sie ist ein rechtes Anliegen, ein Anliegen von Leuten nämlich, die gemäß Definition 1 Einschränkungen ihrer Entscheidungs- und Handlungsfreiheit aufgrund von gesellschaftlichen Bindungen und Verpflichtungen als Zwang oder Last empfinden.

Im Corona-Neusprech wird das Wort lieber im Plural verwendet, als Freiheiten. Freiheiten sind Handlungsoptionen, die die Gesellschaft den Einzelnen bei Wohlverhalten gewährt. Die Abwesenheit von Freiheit ist dabei der Normalzustand, Freiheiten, die gewährt werden, sind die Ausnahmen, ähnlich wie beim Freigang, den Strafgefangene bei guter Führung bekommen können. Im Corona-Zusammenhang sind es insbesondere diejenigen, die sich impfen lassen, die Freiheiten gewährt bekommen.

Ein sprachliches Anwendungsbeispiel ist die Schlagzeile (Link funktioniert nicht mehr) über den grünen Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen von Juli 2021:

„Grünenpolitiker fordert mehr Freiheiten für Menschen mit vollem Impfschutz.“

Inzwischen wird das Wort „Freiheit“ von Corona-Neusprechern wieder freizügig gebraucht, allerdings nur noch im Sinne von „Freiheiten“; etwa von besagtem Janosch Dahmen, als er am 23. Januar 2022 für eine Beseitigung der Freiheit zur Nichtimpfung warb, mit dem Argument, dass wir nur so „die Freiheit“ zurückbekommen könnten:

„Wer die Pandemie überwinden und die Freiheit zurückhaben will, sollte für die Impfung sein. Leider zeigt sich, dass im Moment noch zu viele ihre Freiheit zur Nicht-Impfung nutzen und damit die Freiheit von allen Menschen in Deutschland einschränken. Die Impfpflicht ist besser als ein weiterer Pandemie-Winter.“

Oder noch expliziter Gesundheitsminister Karl Lauterbach aus gleichem Anlass im Bundestag:

„Ich höre auch immer wieder, dass fälschlicherweise behauptet wird, die Impfpflicht stünde der Freiheit im Wege, sie stünde der Freiheit entgegen. Ich sage so viel: Die Freiheit gewinnen wir durch die Impfung zurück.  (…) Die dreifache Impfung ist der sichere Weg, diese Freiheit zurückzuerlangen.“

Was er meint, sind Freiheiten.

Diese Neudefinition von Freiheit hat sich auch bei den Gerichten durchgesetzt. Sie betrachten den Entzug der Freiheit als in Zeiten des erklärten Gesundheitsnotstands als nicht (ernsthaft) zu hinterfragende Selbstverständlichkeit. Geprüft wird nur noch die Fairness und formale Korrektheit der Gewährung von Freiheiten.

So entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt am 23.2.2022 in mehreren Fällen der plötzlichen Aberkennung des Geimpft-Status für einmalig mit dem Janssen-Impfstoff Geimpfte per Änderung der Webseite der Paul-Ehrlich-Instituts im Sinne der Kläger, dass die Delegation des Definitionsrechts von „geimpft“ an das Institut unrechtmäßig gewesen sei. Die Kläger unterlagen aber, und mussten die Kosten tragen, weil es keine rechtsgültige Definition von „geimpft“ gebe, es gebe auch keine gültigen Ausnahmen für „Geimpfte“ vom Ausschluss vom öffentlichen Leben. Auf die Idee, den ausnahmslosen Entzug der Freiheit zur Teilnahme am öffentlichen Leben als unverhältnismäßig und daher als unrechtmäßig einzustufen, wollten die richtenden Personen nicht kommen.
Stand 14.3.2022

Freiwilligkeit

Auf den ersten Blick wird unter Freiwilligkeit die Willensbildung frei von Zwängen gemäß der persönlichen Motive und Neigungen verstanden. Dass es einen von sämtlichen gesellschaftlichen oder faktischen Zwängen freien Willen aber nicht geben kann, ist allgemein anerkannt. Im Recht ist es daher üblich, die Freiheit der Willensbildung unter sogenannte Schranken zu stellen, die die möglicherweise negativen Folgen individueller Entscheidungen auf andere berücksichtigen.

Im Kontext der Corona-Impfung haben die Regierenden sich deklaratorisch für Freiwilligkeit entschieden und eine Impfpflicht frühzeitig ausgeschlossen. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Er erklärte am 5. Mai 2020 per Twitter:

„Niemand wird in Deutschland gegen seinen Willen geimpft. Auch die Behauptung, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen, ihre Grundrechte verlieren, ist absurd und bösartig. Lassen Sie uns Falschnachrichten und Verschwörungstheorien gemeinsam entgegentreten. (SK) #Impfzwang“

Zehn Monate später sagte er, dass eine Impfpflicht kommen könnte. Man dürfe nicht zu schnell „nie“ sagen. Am 25. Oktober 2021 schließlich kündigte er an: „2G ist jetzt ein zwingendes Muss. Die Infektionen bei den ungeimpften Menschen bestimmen diese vierte Welle.“ Nach Medienberichten spielte er damit auf Pläne seiner Regierung an, Menschen, die sich nicht „freiwillig“ impfen lassen, fast jeden Kontakt mit anderen außer dem Lebensmitteleinkauf zu verbieten, einschließlich des Betretens ihrer Arbeitsstelle. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn hatte bis Juli 2021 immer wieder versprochen, eine Impflicht werde es nicht geben, auch nicht durch die Hintertür.

Gleichzeitig wurde von den Regierenden gezielt dafür gesorgt, dass die Kosten einer Nein-Entscheidung für die meisten Menschen prohibitiv hoch wurden. Oft wurde schönfärberisch als Ziel der Maßnahmen erwähnt, einen Impfanreiz zu setzen. Die freie Wahl wurde darauf reduziert, auf eine Impfung zu verzichten, und dafür die erzwungene  weitgehende gesellschaftliche Isolation in Kauf zu nehmen.

Medial wurde durch allgegenwärtige scharfe Kritik an „Impfgegnern“ und „Impfverweigerern“ im Allgemeinen und konkreten Personen, die sich nicht gegen Corona impfen ließen, wie Joshua Kimmich, ein starker sozialer Impfdruck etabliert. Kommentatoren bis hin zur Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, reduzierten die allein akzeptable freie Impfentscheidung von Personen des öffentlichen Lebens, wie Kimmich, darauf, sich unter korrekter Abwägung der richtigen Argumente richtig zu entscheiden, weil alles andere sozial „schädlich“ sei.

Es wurde eine Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe ab Mitte März 2022 beschlossen und im Januar eine allgemeine Impfpflicht avisiert.

Den bisherigen Höhepunkt der Umdeutung von Freiwilligkeit setzte Gesundheitsminister Karl Lauterbach am 19. Januar 2022 in der Tagesschau, in Reaktion darauf, dass der Präsident der Bundesärztekammer, Andreas Gassen, gesagt hatte, die Ärzte wollten keine Menschen impfen, die sich nicht freiwillig dafür entschieden hätten. Lauterbach sagte (ab Min 2):

„Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft. Denn die Impfpflicht führt ja dazu, dass man sich am Schluss freiwillig impfen lässt.“

Stand: 20.1.222

Geimpft

Das RKI beantwortet in seinen „Antworten auf häufig gestellte Fragen“ (Stand 11. Oktober)  die Frage „Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“ folgendermaßen: Als „vollständig geimpft“ gelten Personen, die die vorgeschriebene Anzahl Impfdosen vor mindestens 14 Tagen erhalten haben oder, die erst erkrankt und danach noch geimpft oder umgekehrt waren. Dazu verweist die Behörde auf  §2 Nr. 3 und Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Dabei verschweigt das RKI, dass auch Nr. 1 und Nr. 2 des gleichen Paragraphen zu der Definition von „geimpft“ gehören“. Diese schränken den Status der „geimpften Person“ für Zwecke dieser Verordnung auf Menschen ohne covidtypische Symptome wie Fieber und Husten ein. Geimpfte, die diese Symptome haben, gelten für Zwecke dieser Verordnung nicht mehr als Geimpfte. (Nur für Zwecke dieser Verordnung, wohlgemerkt, nicht für statistische Zwecke.)

Man hätte natürlich auch dem normalen Sprachgebrauch folgen können und Geimpfte geimpft sein lassen, auch wenn sie erkrankt sind. Dann hätte man jeweils schreiben müssen, asymptomatische Geimpfte. Gegangen wäre das ohne weiteres. Aber es hätte Nachteile. Es würde alle Leser darauf stoßen, dass man auch als geimpfte Person krank und ansteckend werden kann. Es hätte die Verordnungsgeber der Länder, die Veranstalter und Einrichtungsbetreiber, die 2G- und 3G-Veranstaltungen regeln müssen, auf das Problem gestoßen, dass man den asymptomatischen Status der Geimpften ja eigentlich auch irgendwie verifizieren müsste, wenn man den Nichtgeimpften gegenüber aus Infektionsschutzgründen so streng ist.

Könnte man bei den Verfassern der Ausnahmeverordnung sehr großzügig noch annehmen, dass es ihm bei der eigenwilligen Wortwahl um Vereinfachung der Ausdrucksweise ging, so kann das RKI diese Ausflucht kaum für seine sehr selektive Auswahl der Paragraphennummern zur Definition von „geimpft“ in Anspruch nehmen.

Für andere Zwecke und in anderen Verordnungen und Gesetzen wird „geimpft“ anders definiert als in der Corona-Ausnahmenverordnung, ähnlich wie auch eine Infektion bei „Geimpften“ anders definiert ist als bei „Nichtgeimpften“ (siehe Impfversagen). Auf diese Besonderheit des Corona-Neusprech will man das Publikum offenkundig nicht stoßen. Das funktioniert. In den Medien ist so gut wie nie davon die Rede, das Zutritt zu 2G-Veranstaltungen nur symptomfreie Geimpfte haben dürfen.

Dass auch Geimpfte erkranken und infektiös werden, zeigt die Impf-Surveillance der britischen Gesundheitsbehörde, wonach bei den über 40-jährigen ein größerer Anteil  der Geimpften als der Nichtgeimpften positiv auf Corona testet (S. 13). Und im  Journal of Epidemiology haben Wissenschaftler beim Vergleich des Infektionsgeschehens in Ländern und in US-Regionen mit unterschiedlichen Impfquoten festgestellt, dass kein Zusammenhang feststellbar ist. Höhere Impfquoten dämpfen also im Durchschnitt das Infektionsgeschehen nicht. Der Virologe Christian Drosten sagte am 28.9. im NDR zur Impfung „Der Übertragungsschutz geht nach zwei Monaten sowieso flöten“. Und zur Booster-Impfung, er glaube nicht, dass man damit „einen sehr viel längeren Zeitraum als bisher einen Übertragungsschutz hat, also so ungefähr zwei Monate nach der Dosis“.

Genesen

Die Bedeutung von „genesen“ ist (wieder) gesund werden, nach einer Krankheit.

Die Klassifizierung von „genesen“ in Corona-Zeiten hat damit nicht mehr allzu viel zu tun.

  • Sie setzt keine vorangegangene Erkrankung oder „Infektion“ im vor Corona üblichen Sinne voraus.
  • Sie setzt voraus, dass man sich während der „Infektion“ in Quarantäne befand.
  • Sie setzt voraus, dass die „Infektion“ während der akuten Phase durch einen ganz bestimmten Test (PCR) nachgewiesen wurde.
  • Sie setzt voraus, dass auch die Genesung durch eben diesen PCR-Test nachgewiesen werden kann.
  • Sie gilt nur für sechs Monate nach „Infektion“ .
  • Sie gilt dauerhaft nur in Verbindung mit einer „Impfung“ .

Denn, folgendermaßen lautet die offizielle Ansage, wann man als „genesen“ gelten darf:

  • Wenn die Infektion länger als 6 Monate zurückliegt: Vorlage des positiven PCR-Tests mit Datum (= Zeitpunkt der Infektion) und Vorlage der Dokumentation einer Impfung nach 6 Monaten: Impfausweis („Impfpass“) oder Impfbescheinigung.
  • Wenn die Infektion innerhalb der letzten 6 Monate erfolgte: Vorlage eines positiven PCR-Tests mit Datum und Vorlage eines negativen Tests nach Entisolierung. Oder: Bescheid des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und negativer Test nach Entisolierung.“,

Sachlich sind die restriktiven Bedingungen nicht zu begründen. Dass eine „Infektion“ im Neusprech-Sinne vorhanden war, lässt sich durch Tests zuverlässig auch nachträglich feststellen. Nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen hält die Immunität von Genesenen länger als die von Geimpften, trotzdem wird der Status für Genesene zeitlich eng begrenzt, für Geimpfte nicht.

Experten sind sich weitgehend einig, dass sechs Monate Genesenenstatus zu kurz sind, und dass es keine Nachweise für eine längere Immunität von Geimpften gibt.

Sebastian Ulbert, Abteilungsleiter Impfstoffe und Infektionsmodelle am Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie in Leipzig sagte dazu am 26.9:

„Diese Sechs-Monats-Regel entbehrt mittlerweile einer wissenschaftlichen Grundlage.“

Bei Sars-CoV-2 gebe es genug Daten, die zeigten, dass Genesene oft auch ein Jahr nach Infektion noch gut geschützt seien, auch gegen Varianten wie Delta. Bei Geimpften könne man das bisher nicht sagen, da die Studien noch nicht lange genug laufen. Viele Impfstoffe erzielten generell „bestenfalls die Immunität einer durchgemachten Infektion“, erklärt Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI),

Daraus darf man schließen: Es geht nicht so sehr darum, aus seuchenpolitischen Gründen Befreiungen von Corona-Maßnahmen auf diejenigen zu begrenzen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infiziert und infektiös sind. Es geht vielmehr zumindest auch darum, Privilegien für Geimpfte möglichst vielen vorzuenthalten, die ihre Immunität stattdessen durch Infektion erlangt haben oder noch erlangen wollen.

Hintergrund ist wohl, dass andernfalls im Lauf der Zeit zu viele der Notwendigkeit enthoben würden, sich impfen zu lassen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu dürfen. Das würde dem Ziel der Durchimpfung der gesamten Bevölkerung mithilfe von Anreizen (Privilegien) und Sanktionen (Ausschluss) zuwiderlaufen. Das wiederum würde das Ziel der Ausstattung aller Bürger mit Impfpässen unerreichbar machen.

GGG, 3G, 2G

In diesen dynamischen Zeiten der Umdeutungen werden sich nur Wenige erinnern, dass 3G, damals geschrieben als GGG, bis etwa Oktober 2020 nicht für geimpft, genesen oder auf Schritt und Tritt getestet stand, sondern, vor allem in Schulen, Teil der Formel war

AHA + A + L + GGG = R – 1

Dabei stand und steht AHA für Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, A für App zur Kontaktnachverfolgung, L für Lüften, R für den R-Wert und GGG für das Vermeiden von Gedränge, Gruppen und Gesprächen (ganz nah).

Die Formel funktionierte nicht. Der R-Wert stieg über eins, wenn er wollte und fiel wieder darunter, wenn es soweit war, insbesondere, wenn das Wetter besser wurde. Die Formel durfte auch nicht lange gelten, denn der halbjährige November-Wellenbrecher-Lockdown ersetzte den Appell durch strafbewehrte Verbote. Die freundliche Aufforderung GGG zu vermeiden wurde zum strafbewehrten und sehr viel restriktiveren Gebot, 3G einzuhalten.

3G steht für Geimpft, Genesen, Getestet und ist eine erschöpfende Auflistung aller, die am öffentlichen Leben noch teilnehmen dürfen, weil sie nach Festlegung der Verordnungsgeber die einzigen sind, die keine Gefahrenherde darstellen. Es werden also nicht diejenigen ausgeschlossen, bei denen Indizien für eine Infektion vorliegen, sondern alle gelten bis zum vermeintlichen Beweis des Gegenteils als Gefahrenherde.

Die Reihenfolge der Gs ist festgelegt und von Bedeutung. Die Geimpften zuerst. Zutritt haben Geimpfte, nur manche Genesene und vielleicht noch Getestete. Da 3G nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu 2G ist, werden die Getesteten als erste ausgeschlossen. Argumente, warum ausgerechnet die negativ Getesteten ausgeschlossen werden, hört man kaum. Das würde auf das Argument hinauslaufen, dass die Tests, auf die die Corona-Politik ein sehr großes Gewicht gelegt hat, unzuverlässig sind. Wissenschaftliche Nachweise, dass das Risiko infektiös zu sein, bei getesteten Nichtgeimpften höher ist als bei ungetesteten Geimpften, sind nicht bekannt. Der Virologe Christian Drosten sagte am 28.9. im NDR zur Impfung „Der Übertragungsschutz geht nach zwei Monaten sowieso flöten“. Und zur Booster-Impfung, er glaube nicht, dass man damit „einen sehr viel längeren Zeitraum als bisher einen Übertragungsschutz hat, also so ungefähr zwei Monate nach der Dosis“.

Die meisten tatsächlich von Covid genesenen und dadurch immunisierten werden gar nicht als „Genesen“ anerkannt und haben daher auch keinen Zutritt, soweit sie sich nicht noch impfen oder testen lassen.

Der Notwendigkeit zur schlüssigen Argumentation und wissenschaftlicher Nachweise entledigt sich die Corona-Politik dadurch, dass sie in eingängigen, mit irreführender Bedeutung aufgeladenen Kürzeln wie 3G, 2G und irgendwann vielleicht 1G spricht.

Vielleicht heißt 2G auch demnächst zweimal geimpft und 3G ein drittes Mal geimpft und somit allein zugangsberechtigt.

Grundrechte

Im Juni 2020 antwortete Stefan Harbarth, relativ neu im Amt des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten, von einem Interviewer angesprochen auf eine von seinem Vorvorgänger Hans-Jürgen Papier geäußerte Sorge wegen der massiven Einschränkungen der Grundrechte in der Corona-Pandemie, mit den bemerkenswert orwellschen Sätzen:

„Die Grundrechtsausübung geschieht in Corona-Zeiten teilweise in einer anderen Weise als vor der Pandemie. Aber die Grundrechte sind weiter intakt. Sie werden von den Gerichten in Deutschland geschützt, auch vom Bundesverfassungsgericht. Es gibt weder eine Aussetzung der Grundrechte auf Dauer noch eine Aussetzung im Augenblick. Die Grundrechte gelten, aber sie gelten anders als vor der Krise.“

Die Grundrechte gelten also per Definition immer, weil das Verfassungsgericht dafür sorgt. Sie werden nur bei Bedarf neu definiert.

Stand 23.9.23

Herdenimmunität

Die „Herdenimmunität“ entwickelte sich früh zu einem umkämpften Begriff und die Begriffsumdeutung zu einem Instrument des Kampfes gegen abweichende Meinungen, wie die Herdenimmunität zu erreichen sei. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO vom 9. Juni 2020 galt:

„Herdenimmunität ist der indirekte Schutz vor einer Infektionskrankheit, der eintritt, wenn eine Bevölkerung entweder durch eine Impfung oder eine durch frühere Infektionen entwickelte Immunität immun ist. Das bedeutet, dass auch Menschen, die nicht infiziert wurden oder bei denen eine Infektion keine Immunreaktion ausgelöst hat, geschützt sind, weil Menschen in ihrer Umgebung, die immun sind, als Puffer zwischen ihnen und einer infizierten Person fungieren können. Der Schwellenwert für den Aufbau einer Herdenimmunität gegen COVID-19 ist noch nicht klar.“

Es gab Wissenschaftler, die argumentierten, das alleinige Setzen auf Impfung der ganzen Bevölkerung als einzigen Weg die Pandemie in den Griff zu bekommen, sei verfehlt. Auch durch allmähliche Durchseuchung weiter Teile der Bevölkerung, die bei den Betroffenen ebenfalls zu Immunität führt, könne Herdenimmunität und damit ein Ende der Pandemie erreicht werden. Diese Sichtweise wurde von offizieller Seite und von den meisten etablierten Meiden scharf bekämpft.

Und so änderte die WHO ihre Definition, indem sie die von da an einzig offiziell genehmigte Sichtweise zum Teil der Definition machte. Hier die seit 31. Dezember 2020 gültige Formulierung:

„“Herdenimmunität“, auch bekannt als „Bevölkerungsimmunität“, ist der indirekte Schutz vor einer Infektionskrankheit, der eintritt, wenn eine Bevölkerung entweder durch Impfung oder durch eine durch frühere Infektionen entwickelte Immunität immun ist. Die WHO befürwortet das Erreichen der „Herdenimmunität“ durch Impfung und nicht dadurch, dass man die Ausbreitung einer Krankheit in irgendeinem Segment der Bevölkerung zulässt, da dies zu unnötigen Fällen und Todesfällen führen würde. Die Herdenimmunität gegen COVID-19 sollte durch den Schutz der Menschen durch Impfung erreicht werden, nicht dadurch, dass sie dem Erreger der Krankheit ausgesetzt werden.

Dabei schreckt die WHO auch nicht vor Aussagen zurück, die sie damals nicht wissen (aber in Anbetracht der Studienprotokolle das Gegenteil vermuten) konnte und die sich inzwischen in Bezug auf Covid-Impfstoffe als falsch herausgestellt haben, insbesondere:

„Impfstoffe wirken, ohne uns krank zu machen. Geimpfte Menschen sind davor geschützt, sich mit der betreffenden Krankheit anzustecken und den Erreger weiterzugeben, sodass jegliche Übertragungskette unterbrochen wird.“

Bei einem hohen Prozentsatz der Geimpften treten leicht bis mittlere Krankheitssymptome als Folge der Impfung auf, bei einem geringen Prozentsatz schwere, bis hin zum Tod. Die Impfstoffe schützen nicht zuverlässig davor, sich selbst oder andere anzustecken. Das nachzuweisen war auch nicht das Ziel der damals bereits bekannten Studienprotokolle und nicht Bedingung für die Zulassung.

Obwohl das inzwischen alles breit bekannt und wissenschaftlich belegt ist, sind diese falschen Behauptungen zu Impfungen bis heute in den „Fragen und Antworten“ der WHO unter dem Stichwort Herdenimmunität zu finden.

Was die WHO zur offiziellen Sichtweise erklärt, ist wichtig, weil die sozialen Medienplattformen mithilfe der von ihnen und von Regierungen und EU bezahlten Faktenchecker bald dazu übergingen, die Verbreitung aller abweichenden Sichtweisen zu unterbinden.

Bei den Zitaten handelt es sich um Übersetzungen mit Unterstützung von deepl.com

Stand 23.9.23

Immun

Vor Covid-19 bedeutete, gegen eine bestimmte Krankheit immun zu sein, dass man diese Krankheit nicht bekommen konnte. In der Definition von DocCheckFlexikon:

„Immunität bedeutet Schutz vor einer Infektion durch Krankheitserreger. Bei der klinischen Immunität kann eine Person vom betreffenden Krankheitserreger infiziert werden, das Immunsystem hält den Erreger jedoch soweit in Schach, das die Krankheit nicht manifest wird. Der Infizierte kann den Erreger – im Gegensatz zur sterilen Immunität – jedoch weitergeben.“

Für Immunität gegen Covid gilt das für Corona-Neusprecher nicht mehr. So heißt es in der ersten Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 „Einordnung und Konsequenzen der Omikronwelle“  vom 19.12.2021:

„Erste Studienergebnisse zeigen, dass der Impfschutz gegen die Omikron-Variante rasch nachlässt und auch immune Personen symptomatisch erkranken. Der Schutz vor schwerer Erkrankung bleibt wahrscheinlich teilweise erhalten.“

Man kann also immun sein und trotzdem erkranken, oder, wie es im Neusprech heißt, „symptomatisch erkranken“. Denn im Neusprech kann man anders als im Altsprech auch „asymptomatisch erkranken“. Immun ist man nach dieser Definition auch schon, weil man „wahrscheinlich“ weniger wahrscheinlich schwer erkrankt, dadurch, dass man geimpft ist.

Impfangebot

Der Begriff Angebot signalisiert traditionell die freie Entscheidung, es anzunehmen oder nicht, ohne Nachteile und Sanktionen. Es sollte vorteilhaft für denjenigen sein oder sein können, der das Angebot erhält, oder zumindest so gemeint sein. Andernfalls gibt es Begriffe wie „unfreundliches Angebot“ oder „Erpressung“ dafür.

Im Corona-Neusprech ist die Annahme des Angebots eine sehr starke soziale Verpflichtung. Wer sich anders entscheidet wird als Impfverweigerer tituliert. Verweigern bedeutet laut Duden, etwas von jemandem Gefordertes nicht auszuführen. Die gebräuchlichsten Wortkombinationen mit -verweigerung oder -verweigerer dürften Gehorsamsverweigerung und Befehlsverweigerung sein. Beides kommt dem, was mit dem Begriff Impfverweigerung ausgedrückt werden soll, sehr nahe.

Das Impfangebot ist also kein Angebot im üblichen Sinne, sondern eine soziale Impfpflicht. Anders war es nur zu Anfang, als noch nicht genug Impfstoff für alle Impfwilligen da war.

Seit der Impfstoff ausreicht, wurden durch politische Entscheidungen  große Nachteile für Menschen geschaffen, die das Impf-„Angebot“ nicht annehmen, bis hin zum fast völligen Ausschluss vom öffentlichen Leben.  Diese wurden zwar regierungsseitig nicht offen als Sanktionen für die Impfverweigerung ausgewiesen, auch weil das sonst von den Gerichten möglicherweise als unzulässige Diskriminierung durch den Staat eingestuft worden wäre. Sie sind aber doch deutlich als Sanktionen erkennbar (siehe auch Genesen)

NRW-Gesundheitsminister Josef Laumann (CDU) sagte am 9. September 2021: „Aber ich bin schon dafür, dass Nicht-Geimpfte es ungemütlich in diesem Land gemacht wird, wenn sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollen.“ Er verwies dabei auf die Entscheidung, Corona-Tests kostenfplichtig zu machen und trat für ein Ende des Lohnersatzes bei Quarantäne für Ungeimpfte ein.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte am 22.9.2021 in einem Interview, Nicht-Geimpfte nicht mehr in Klubs, zu Kulturveranstaltungen, Fußball und Gastronomie zuzulassen, mit dem freimütig offengelegten Ziel, die Impfquote zu steigern:  „So kann man die Zögernden überzeugen. Die ziehen dann mit.“ Sogar von ihren Arbeitsplätzen sollen die Nicht-Geimpften ausgesperrt werden, ebenfalls mit dem Ziel, die Impfquote zu steigern.

Der hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) begründete am gleichen Tag (Link funktioniert nicht mehr) die zuvor getroffene Bund-Länder-Enscheidung, dass Nichtgeimpfte ab November bei einer Quarantäneanordnung keinen Verdienstausfall mehr bekommen sollen damit, dass alle bei der Pandemiebewältigung mithelfen müssten. Lockerungen mitzunehmen, die für alle durch das Impfen möglich werden, sich aber selbst nicht an der Impfsolidarität zu beteiligen, könne eine Gesellschaft dauerhaft nicht akzeptieren. Das klingt nach einem Angebot höchstens in dem Sinne wie die Mafia Angebote macht, Offerten, die man nicht ablehnen darf, auch wenn man sie nicht als vorteilhaft empfindet.

Maßgeblichere Politiker wie Jens Span und Markus Söder drückten sich zwar nicht ganz so deutlich aus, machten aber zwischen den Zeilen deutlich, dass es ihnen daran gelegen war, Nichtgeimpfte durch Sanktionen zur Impfung zu bewegen.

Impfgegner

Vor Corona verstand man unter Impfgegnern Menschen, die Impfungen grundsätzlich ablehnen.

Im Corona-Neusprech werden als Impfgegner zumeist diejenigen bezeichnet, die das Impfangebot mit den neuartigen Corona-Impfstoffen nicht annehmen, die in einem stark beschleunigten Verfahren mit stark verkürzten Studien zugelassen und auf den Markt gebracht wurden. Mit dem Begriff wird auch die Mehrheit der „Impfverweigerer“ belegt, die die üblichen konventionellen Impfungen gegen verschiedenste Krankheiten gutheißen und mehrere von diesen in Anspruch genommen haben.

Auf diese Weise wird das eingeübte Negativbild des wissenschaftsfeindlichen und esoterischen (Total-)Impfgegners auf die Skeptiker hinsichtlich einer einzigen neuartigen Impfung übertragen.

Impfschäden (langfristige)

Der Begriff Impfschaden enthält im Stamm den stark ausgeweiteten Begriff Impfung, bzw. dessen, was ein Impfstoff ist. Auf verbreitete Sorgen vor möglichen langfristigen Impfschäden wird mit den Erfahrungen geantwortet, die man mit Impfstoffen alter Definition bisher gemacht habe, eine Definition, unter die die neuen Impfstoffe nicht fallen. (Dieser Absatz wurde am 30.9. umformuliert.)

Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, oder die gegen die Impfung von Kindern argumentieren, äußern oft, dass über die möglichen langfristigen Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe (Impfschäden) nichts bekannt sei. Ihnen wird entgegengehalten, es seien keine Impfstoffe bekannt, bei denen in signifikantem Umfang mit großer Verzögerung Impfschäden aufgetreten wären, die nicht auch schon bald nach der Impfung aufgetreten seien. So etwa gab Susanne Stöcker, Pressesprecherin des Paul-Ehrlich-Instituts, im ZDF-Interview Entwarnung:

„Langzeit-Nebenwirkungen, die erst nach Jahren auftreten, sind bei Impfstoffen generell nicht bekannt“.

Diese Argumentation ist unzulässig. Sie beruht auf einem ausgeweiteten Begriff des „Impfstoffs generell“ unter Einschluss der völlig neuartigen Corona-Impfungen. Diese entsprechen nicht der Vor-Corona-Definition eines Impfstoffs bzw. einer Impfung. Von den Erfahrungen traditioneller Impfungen kann daher in keiner Weise auf die Eigenschaften und Risiken von Corona-„Impfstoffen“ geschlossen werden (siehe: Impfstoff).


Nebenbei bemerkt ist die Behauptung, dass kein Impfstoff bekannt sei, bei dem in signifikantem Umfang und mit großer Verzögerung Impfschäden aufgetreten seien, auch noch falsch. Zum Beispiel hat der Impfstoff für Kühe PregSureBVD des Pharmaherstellers Pfizer (auch Hersteller eines Corona-Impfstoffs) zwar den Kühen selbst nicht geschadet. Er verursachte jedoch nachweislich bei deren Kälbern die tödliche Krankheit Blutschwitzen. Ursache waren unerwünschte Antikörper gegen fremde Rinderzellen, die dazu führten, dass bei Kälbern, die die Milch der Muttertiere bekamen, die für die Blutgerinnung erforderlichen Blutplättchen (Thrombozyten) zerstört wurden. Der Impfstoff sollte trächtige Kühe gegen einen viralen Durchfall schützen, der an die Kälber übertragbar ist.


Dass bei Menschen relativ wenig Gesichertes über späte Impfschäden bekannt ist, dürfte auch daran liegen, wie John und David Classen schreiben, dass: „Impfforschung unter der Annahme betrieben wird, dass die Vorteile die Risiken aufgrund von verzögerten Nebenwirkungen bei weitem überwiegen, und deshalb keine langfristigen Sicherheitsstudien nötig seien.“ Die beiden haben solche Studien durchgeführt und für eine Meningitis-Impfung festgestellt, dass sie offenbar in der geimpften Gruppe zu einer Häufung von späterer Diabetes führte. Als weitere Verdachtsfälle für verzögerte Impfschäden nennen sie viele andere stark zunehmende chronische Immunkrankheiten wie Asthma, Allergien und immunsystem-vermittelte Krebserkrankungen. Auch Autismus steht im Verdacht, möglicherweise eine späte Impffolge zu sein.

Bei einigen der Corona-Impfstoffe wird, anders als bei traditionellen Impfstoffen, ein sogenanntes Vektor-Virus (Träger-Virus) benutzt, um Gensequenzen in die Zellen des Geimpften zu schleusen und so eine Immunreaktion auszulösen. Vektor-Viren werden bisher nur in der Krebstherapie genutzt. Auf diesem Feld ist daher nach bisherigen Erfahrungen zu suchen. Da Krebserkrankungen oft tödlich verlaufen, ist die Toleranz für schädliche Nebenwirkungen von Behandlungen in der Onkologie verhältnismäßig hoch.

Die mRNA-Technologie der Corona-Impfstoffe ist auch neuartig dadurch, dass sie den Körper nicht direkt Antigene zuführt, auf die dieser reagiert und Immunität ausbildet, sondern die körpereigenen Zellen veranlasst, selbst erst diese Antigene zu bilden. Diese Technik wurde bis 2020 unter anderem deshalb nicht zugelassen, weil es schwierig war, sicherzustellen, dass die mRNA nur dorthin geht, wo sie soll und nicht an anderer Stelle Schäden, z.B. Thrombosen, anrichtet. Die Erfahrung mit traditionellen Impfstoffen sagt gar nichts darüber aus, wie gut das tatsächlich nun gelungen ist.

Impfschutz

Bis mindestens Anfang August 2021 hatte das Paul-Ehrlich-Institut auf seiner Informationsseite über Covid-Impfstoffe die Falschbehauptung stehen:

„COVID-19-Impfstoffe schützen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus.“

Nachdem Andreas Hansel aus Wiesbaden am 14. August 2021 das PEI schriftlich mit Fristsetzung 15.9. aufforderte, die Falschaussage zu korrigieren, bekam er am 13.9. einen freundlichen Anruf und wurde informiert, dass die Aussage geändert sei in:

„COVID-19-Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus.“

Auch dafür wollte man beim PEI wohl nicht dauerhaft die Hand ins Feuer legen oder es hat sich jemand Wichtiges gemeldet, dem die Aussage nicht gefiel. Wenige Tage später, spätestens am 24.9.2021 wurde die Aussage nochmals abgeschwächt in:

„Covid-19-Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankung.“

Kein Versprechen mehr, dass die Impfstoffe einen Schutz bieten, nur noch die, für Normalbürger kaum noch verständliche Information, wofür die Impfstoffe verwendet werden sollen. Für diese Zurückhaltung gibt es einen guten Grund (siehe Impfstoff).

Impfstoff

Nach der Vor-Corona-Definition eines Impfstoffs des RKI sind die bei uns zugelassenen Corona-„Impfstoffe“ keine Impfstoffe:

„Impfstoff (engl.: vaccine): Vakzine; Immunpräparat aus abgetöteten oder abgeschwächten Infektionserregern bzw. deren Bestandteilen oder Produkten. Der Impfstoff wird dem Organismus als Impfantigen mit dem Ziel zugeführt, Antikörper zu bilden und dadurch einen spezifischen Schutz vor dem Wirken des betreffenden Erregers (oder seinen Toxinen) zu erzeugen.“

Das hat unter anderem die Konsequenz, dass aus den Erfahrungen mit Impfstoffen (traditioneller Art) nichts für die Eigenschaften und Risiken von Corona-„Impfstoffen“ geschlossen werden kann. Das wird oft in manipulativer Weise missachtet (siehe Impfschäden).

In Reaktion auf die zunehmende Diskrepanz zwischen der Impfstoffdefinition und dem, was Corona-Impfstoffe sind und tun (Impfstoffwirksamkeit), änderte die US-Gesundheitsbehörde CDC, das Pendant zum deutschen RKI, am 1. September 2021 stillschweigend die Definition von Impfstoff und Impfung auf seiner Webseite, die dort mindestens drei Jahre gestanden hatte. War vorher der Impfstoff „ein Produkt, das das Immunsystem einer Person dazu anregt, eine Immunität gegen eine bestimmte Krankheit zu entwickeln, die die Person vor dieser Krankheit schützt“, so ist es nun „ein Präparat, das verwendet wird, um die körpereigene Immunreaktion gegen Krankheiten zu stimulieren.“

Immunität wird dabei unverändert so erläutert: „Wenn man gegen eine Krankheit immun ist, kann man ihr ausgesetzt sein, ohne sich zu infizieren.“

Aus der anspruchsvollen Anforderung den Körper anzuregen, Immunität hervorzubringen, die vor Infektion schützt, die eine spezifische Krankheit verursacht, wurde die sehr weiche Anforderung, das Immunsystem zu stimulieren, sogar ohne Bezug zu einer bestimmten Krankheit. Das nehmen sehr viele Medikamente, bis hin zu naturheilkundlichen Mitteln für sich in Anspruch.

Die gleiche Änderung wurde auch bei Impfung übernommen. Aus „Der Vorgang, bei dem ein Impfstoff in den Körper eingebracht wird, um eine Immunität gegen eine bestimmt Krankheit zu erzeugen“ , wurde ein Vorgang, „(…) um einen Schutz vor einer bestimmten Krankheit zu erreichen.“

Die Impfung soll also gegen eine bestimmte Krankheit schützen, der Impfstoff dagegen kann völlig unspezifisch sein. Wofür diese Änderung gut ist, wird man noch sehen müssen.

Auf Medienanfragen räumte die CDC verbrämt ein, dass der Grund für die Änderung die Kritik am geringen Immunisierungseffekt der Corona-Impfstoffe war. Ein Sprecher der CDC sagte, „geringfügige Änderungen im Lauf der Zeit haben die Definition insgesamt nicht beeinflusst“ und, die früher Definition hätte „verstanden werden können, als bedeute sie, dass Impfstoffe 100% effektiv sind, was für keinen Impfstoff je der Fall war. Die jetzige Definition ist also transparenter.“

Das Wahrheitsministerium hat gesprochen.

Impfstoffwirksamkeit

Für Impfstoffe denen eine hohe Wirksamkeit (Laborbedingungen) oder Effektivität (bei breiter Anwendung) bescheinigt wird, ist es ungewöhnlich, dass sie Geimpfte nicht einigermaßen zuverlässig davor schützen, selbst infektiös werden und das Virus weiterverbreiten.

Das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut etwa schreiben unter dem ersten Stichpunkt „Wirksamkeit der Impfungen …“ in ihren „Antworten auf Fragen…“ beispielhaft:

„Ausdruck der Wirksamkeit ist nicht zuletzt die Tatsache, dass die Masern weltweit erfolgreich zurückgedrängt und Todesfälle vermieden werden konnten. Ein weiteres bekanntes Beispiel dafür ist die Einführung der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) Anfang der 1960er Jahre. Während in der Bundesrepublik 1961 noch fast 4.700 Kinder an Kinderlähmung erkrankten, waren es 1965 bereits weniger als 50 Kinder. Seit 1990 sind in Deutschland keine Er­kran­kungen durch Wildpolioviren mehr aufgetreten.“

Die beiden Institute sind also offenkundig der Ansicht, dass ein hochwirksamer Impfstoff die Ausbreitung einer Infektionskrankheit sehr wirksam unterbinden sollte und nicht lediglich die Schwere des Krankheitsverlaufs reduzieren.

Das Robert-Koch-Institut schreibt denn auch in seinem Fachwörterbuch Infektionsschutz:

„Impfstoffeffektivität (engl.: vaccine effectiveness): Die Gesamtauswirkungen des Einsatzes eines Impfstoffs; neben der direkten → Impfstoffwirksamkeit können die indirekten Wirkungen der Impfung (wie die Reduktion der Inzidenz, Krankenhausbehandlungen, tödliche Ausgänge der Zielkrankheit) nach breiter Anwendung des Impfstoffs in einer Population unter Alltagsbedingungen in Studien ermittelt werden.“
(Hervorhebung N.H.)

Bei der Reduktion der Inzidenz schneiden die Corona-Impfstoffe mit Blick auf zum Teil sehr hohe Inzidenzen in Ländern mit sehr hoher Impfquote schlecht ab. Ein schlechtes Zeichen ist auch, dass sich bei einer Party Anfang September in Münster, bei der nur insgesamt 380 geimpfte und genesene Gäste zugegen waren, mit über 80 mehr als ein Fünftel mit dem Covid-Virus ansteckte. Der Virologe Christian Drosten sagte am 28.9. im NDR zur Impfung „Der Übertragungsschutz geht nach zwei Monaten sowieso flöten“. Und zur Booster-Impfung, er glaube nicht, dass man damit „einen sehr viel längeren Zeitraum als bisher einen Übertragungsschutz hat, also so ungefähr zwei Monate nach der Dosis“.

Impfversagen

Traditionell hat das Robert-Koch-Institut (RKI) in Fällen, wo Geimpfte krank werden, von Impfversagen gesprochen. In der Broschüre „Fachwörterbuch Infektionsschutz und Infektions­epidemiologie. Fachwörter – Definitionen – Interpretationen“ aus dem Jahr 2015 wird zur Definition von „Impfdurchbruch“ auf den Eintrag für „Impfversagen“ („vaccine failure“) verwiesen. Seit es die Covid-Impfung gibt, spricht das RKI soweit ich sehen kann nur noch ausschließlich von Impfdurchbrüchen. Versagen, welch negatives Wort. Impfungen können nur noch – in seltensten Fällen natürlich – durchbrochen werden, von einem besonders bösen, gefährlichen und wahrscheinlich mutierten Virus.

Auf Wikipedia hieß es bis Juli 2021 zu „Impfdurchbruch“.

„Ein Impfdurchbruch (engl. englisch vaccine breakthrough infection) bezeichnet die Wirkungslosigkeit von Impfstoffen, wenn das entsprechende Pathogen mutiert, so dass es nicht mehr vom Immunsystem wiedererkannt wird. Dabei kommt es trotz einer vorangehenden Impfung oder einer überstandenen Infektion zu einer Erkrankung.“
(Hervorhebung N.H.)

Verwiesen wurde auf H. Blaha: Infektions- und Tropenkrankheiten, Schutzimpfungen. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-642-96426-8, S. 149. Zwischenzeitlich hat jemand dafür gesorgt, dass es auch hier keine Wirkungslosigkeit von Impfstoffen mehr gibt:

„Als Impfdurchbruch (auch Durchbruchsinfektion, englisch vaccine breakthrough infection) wird eine symptomatische Infektion bei einem Geimpften bezeichnet, die mittels RT-PCR-Test oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde.“

Verwiesen wird dafür auf den Wochenbericht des RKI vom 22.7.2021.

Ob ein Geimpfter, der sich ansteckt, selbst infektiös wird und andere ansteckt, spielt für die Definition eines Impfdurchbruchs erstaunlicherweise keine Rolle.

Infektion

„§ 2 Begriffsbestimmungen
2. Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,
Infektionsschutzgesetz

Oder laut Flexikon:

„Als Infektion bezeichnet man den Eintritt von Mikroorganismen (beispielsweise Viren, Pilze oder Bakterien) in einen Organismus sowie ihre Ansiedlung und Vermehrung. Im weiteren Sinne werden auch ungenau Infektionskrankheiten als „Infektionen“ bezeichnet.“

Für eine „Infektion“ braucht es also:

  • 1.) die Kontamination und
  • 2.) die Ansiedelung, Besiedelung bzw. Kolonisation, bei der der Erreger im Wirt persistent wird, sowie
  • 3.) die Vermehrung, die erst zu einer Erkrankung führen kann.

Im Rahmen der Corona-Kommunikation ist dagegen, wenn von „Infektion“ gesprochen wird, in sehr vielen Fällen nur die Kontamination, der Kontakt mit dem Virus, also die allererste Vorstufe gegeben. Es wird nicht unterschieden, ob eine Person nur Kontakt mit dem Virus hatte, und ihr Immunsystem damit fertig wurde, oder ob es tatsächlich zu einer Infektion kam. Umdefiniert wurde Infektion in der vorherrschenden Corona-Kommunikation dahingehend, dass nur ein Bruchstück des Erregers (hier speziell: das Coronavirus) außen auf einer Schleimhaut des Probanden nur nachgewiesen zu werden braucht, um von einer „Infektion“ zu sprechen.

Im eigentlichen, wissenschaftlichen Sinn – und auch nach der Definition des Infektionsschutzgesetzes –  ist es keine, denn es fehlt am Nachweis von:

  • a) dem vollständige Vorhandensein eines Erregers,
  • b) dem Eindringen und der Persistenz IM Körper, nicht nur AUF mit der Umwelt in Kontakt stehenden Körperoberflächen wie auf Haut oder Schleimhaut, die typischerweise voll von Keimen und Viren sind.
  • c) der Vermehrung

Eine beliebte Methode, zu vernebeln und sich um die falsche Aussage zu drücken, es liege eine Infektion vor, wenn nur der wahrscheinliche Kontakt mit einem Erreger nachgewiesen wurde, ist die Nutzung des Adjektivs „infiziert“ wie in „Der ‚Patient‘ kann als infiziert gelten“. Denn infiziert kann von ebenso von „Infizierung“ (Kontamination) abgeleitet sein, wie von „Infektion“.

Gerechtfertigt, verbrämt und teilweise auch vertuscht wird die Falschdiagnose von Infektionen dadurch, dass man behauptet, das Virus sei so gefährlich, dass man schon jedem allergeringsten Hinweis auf dessen Vorhandensein nachgehen müsse.

Es kann und soll hier nicht die wissenschaftliche Streitfrage geklärt werden, ob es asymptomatisch Infizierte gibt, und ob sie als Infektionsherde wichtig genug sind, um zu rechtfertigen, dass viele Millionen Deutsche als krank und infektiös bis zum Beweis des Gegenteils behandelt werden müssen und sich entsprechend verhalten müssen.

Tatsächlich ist bei der umgedeuteten Definition von Infektion jeder Mensch jederzeit und überall infiziert, denn wir tragen auf und in unserem Körper das so genannte Mikrobiom und Virom, das aus einer Vielzahl von Bakterien und Viren besteht. Viele dieser Mikroorganismen können krankheitserregend sein, nämlich dann, wenn sie sich auf Kosten des Millieus (also der anderen Mikroorganismen sowie unserer Körperzellen) ungezügelt zu vermehren beginnen.

Unabhängig von der Frage, ob man aus seuchenpolitischer Notwendigkeit mögliche Infizierte, die keine Symptome entwickeln, aufspüren und unschädlich machen muss, ist der Begriff „Infizierte“ oder „asymptomatisch Kranke“ für alle, bei denen PCR-Tests Fragmente des Virus auf der Schleimhaut gefunden haben, auch wenn sie keine Krankheitssymptome aufweisen, eklatant falsch. In den allermeisten Fällen werden diese Menschen keine Symptome haben, weil das Virus nicht in Körperzellen eindringen und sich dort nicht hinreichend vermehren konnte, um Symptome zu verursachen und den Wirt infektiös werden zu lassen.

Es hat aber die im Sinne des Strategiepapiers zur Angsterzeugung erwünschte Wirkung, dass die Zahl der „Infizierten“, die Verdopplungszeit, der R-Wert und die Inzidenz besonders groß ausgewiesen werden. Von Anfang an wurden alle Menschen mit einem positiven PCR-Test als Covid-Infizierte gezählt und verkündet. Auch die für Grundrechtseinschränkungen im späteren Verlauf maßgebliche Meldeinzidenz wurde unter Einrechnung der Mehrheit der „Infizierten“ ohne oder mit sehr geringen Symptomen berechnet. Dasselbe gilt für die Todesfälle, wo ebenfalls nicht unterschieden wurde, ob jemand an oder nur mit Covid gestorben ist. Auch Krebspatienten im Endstadium und Unfallopfer sind unter den „Coronatoten“.

Bedeutsamer als man denken sollte, wird das durch die, vor allem in Krankenhäusern genutzte Möglichkeit, Patienten auch ohne positiven PCR-Test als Infizierte zu klassifizieren, wenn sie Symptome haben und Kontakt mit PCR-Positiven hatten (ICD U07.2). Nach Untersuchungen der Initiative Qualitätsmedizin und der InEK gab es in den Krankenhäuser mindestens zeitweise dreimal so viel abgerechnete Covid-Fälle ohne Infektionsnachweis (ICD U07.2) wie solche mit Nachweis (ICD U07.1). (Quelle: Wolfgang Wodarg: Falsche Pandemien. 2021. S. 218).

An dieser Zählweise und Definition gab es von Anfang an massive Kritik von Wissenschaftlern. Sie wurde dennoch unbeirrt beibehalten. Als es jedoch darum ging, Impfungen nicht zu schlecht aussehen zu lassen, wurde bei Geimpften sofort zwischen symptomatischen und symptomlosen „Erkrankungen“ unterschieden. Nur diejenigen wurden als Infizierte, als (wahrscheinliche) Impfdurchbrüche gezählt, die neben einem positiven PCR-Test auch klinische Covid-Symptome entwickelten.

Im RKI-Wochenbericht vom 2.9.2021 heißt es dazu:

„Definition wahrscheinlicher Impfdurchbruch: Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde.“

Das ist natürlich vernünftig, es wäre aber auch bei allen anderen Covid-Fällen von Anfang an geboten gewesen, nur diejenigen mit klinischen Symptomen zu zählen.

Auch als es ab September 2021 galt, wie versprochen einen weiteren Lockdown zu vermeiden, fand man es angemessen, die seit langem als untauglich kritisierte allgemeine Meldeinzidenz durch die Hospitalisierungsrate zu ersetzen. Dabei wurden dann nur die Patienten als infiziert betrachtet, die vorrangig wegen Covid in Behandlung sind, und nicht mehr wie früher auch diejenigen, die nur nebenher positiv getestet wurden oder gar nur Verdachtsfälle ohne positiven Test waren. Der Wechsel war allerdings so unvermittelt und so schlecht kommuniziert, dass viele Krankenhäuser wie bisher üblich weiter alle positiv getesteten Patienten meldeten.

Resümierend ist festzuhalten, dass der Begriff der Infektion zunächst in Richtung eines bloßen Kontakts mit einem Virus umgedeutet, nach vielen Monaten des Missbrauchs dann bei geänderter Interessenlage nach Bedarf wieder zurückgeändert wurde.

Stand 10.5.2022

Inzidenz

Inzidenz bezeichnet die relative Häufigkeit von Ereignissen – insbesondere von neu auftretenden Krankheitsfällen – in einer Population oder Personengruppe innerhalb einer bestimmten Zeitspanne.

Eine Inzidenz soll also tatsächliche Verhältnisse beschreiben. So etwa Neuerkrankungen innerhalb eines Beobachtungszeitraumes zur Anzahl gesunder Menschen am Beobachtungsbeginn (kulmitative Inzidenz). Darüber lassen sich Wahrscheinlichkeiten beschreiben, z.B. wenn eine Gruppe Personen über ein Jahr beobachtet wird, wie viele Personen einen Schlaganfall erleiden oder an Grippe erkranken.

Damit das funktioniert, ist eine Form der Erfassung der Fälle nötig, die es erlaubt entweder alle Fälle im interessierenden Zeitraum zu erfassen (das gelingt zum Beispiel bei Todesfällen sehr zuverlässig), oder von einer repräsentativen Stichprobe auf die Zahl der Fälle in der Gesamtbevölkerung zu schließen.

Die mit der „Corona-Pandemie“ regierungsseitig eingeführte und im Einklang mit den etablierten Medien lange als Maß aller Dinge dargestellte „7-Tages-Inzidenz“ ist eine Kennziffer für die Anzahl der innerhalb sieben Tagen gemeldeten positiven labordiagnostischen Testergebnisse auf Teile des Coronavirus. Sie wird als Zahl der „Neuinfektionen“ bezeichnet. (Siehe auch den umgedeuteten Begriff „Infektion„). Diese „Neuinfektionen“ werden in Relation zur Bevölkerung einer Region gesetzt und auf 100.000 heruntergerechnet.

Selbst wenn man akzeptiert, dass ein positiver Labortest auf SARS-CoV-2 eine Infektion anzeigt, so ist die 7-Tages-Inzidenz keine Inzidenz im üblichen Sinne. Die Anzahl der durchgeführten Tests und die Art, wie die zu Testenden ausgewählt werden (auf Verdacht hin, oder anlasslos) bleibt unberücksichtigt und wechselt. Deshalb ist es nicht möglich, aus der 7-Tages-Inzidenz auf die Häufigkeit der Krankheit in der Bevölkerung zu schließen und darauf, wie sie sich entwickelt. Denn die Dunkelziffer der unerkannten Fälle bleibt mangels repräsentativer Erhebungen ebenso unbekannt wie die Antwort auf die Frage, wie viele von den positiv Getesteten tatsächlich infiziert und krank im medizinischen Sinne sind.

Dafür erlaubt die eigenwillige Definition der 7-Tages-Inzidenz der Regierung, die vermeintliche Inzidenz der Krankheit zu steuern, ohne die tatsächliche Krankheitsverbreitung beeinflussen zu können oder zu müssen. Wenn die Testhäufigkeit und die Auswahl der zu Testenden geändert werden, insbesondere wenn Testpflichten eingeführt oder abgeschafft werden, ändert sich die 7-Tagesinzidenz auf vorhersehbare Weise, ohne dass sich deshalb an der tatsächlichen Inzidenz etwas ändert.

Long-Covid

Long Covid ist laut Deutschem Ärzteblatt eine verzögerte Erholung nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 mit bis zu 200 Symptomen, die nach einer Erkrankung an Covid-19 fortbestehen oder auftreten können. Dazu gehören Müdigkeit und Atemprobleme, Leistungsschwächen und kognitive Einschränkungen, Menstruations- und Verdauungsstörungen und vieles mehr. Die Studienlage dazu sei „überschaubar“, oft auf sehr kleine Teilnehmergruppen beschränkt oder nur auf Basis eines Internetfragebogens.

Es fällt auf, dass es diese Wortkombination nur für Covid gibt, nicht für eine Vielfalt von anderen Infektions- oder sonstigen Krankheiten, die lange anhaltende Beschwerden mit sich bringen können. Von Long-Lunge, Long-Niere-Blase oder Long-Influenza hat man noch nichts gehört. Traditionell wird für die (oft durchaus lange) Genesungsphase nach akuter Erkrankung stattdessen der Begriff Rekonvaleszenz benutzt. In der Medizin auch Remission („Nachlassen“) oder Restitutio ad Integrum („Wiederherstellung“).

Überhastete „Frühintubationen“ Anfang 2020 könnten für viele Komplikationen verantwortlich sein. Dadurch vernarbtes Lungengewebe ist weniger leistungsfähig, ähnliches gilt für das Herz und den dabei sehr belasteten Kreislauf. Auch Medikamente wie Cortison können langanhaltende Symptome wie oben genannte zeigen.

Ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen benötigen deutlich mehr Zeit zur Genesung als jüngere Menschen. Ein 75-jähriger kann in 10 Tagen Bettruhe bis zu 1,5 kg Muskelmasse abbauen. Erkrankungen unterschiedlichster Art bei Älteren führen so oft in dauerhafte Gebrechlichkeit. Die in der Pandemiezeit verstärkte soziale Isolation, besonders bei Hospitalisation, verlängert Genesungszeiten ebenfalls.

Der Begriff „Long-Covid“ ist eine Bezeichnung aus Mitte 2020, die jedoch bereits vom englischen Department of Health (HP / NICE) als Zusatz zu den klinischen Falldefinitionen übernommen und beschrieben wurde. Als Zeitraum ab dem vom „Post-Covid-Syndrom“ bzw. Long-Covid gesprochen werden kann, werden laut Wikipedia 4 – 12 Wochen nach Erkrankungsbeginn angegeben. Das ist eine Zeitspanne, die ohne weiteres auch als Rekonvaleszens beschrieben werden könnte.

International und fachlich-medizinisch besteht weder ein Konsens über die Definition und die medizinische Relevanz, noch eine einheitliche Bezeichnung. Medial und von einigen Politikern, zuvorderst dem SPD-Gesundheitsexperten und Corona-Warner Karl Lauterbach, wird dieser Begriff sehr ausgiebig verwendet, um die Risiken einer Covid-19 Erkrankung aufzuzeigen und besonders junge Menschen und Kinder zu einer Impfung anzuregen, bei denen die Todes- und Hospitalisierungsraten sehr gering sind. Berichtet wird meist vom persönlichen Erleben von Einzelpersonen, ohne Relationen und Zahlen.

Wie großzügig Long-Covid diagnostiziert wird, wenn sein Vorkommen doch einmal wissenschaftlich untersucht wird, zeigt eine Ende September veröffentlichte Studie der Universität Oxford. (Auf Deutsch bei Redaktionsnetzwerk Deutschland.) Ihr zufolge leiden 37% der Covid-Infizierten drei bis sechs Monate nach Feststellung der Infektion an mindestens einem Long-Covid-Symptom.Die Liste enthält viele Allerweltssymptome mit vielfältigen möglichen Ursachen (Anteile der in der Studie Betroffenen in Klammern)::

  • Anorme Atmung (8%)
  • Magen-Darm-Symptome (8%)
  • Ängstliche Nervosität oder Depression (15%)
  • Brust- oder Halsschmerzen (6%)
  • Kognitive Probleme (Benebeltsein) (4%)
  • Große Müdigkeit (6%)
  • Kopfschmerzen (5%)
  • Muskelschmerzen (1,5%)
  • Andere Schmerzen (7%)
  • Mindestens eines der Symptome (37%)

In die Zählung gingen diejenigen Genesenen ein, die in der fraglichen Zeitspanne wegen einem dieser Symptome einen Arzt konsultierten. Insofern ist eine Mindestschwere der Symptome wohl gewährleistet. Andererseits treten viele dieser Symptome auch bei Menschen, die kein Covid hatten auf. Wie oft sie bei allen Erfassten (ohne Covid) auftreten wird nicht berichtet. Es gibt nur einen Vergleich mit einer Kontrollgruppe, die Grippe hatte. Hier treten Symptome, die man Long-Grippe nennen würde, wenn der Long-Begriff nicht für Covid reserviert wäre, bei 30% der Genesenen auf. Andere Studien deuten darauf hin, dass die unspezifischen Symptome, die manchmal Long-Covid genannt werden, zumindest bei Kindern auch bei nie infizierten sehr häufig sind, ebenso häufig wie bei Covid-Genesenen.

Pandemie

Das Wort Pandemie bezeichnet eine weltweit auftretende Infektionskrankheit. Das Wort geht auf das Altgriechische zurück und bedeutet, das ganze Volk oder als Adjektiv, im ganzen Volk verbreitet. Im Gegensatz dazu tritt eine Epidemie regional begrenzt auf.

Bis 2009 lautete die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einer (Grippe-)Pandemie:

„Eine Grippepandemie tritt auf, wenn ein neues Influenzavirus auftritt, gegen das die menschliche Bevölkerung keine Immunität besitzt, was weltweit zu mehreren, gleichzeitigen Epidemien mit enormen Todes- und Krankheitszahlen führt.“

Im April 2009 strich die WHO die Voraussetzung einer „enormen Anzahl von Toten.“ Dadurch wurde die Ausrufung einer Pandemie zum rein politischen Akt, denn fast jedes Jahr gibt es einen neuen Grippeerreger, der so weit mutiert ist, dass er es schafft, sich über weite Teile der Erde auszubreiten.

Im Online-Lexikon Wikipedia wird zwar ausführlich über die Entwicklung der Definition von Pandemie durch die WHO geschrieben, diese Änderung aber erstaunlicherweise ausgespart. Offenbar wollten Administratoren von Wikipedia vermeiden, sogenannten Querdenkern Argumente zu geben.

Sehr bald nach der Änderung der Definition, im Juni 2009, rief die WHO die Schweinegrippe-Pandemie aus. Das resultierte in riesigen Käufen von Impfstoffen und Medikamenten durch die Regierungen, die später vernichtet werden mussten, weil sich die „Pandemie“ als recht harmlos herausstellte, und die Impfstoffe zum Teil gefährlich waren.

Am 30. Januar 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach Art. 12 der Internationalen Gesundheitsvorschriften die COVID-19-Pandemie zur „Gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite“ aus. Damals gab es erst eine sehr geringe Zahl von Todesopfern. Am 11. März 2020 erklärte die WHO Covid-19 zur Pandemie. Noch im gleichen Monat beschloss der Bundestag die Ausrufung einer „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“, ein Begriff, den es bis dahin nicht gegeben hatte. Sie ist unter anderem Rechtsgrundlage für Länder-Verordnungen zu konkreten Krisenmaßnahmen wie Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Zugangsbeschränkungen zu öffentlichen Einrichtungen und Lockdowns. Sie wurde seit März 2020 in Dreimonatsabständen laufend ohne Unterbrechung verlängert.

Eine Legaldefinition oder Kriterien mit Schwellenwerten, wann eine solche gesundheitliche Notlage von nationaler Tragweite besteht oder fortbesteht, gibt es im Gesetz nicht. Regierung und Parlament haben hier weitgehend freie Hand.

Zum 25. November 2021 beendete der Bundestag die epidemische Notlage von nationaler Tragweite, was aber wenig änderte, weil die meisten der damit begründeten und inzwischen eingeübten drastischen Grundrechtsbeschränkungen per Infektionsschutzgesetz bis 19. März 2022 fortgeführt werden konnten und auch wurden.
Stand. 14.3.2022

Querdenken

Querdenken war bis 2020 ein positiv besetzter Begriff. Laut Wikipedia bedeutet Querdenken:

„Laterales Denken, auch Querdenken genannt, ist eine Denkmethode, die im Rahmen der Anwendung von Kreativitätstechniken zur Lösung von Problemen oder Ideenfindung eingesetzt werden kann.“

Der entsprechende englische Ausdruck heißt „(Thinking) Out of the Box“. Er soll ausdrücken, dass man mit unkonventionellem Denken die eingefahren Gleise verlässt und verschiedenen Perspektiven einnimmt.

Die Gegenkampagne der Regierung und der staatsnahen Medien gegen Kritiker fing schon sehr früh und unabhängig von Querdenken an. Die Tagesschau verkündete schon im April 2020, dass Regierungskritiker als Extremisten zu betrachten seien, weil das in einem der Tagesschau zugespielten, „vertraulichen“ Lagebericht des Krisenstabs der Regierung stand:

„Extremisten geht es darum, die Politik der Regierung verächtlich zu machen.“

Seit Mitte 2020 ist Querdenker zum Schimpfwort geworden. Es wird als abwertender Begriff für alle benutzt, die gegen staatliche Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseinschränkungen der Corona-Politik auf die Straße gehen oder diese anderweitig kritisieren. Es gibt einen losen Verbund regionaler Gruppen, die „Querdenken“ im Namen führen. Der geringe Organisationsgrad macht es leicht, jeglichen Widerstand und Protest gegen autoritäre Corona-Maßnahmen mit Querdenken in Verbindung zu bringen, als gäbe es eine deutschlandweite, homogene Bewegung, die den gesamten Corona-Protest organisiert.

Auf Wikipedia gibt es neben der Erläuterung von Querdenken als Lateralem Denken nur den Hinweis auf den seit neuestem negativ besetzten Begriff „Querdenker“ aber trotz dessen großer politischer Bedeutung keinen eigenen Eintrag dazu. Jegliche genaue Beschreibung der Bewegung würde die Strategie, Querdenker als Schimpfwort für alle Kritiker zu verwenden, konterkarieren und manche der gegen die Bewegung vorgebrachten Anwürfe, etwa sie bestehe vorwiegend aus Neonazis, Esoterikern und Reichsbürgern.

In vielfältigen Medienberichten werden Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen als Querdenker und Querdenker als Verschwörungstheoretiker, Esoteriker und Rechtsextremisten dargestellt. So wird allen Kritikern und der gesamten Öffentlichkeit signalisiert, dass man riskiert zur gesellschaftlichen Unperson zu werden, wenn man öffentlich Maßnahmen der Regierung kritisiert, weil man sich damit nämlich mit Verschwörungsideologen, Esoterikern und Rechtsradikalen gemein machen würde.

Ein Beispiel: Der Fußballverein Lok Leipzig erklärte am 23. September, warum er bei der 3G-Regel bleibt und die 2G-Regel nicht anwenden will, bei der Nichtgeimpfte auch mit negativem Test nicht ins Stadion dürfen. Als Lockmittel hatten dem Verein die Behörden die Genehmigung von deutlich mehr Zuschauern in Aussicht gestellt:

„In Pandemie-Zeiten steht der Gesundheitsschutz an oberster Stelle. (…)  Wir könnten laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Freistaats Sachsen die 2G-Regel bei unseren Heimspielen einführen, also nur geimpften oder genesenen Personen Zutritt zu gewähren. Das tun wir aber nicht. Fußball hat aus unserer Sicht die Aufgabe, Menschen zu verbinden. Dieser wunderbare Sport ist für alle da – egal welche Nationalität, Hautfarbe, Religion oder welchen Impfstatus jemand hat.“

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach twitterte daraufhin:

„Es geht um den Schutz vor schwerer Krankheit und Tod. 1 FC Lok Leipzig benutzt hier Querdenker-Argumente.“

Am 16. September 2021 erklärte der Facebook-Konzern die „Querdenken-Bewegung“ für „sozialschädlich“ und löschte 150 Konten und Gruppen, die er dieser Bewegung zuordnete. Außerdem erstellte Facebook eine Liste von Webseiten, die der Konzern als mit Querdenken in Verbindung stehend sieht, und löschte alle Links auf diese Seiten von der Facebook-Plattform.

Spätestens seither riskieren alle, die auf Facebook oder Instagram zu Gange sind, gesperrt zu werden, wenn sie Corona-Maßnahmen kritisieren. Denn ob man zur „Querdenken-Bewegung“ gehört, dürfte vor allem danach entschieden werden, ob man Argumente postet, die auch von „Querdenkern“ vorgebracht werden. Es ist daher üblich geworden, Corona mit Kürzeln wie C. zu umschreiben, um nicht so leicht in das Schleppnetz der künstlich intelligenten Querdenker-Fischer zu geraten.

Rechts

Traditionell war „rechts“ eine politische Standortbestimmung und stand im Gegensatz zu „links“. Rechts stand für konservativ, im Gegensatz zu progressiv, für Zucht und Ordnung statt Recht und Freiheit. Ein Schimpfwort für die politische Gegenseite war es nur für Linke. Spätestens seit Corona wird rechts gemeinhin als abwertender Begriff mit der Konotation „rechtsradikal“ verwendet.

„Rechts“, also eigentlich ein Rechtsradikaler, ist seither, wer für Recht und Freiheit der Bürger gegen Übergriffe von Polizei und Behörden eintritt oder gar demonstriert.

„Rechtsoffen“ ist, wer Thesen vertritt, die auch Rechte in alter oder neuer Bedeutung des Wortes vertreten oder vertreten könnten, also so ziemlich jeder, der die Regierung kritisiert oder jemand Anderen, der gegen „die Rechten“ positioniert ist. Rechtsoffen ist abwertend und soll nahelegen, dass man bereit ist, mit Rechtsradikalen zu paktieren.

In der Übergangsphase von Altsprech zu Neusprech wurden noch unterscheidende Anhänge wie rechts-alternativ oder rechtspopulistisch gebraucht, um klarzustellen, dass es sich um ein auch für Konservative abzulehnendes „Rechts“ handelte. Der Begriff  „rechts-konservativ“, der ein Pleonasmus war, ein weißer Schimmel, als rechts noch konservativ bedeutete, wird zur Markierung abzulehnender Positionen bis heute gern genommen.

Der Schritt zur Gleichsetzung von „rechts“ und „rechtsextrem“ geschah bereits im April 2020. In einem der Tagesschau zugespielten „vertraulichen“ Lagebericht des Krisenstabs der Regierung wurde herausgearbeitet, dass es Extremisten darum gehe, die Regierung verächtlich zu machen. Das interpretierte die ARD, staatsfern und ganz im Sinne der Regierung, fortan so, dass jeder, der extreme Maßnahmen der Regierung kritisiert, oder gar dagegen demonstriert, ein Extremist ist, weil er damit die Regierung verächtlich machen will, die ja in Wahrheit etwas Extremes nie tun würde.

Stand: 15. 04. 2023

Schädliches Narrativ

Das Narrativ wurde erst vor ca. 30 Jahren aus dem Englischen ins Deutsche übernommen. Es ist eine Gruppen verbindende, sinnstiftende Geschichte oder Erzählung; eine deutende Erzählung, Als Narrativ wird vereinfacht ausgedrückt, die Verbindung von Fakten zu einer Geschichte bezeichnet, die ihnen einen bestimmten Sinnzusammenhang gibt.

Schädliche Narrative wurden als ‚harmful narratives‘ früher vor allem in den USA diskutiert. Als Erzählungen, die bestimmten Gruppen schaden, weil sie (Vor-)Urteile gegen sie verfestigen, die diesen ein gleichberechtigtes, erfülltes Leben erschweren, z.B. Jungen, Mädchen, Farbigen oder Armen.

In Deutschland arbeitet vor allem die Antonio-Amadeu-Stiftung mit dem Begriff schädliches Narrativ oder toxic narrative. Sie wendet ihn nur auf rechtes Gedankengut an, und zwar aus einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive, nach der bestimmte Narrative falsch und gesellschaftsschädlich sind.

Auf EU-Ebene hat der Begriff der „gesellschaftsschädlichen“ (Des-)Informationen um 2018 im Zuge der Bemühungen Einzug gehalten, die sozialen Medien im Internet von Meinungen und Informationen zu säubern, die von Seiten der Obrigkeit als falsch, irreführend oder anderweitig schädlich klassifiziert werden. In diesem Jahr wurden die größten Betreiber sozialer Medien, wie Google und Facebook, mit der Androhung von Strafen und Regulierung dazu gebracht, einen Verhaltenskodex zum Umgang mit „Desinformation“ zu unterschreiben. Definiert wird das als (meine Übersetzung):

„Desinformation ist nachprüfbar falsche oder irreführende Information, die kumulativ a) für ökonomischen Gewinn geschaffen, präsentiert und verbreitet wird, oder um absichtsvoll die Öffentlichkeit zu täuschen, und b) öffentlichen Schaden (public harm) verursachen könnte, in der Absicht, demokratische, politische oder administrative Prozesse oder öffentliche Güter zu bedrohen, wie die Verteidigung der Gesundheit der EU-Bürger, die Umwelt oder die Sicherheit.“

Die Feststellung, dass bestimmte Erzählungen über bestimmte Gruppen für Mitglieder dieser Gruppen schädlich sein können, bedarf kaum der Erläuterung.

Das Konzept einer gesellschaftlich schädlichen Erzählung oder (Des-)Information ist dagegen etwas ganz anderes. Es setzt ein objektiv vorhandenes oder von einer zentralen Stelle festgestelltes Interesse der Gesellschaft voraus. Nur dann ist es möglich, Narrative in gut und schlecht, schädlich und nützlich einzuteilen.

Die schädliche Desinformation setzt außerdem die objektive Feststellbarkeit der Wahrheit voraus. Letztere ist bei umstrittenen wissenschaftlichen Fragen so gut wie nie gegeben. In der Praxis wird das von den Plattformen so gehandhabt, dass Gesundheitsinformationen staatlicher Stellen als korrekt, davon abweichende oder diese in Zweifel ziehende Aussagen als Desinformation oder als schädliche Narrative behandelt werden.

Weil traditionell nur Regierungen mit totalitärem Anspruch meinten, implizit ein Wahrheitsministerium installieren zu können und festlegen zu dürfen, was das Ziel der Gesellschaft ist, kannte man derartige Begriffe früher nur von diesen.

Aber als am  30. September unter dem Namen #allesaufdentisch 53 Gesprächsvideos von Künstlern mit Experten zu Themen rund um Corona online gingen, sendete die führende deutsche Nachrichtenagentur dpa einen Bericht, in dem ein „Wissenschaftler“ aus dem Umfeld der amadeu-Antonio-Stiftung das „schädliche Narrativ“ verdammte, das hier verbreitet würde.

Die Medienkunden der dpa publizierten den Beitrag massenhaft unverändert oder wenig verändert für ein Millionenpublikum, von A wie Augsburger Allgemeine bis Z wie Zeit:

„Nach Ansicht eines Experten für Verschwörungsideologien befeuert die Aktion ein «schädliches Narrativ». Über die Schauspieler und Künstler verbreiteten sich wissenschaftliche Minderheitenmeinungen über die Pandemie-Leugner-Szene hinaus, diese würden als Mehrheitspositionen dargestellt, sagte Politikwissenschaftler Josef Holnburger.. (…) „Durch einen wissenschaftlichen Anschein werden die Beiträge aufgewertet.“ Solche Debatten würden aber auf Konferenzen und in Studien geführt – zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sagte Holnburger.“

Der im engeren Sinne nicht wirklich wissenschaftliche Begriff des Pandemie-Leugners entspricht dem Corona-Leugner, einem abwertenden Begriff für Menschen, die die Verhältnismäßigkeit der Intensität und Dauer von Grundrechtseingriffen in Zweifel ziehen.

Die Videoplattform Vimeo, die kurz zuvor dem EU-Verhaltenskodex beigetreten war, löschte nach kurzer Zeit den sozialschädlichen Kanal. Die Google-Tochter Youtube beschränkte sich darauf, einzelne sozialschädliche Videos zu löschen. Zuvor hatte Youtube bereits die Videokanäle aller Personen und Institutionen gelöscht, die der Konzern mit sozial schädlichem Querdenkertum in Verbindung brachte und Youtube hatte den Kanal des russischen Auslandssenders RT deutsch wegen irreführender Gesundheitsinformationen gesperrt.

Josef Holnburger selbst ist Wissenschaftler in dem Sinne, dass er einen Bachelorabschluss der Politikwissenschaft erworben hat und seit 2017 an einem Master-Abschluss arbeitet.“ Es war offenbar nicht leicht für die dpa einen ausgewiesenen Wissenschaftler zu finden, der die These vom „schädlichen Narrativ“ vielmillionenfach unters Volk bringen wollte.

Schmutzige Impfung

Am 5. Januar 2022 schuf der ungekrönte König des Corona-Neusprech, Karl Lauterbach, den abwertenden Neusprech-Begriff „schmutzige Impfung“ für das was früher mit dem eher positiv konnotierten Begriff „natürliche Immunität“ bezeichnet worden war. Gemeint ist jeweils die Immunität nach einer überstandenen Infektion. In einem Interview räumte er zunächst ein, dass die zu dieser Zeit gerade stark zunehmende Omikron-Variante weniger gefährlich sei als frühere Covid-Varianten. Das schürte Hoffnungen, dass die Covid-Pandemie bald ihre Gefährlichkeit einbüßen könnte und keine weiteren Grundrechtseinschränkungen mehr nötig sein würde. Doch Lauterbach, der an einem Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht arbeitete, konterte das mit den Worten:

„Wir können nicht darauf warten, dass eine Impfpflicht überflüssig wird, weil wir eine sehr hohe Durchseuchung der Bevölkerung haben. Omikron als schmutzige Impfung ist keine Alternative zur Impfpflicht. Das wäre sehr gefährlich.“

Verdachtsfälle

Will man das Wort Verdachtsfälle politisch korrekt anwenden, muss man sich eine Fallunterscheidung merken: Es gilt: Bei Covid-Erkrankungen ist und bleibt jeder Verdacht ein Fall, bei Impfstoff-Nebenwirkungen ist und bleibt jeder Fall ein Verdacht. Wer das anders handhabt ist ein Corona-Leugner oder Impfgegner.

Zu den Prinzipien der statistischen Erhebung von Corona-Fällen und der Corona-Berichterstattung gehörte von Anfang an, dass jeder der laut einem Test mit dem Virus oder Teilen davon in Kontakt gekommen ist, und deshalb infiziert sein könnte, als infiziert gilt, unabhängig davon, ob sich das Virus bei ihm angesiedelt und vermehrt hat, und ob er erkrankt ist. Es gibt sogar die große Kategorie der Verdachtsfälle, die irgendwelche Krankheitssymptome aber keinen positiven Test haben. Sie alle werden in der Statistik und für die Inzidenz als (neue) Covid-19-Fälle gezählt und berichtet. Wenn sie innerhalb einiger Wochen nach dem Test, der einen Verdacht auf Covid ergeben hat, sterben, gehen sie in die Statistik der Covid-Toten ein, auch dann, wenn sie an Krebs im Endstadium litten oder Unfallopfer waren.

Bei Impfnebenwirkungen gilt das umgekehrte Prinzip. Alle, die in zeitlicher Nähe zur Impfung typische Symptome ausbilden, sind Verdachtsfälle, wie in den regelmäßigen Berichten des PEI:

„Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) berichtet über 131.671 aus Deutschland gemeldete Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung mit den mRNA-Impfstoffen(…) zum Schutz vor COVID-19 von Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 31.07.2021.“

Bisher ist noch nicht bekannt geworden, dass die Verdachtsfälle amtlicherseits untersucht und in festgestellte Fälle von Impfnebenwirkungen überführt werden, über die eine Statistik geführt wird. Im Gegenteil: Forderungen nach mehr Obduktionen, wenn Patienten kurz nach einer Impfung sterben, werden brüsk zurückgewiesen.

die sogenannte „Faktenchecker“ nutzen dies, um jegliche Behauptung hinsichtlich Impfnebenwirkungen als unbelegt abzuqualifizieren, wie etwa hier die dpa-Faktenschecker: „Auf Basis dieser Datenbank (von „Verdachtsfällen“ N.H.) können keine Schlussfolgerungen über Nutzen oder Risiken getroffen werden. Auch kann die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Nebenwirkung auftritt, nicht abgeschätzt werden.“

Verhältnismäßigkeit

Der Begriff Verhältnismäßigkeit ist nur sehr schwer umzudeuten und den Zielen der Verbreitung von Corona-Furcht und Impfgläubigkeit unterzuordnen. Denn sein Wesen besteht gerade darin, die Menschen dazu einzuladen, die Intensität von Maßnahmen und Gefühlen in Bezug auf die auslösenden Gefahren oder Chancen kritisch zu hinterfragen. Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, und nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, das sind Antithesen zur Umdeutung der Begriffe mit dem Ziel, Furcht und blindes Vertrauen zu erzeugen. In der Ankündigung einer Konferenz zur Verhältnismäßigkeit an der Universität Frankfurt heißt es:

„Seit Aristoteles ist das Konzept der Proportionalität von zentraler Bedeutung für das Verständnis von Gerechtigkeit und Gleichheit. „Verhältnismäßigkeit“ umfasst dabei ganz allgemein die zu unterscheidenden Gesichtspunkte der Angemessenheit und der Ausgewogenheit: Handelt es sich erstens um eine geeignete, angemessene und erforderliche Maßnahme zum Erfolg? Stehen die mit einer Maßnahme verbundenen Kosten zweitens in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem erzielten Zweck, und wie können dabei widerstreitende Interessen oder Werte ausreichend berücksichtigt werden?“

So ist denn kein Wunder, dass der Begriff „Verhältnismäßigkeit“ von offizieller Seite in der Corona-Politik gemieden wird fast wie die Pest. Stattdessen wird durch Umdeutung aller Begriffe daran gearbeitet, die Menschen davon abzuhalten, sich und den Verantwortlichen Fragen zu stellen wie:

  • In welchem Verhältnis steht das Risiko an Corona zu sterben oder schwer zu erkranken zu anderen Lebensrisiken, die wir ganz selbstverständlich in Kauf nehmen, etwa resistente Krankenhauskeime, Verkehrsunfälle oder Luftverschmutzung?
  • In welchem Verhältnis stehen die Kosten und Nebenwirkungen der Maßnahmen zur Vermeidung von Corona-Risiken zu den Kosten und Nebenwirkungen zur Vermeidung von anderen Risiken, die wir, oder unsere Regierung, als zu hoch betrachten und deshalb unterlassen?
  • In welchem Verhältnis stehen die Risiken einer Impfung für verschiedene Alters- und Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel Kinder, zum Risiko, das mit einer möglichen Corona-Erkrankung verbunden ist?

Wenn sie diese Fragen nach der (Achtung Unwort !) Verhältnismäßigkeit doch stellen, dann werden sie ganz schnell und leicht mit Begriffen wie Corona-Leugner oder Querdenker aus dem Kreis derer herausbefördert, mit deren Ansichten und Argumenten man sich auseinandersetzen darf.

Ein besonders extremes, aber durchaus noch typisches Beispiel für das Tilgen der Verhältnismäßigkeit aus dem Denken und Reden der Verantwortlichen lieferte RKI-Chef Wieler am 19.11.2021 auf der Bundespressekonferenz (ab min 35:50; Video nicht mehr verfügbar) mit dem Spruch:

„Ich möchte nicht, dass ein einziges Kind verstirbt an einer Infektion, die wir hätten verhindern können.“

Damit ging er auf das Kommunikationsproblem ein, dass extrem wenige Kinder an dieser Infektion sterben, sie aber gleichzeitig tief in ihr Leben eingreifenden Maßnahmen ausgesetzt sind und sogar massenhaft und mit gewissem Druck geimpft werden. Dass bereits Kinder an der Impfung gestorben sind, ignoriert er, das wäre ja dieses Querdenker-Konzept von Verhältnismäßigkeit. Keiner der Verantwortlichen hat je gesagt hat, er möchte nicht, dass ein weiteres Kind an Luftverschmutzung und Verkehrsunfällen stirbt, die wir hätten verhindern können. Das hielt Wieler aber nicht davon ab, dies ausgerechnet in Bezug auf Covid zu sagen, woran deutlich weniger Kinder sterben als an Verkehrsunfällen und vielen anderen vermeidbaren Todesursachen.

Verschwörungstheorie

Der Begriff „Verschwörungstheorie“ ist einer der älteren Neusprech-Begriffe, der durch Corona zu neuer Blüte gelangte. Er wurde von der CIA zwar nicht erfunden, aber der Geheimdienst propagierte seine Nutzung als Schimpfwort. Es sollte zunächst dazu dienen, all jene abzuqualifizieren, die die offizielle These anzweifelten, dass John F. Kennedy von einem Einzeltäter mit einer einzigen Kugel von hinten durch die Brust in den Kopf erschossen wurde und stattdessen die Möglichkeit ins Spiel brachten, dass die CIA, für die der Täter Oswald gearbeitet hatte, etwas mit dem Mord zu tun haben könnte. Seither wird es von staatstragenden Medien und Institutionen zur Diskreditierung so ziemlich jeder wirkmächtigen Kritik an den Regierenden oder ähnlich mächtiger Personen oder Institutionen verwendet.

Eine Verschwörung liegt vor, wenn mehrere Personen auf ein Ziel hin zusammenarbeiten, das anderen schadet, und wenn sie entweder diese Zusammenarbeit, oder das wahre Ziel geheim halten. Eine Verschwörungstheorie, besser eine Verschwörungsthese, bedeutet also im ursprünglichen Sinne die Vermutung, dass eine so definierte Verschwörung vorliegt.

Im öffentlichen Leben ist es für Personen und Organisationen aller Art, die eigennützige Ziele verfolgen, üblich, diese eigennützigen Ziele und die darauf gerichteten Aktivitäten entweder zu verbergen, oder hinter vermeintlich gemeinnützigen Zielen zu verstecken. Das gilt auch für Politiker und Regierungen in Demokratien. Daher ist es sehr schwer abzugrenzen, wo die Öffentlichkeitsarbeit und der als normal betrachtete Eigennutz aufhören und die Korruption oder die Verschwörung beginnt.

Zur Verschwörungstheorie im Neusprech wird eine solche These, wenn sie sich gegen mächtige Menschen wie Bill Gates oder mächtige Institutionen wie das Weltwirtschaftsforum oder die Weltgesundheitsorganisation, oder gegen die Regierung richtet, und diesen unterstellt wird, absichtsvoll etwas zu tun oder tun zu wollen, was dem gemeinen Volk schadet. Der implizite Vorwurf lautet, dass der Verschwörungstheoretiker böswillig eine Gruppe verunglimpft, der kein Mensch mit reinem Herzen böse Absichten unterstellen würde.

Der Begriff dient dann dazu, sich nicht mit den Argumenten derer auseinandersetzen zu müssen, die die These vorbringen. Er dient auch dazu, Menschen, die den Mächtigen auf die Finger schauen, als bösartig oder nicht ernst zu nehmen abzuqualifizieren. Auf Wikipedia, mit seinen Pseudo-Objektivitätsstandards, ist es üblich geworden, dass Portraits von regierungskritischen Personen und Medien mit dem Stempel „Verschwörungstheoretiker“ beginnen.

So beginnt der Eintrag zu den Nachdenkseiten (Stand 15.4.23) mit:

„NachDenkSeiten mit dem Untertitel Die kritische Netzseite ist ein deutsches Blog, auf dem politische und gesellschaftliche Themen kommentiert werden. Ursprünglich als wichtiger Bestandteil einer „Gegenöffentlichkeit“ gelobt, wird der Seite seit etwa 2015 jedoch zum Teil vorgeworfen, Verschwörungstheorien, etwa zur Ukraine-Krise seit 2014 oder zur Corona-Pandemie, zu verbreiten.“

Was als Verschwörungstheorie und querdenkerisches Gedankenverbrechen gilt, kann dem Wandel unterworfen sein, wenn sich die offizielle Linie ändert. So galt es im Bayerischen Rundfunk Ende Januar 2020 noch als rechte Verschwörungstheorie, zu sagen, das Corona-Virus sei extrem gefährlich und man müsse schnellsten den internationalen Reiseverkehr beschränken. Wenige Monate später galt die gegenteilige Meinung als Verschwörungstheorie.

Auch wer behauptete, das Coronavirus sei etwa so gefährlich wie Grippeviren, galt als Verschwörungstheoretiker, auch wenn er damit nicht direkt irgend jemand eine Verschwörung unterstellte. Aber indirekt würde dieser Befund nahelegen, dass die Maßnahmen der Regierung überzogen waren, was  – unter der zusätzlichen Annahme, dass sie das wusste – ein Handeln der Regierung gegen die Interessen der Menschen implizieren würde. Man sieht: Man muss gar keine Verschwörung vermuten oder davon sprechen, um Verschwörungstheoretiker zu werden. Es reicht, medizinische oder physikalische Tatsachenbehauptungen aufzustellen, die von anderen genutzt werden könnten, Verschwörungsthesen aufzustellen. Später kam es dann vor, dass Gesundheitspolitiker bei der Werbung für die Grippeimpfung betonten, es sei ein Irrglaube, dass die Grippe weniger gefährlich sei als etwa Corona.

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärte am 5. Mai 2020 per Twitter:

„Niemand wird in Deutschland gegen seinen Willen geimpft. Auch die Behauptung, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen, ihre Grundrechte verlieren, ist absurd und bösartig. Lassen Sie uns Falschnachrichten und Verschwörungstheorien gemeinsam entgegentreten. (SK) #Impfzwang“

Zehn Monate später sagte er, dass eine Impfpflicht kommen könnte. Man dürfe nicht zu schnell „nie“ sagen. Am 25. Oktober 2021 schließlich kündigte er an, dass man nun zu 2G übergehen müsse, also zum Ausschluss aller Nichtgeimpften von weiten Teilen des öffentlichen Lebens. Eine Impfpflicht für Soldaten und im Gesundheitssektor wurde später beschlossen, eine allgemeine Impfpflicht wurde von führenden Politikern propagiert, scheiterte aber im Bundestag. Dem allen entgegen hatte kurz vor dem ersten Lockdown das Gesundheitsministerium aufgerufen, der Verschwörungstheorie entgegenzutreten, es seien massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens geplant.

Viele weitere Verschwörungstheorien rund um Corona, stellten sich schließlich als wahr heraus, etwas dass Corona-Impfungen in relevantem Umfang schwere Nebenwirkungen haben können, dass Impfabo oder dass ein digitaler Impfpass geplant war. Das tat aber weder der Nutzung des Begriffs als Schimpfwort Abbruch, noch hielt es die staatstragenden Medien, einschließlich Wikipedia, davon ab, diejenigen, die auf diese Weise Recht behalten hatten, weiter als Verschwörungstheoretiker zu verunglimpfen.

Stand: 15. 04. 2023

Vollständig geimpft

Bis etwa November 2021 bedeutete „vollständig geimpft“, eine Dosis des Janssen-Impfstoffs von Johnson & Johnson oder zwei Dosen der übrigen Impfstoffe. Wenn man dagegen bereits eine dritte Impfdosis bekommen hatte, hieß diese Auffrischungsimpfung oder umgangssprachlich Booster. Auf der Netzseite des RKI war bis (mindestens) 16. Januar 2022 zu lesen:

Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?
(…)  Für den Status „vollständig geimpft“ und „genesen“ gelten verschiedene Bedingungen. Diese werden u.a. in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (§ 2 Nummer 3 und 5 SchAusnahmV) festgelegt. Als „vollständig geimpft“ gelten demnach in Deutschland folgende Personen Personen, (…) bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Je nach Impfstoff sind für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes eine (Vektor-basierter Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International) oder zwei Impfdosen (Vektor-basierter Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca sowie mRNA-Impfstoff Spikevax von Moderna oder Comirnaty von BioNTech, inkl. heterologes Impfschema) notwendig….“

Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7.1. wurde vollständig immunisiert dagegen so definiert.

„Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).“

Vollständig geimpft bedeutet für die Ministerpräsidenten also geboostert oder frisch geimpft oder genesen.

Praktischer Weise gelten dann – je nach Belieben des RKI – Covid-Infektionen von grundimmunisierten Menschen laut der Definition im RKI-Wochenbericht vom 2.9.2021 nicht mehr als „wahrscheinliche Impfdurchbrüche“ , denn „ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde.“

Am 18.1. passte das RKI sein Impfquotenmonitoring an und erklärte Millionen Menschen für nicht vollständig geimpft, die es vorher gewesen waren. Zweifach-Geimpfte werden seither in einer Tabelle des Instituts nicht mehr als vollständig geimpft ausgewiesen. Stattdessen galten sie nun als Grundimmunisierte. Die Quote der vollständig Immunisierten sank von 72,8% auf 47,6%, bzw. um 21 Mio. Menschen auf 39,6 Mio.

Die Frage nach der Notwendigkeit einer neuerlichen Neudefinition von „vollständig geimpft“ dürfte sich bald stellen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte am 5.1.2022 auf die Frage, ob sich die Menschen auf eine 4. Impfung einstellen müssen:

„Eine vierte Impfung halte ich für sehr wahrscheinlich. Wir sehen ja, dass die Omikron-Variante durch die bestehende Impfung nur zu 70 bis 80 Prozent abgefangen wird. Und neue Varianten könnten kommen.“

Die Vorlage hatte am 4. Januar der Pandemie-Chefberater der US-Regierung, Anthony Fauci, gegeben, als er den (sprachlich etwas verunglückten) Satz sagte (meine Übersetzung):

„Wir verwenden jetzt die Terminologie, ’seine Impfungen auf dem neuesten Stand halten‘, und nicht mehr, was ‚vollständig geimpft‘ bedeutet.“

„Im Moment“ bestünde der optimale Schutz in einer dritten Impfung mit einer mRNA oder einer zweiten Impfung mit einem Johnson & Johnson. In den USA ging man also gleich einen Schritt weiter und beschränkte implizit die Privilegien für Geimpfte auf diejenigen, die gemäß den jeweils aktuellen Empfehlungen up-to-date-geimpft sind. Da braucht man dann nicht jedes Mal neu zu definieren.

Seit Anfang Dezember gilt in Deutschland gleichzeitig auch noch eine dritte Definition von „Vollständig immunisiert“. RKI und Intensivmedizinerverband Divi haben diese Definition ihrer seit Dezember erhobenen gemeinsamen neuen Statistik der Covid-Intensivpatienten nach Impfstatus zugrundegelegt, die sie am 13.1. zum ersten Mal veröffentlichten. Dabei stellte sich erst durch Nachforschungen heraus, was das RKI offenbar zu verbergen bemüht war: 1 mal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpfte und alle, deren letzte Impfung schon mehr als sechs Monate zurücklag, wurden für diese Statistik nicht als vollständig immunisiert, also umgangssprachlich geimpft, eingestuft. So wurde der Anteil der Geimpften auf den Intensivstationen künstlich reduziert.

Am 14.1. schließlich nutzten RKI und PEI promt und ohne öffentliche Verkündung oder Vorwarnung die ihnen gerade erst per Verordnung zugewiesene Macht, zu bestimmen, wer als vollständig geimpfte oder gnesene Person in den Genuss von Ausnahmen vom Corona-Grundrechtsentzug kommen darf. Ab da galten Janssen-Geimpfte und vor mehr als drei Monaten infizierte Menschen über Nacht nicht mehr als vollständig geimpft bzw genesen und wussten es oft tagelang gar nicht.

Zusammenschau des Flickenteppichs:

Bis ca. November 2021 war man mit einer Dosis Janssen und 2.Dosen sonstiger Impfstoffe vollständig geimpft. Fertig.

Nun gibt es 3+ verschiedene Varianten:

Das Impfquotenmonitoring der RKI, eine Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, betrachtet nur noch Geboosterte als „vollständig geimpft“.

Laut aktuellem Eintrag auf der Netzseite des PEI, einer Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, hat man dagegen einen „vollständigen Impfschutz“ im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung mit zwei Dosen eines der zugelassenen Impfstoffe. Das ist relevant dafür, wer Ausnahmen vom Corona-Grundrechtsentzug in Anspruch nehmen darf, z.B. wer ohne Test zur Arbeit oder in den Nahverkehr oder Einkaufen darf.

Viele Landesverordnungen, die sich dann in den Schutzkonzepten von Vereinen, Restaurants und Läden wiederfinden, definieren für ihre 2G+ – Regeln neben den Geboosterten auch noch die zwei Mal geimpften, deren letzte Impfung noch nicht lange zurückliegt, als vollständig geimpft und daher von der Testpflicht befreit. Zum Teil gilt das bis drei Monate nach der zweiten Impfung, zum Teil bis sechs Monate.

Auch die Statistik der „Impfdurchbrüche“ auf Intensivstationen des RKI, einer Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, zählt nur Geboosterte und Patienten mit höchstens sechs Monate zurückliegender zweiter Dosis als vollständig geimpft. Die anderen Geimpften haben „unvollständigen Impfschutz“.

Für mit einer Dosis Janssen geimpfte ist seit 15. Januar generell Schluss mit geimpft.

Stand 19.1.2022: Häufige Änderungen und weitere Verwirrung absehbar und erwünscht.

Vorerkrankungen

Eine Vorerkrankung ist eine andere, meist chronische Krankheit, jenseits von Covid, die ein positiv auf Covid getesteter Patient aufweist, der entweder gestorben ist, oder intensivmedizinisch behandelt werden muss oder musste. Der Begriff ist im Neusprech nicht ganz einfach zu gebrauchen, weil er eine Fallunterscheidung mit gegensätzlicher Intonierung verlangt. Die Information über Vorerkrankungen sei irrelevant bis irreführend, wenn sie sich auf nichtgeimpfte Corona-Opfer bezieht. Wer es anders intoniert, nährt den Verdacht, Corona-Leugner zu sein. Dagegen sind Vorerkrankungen als ein wichtiges Indiz für andere Todes- oder Krankheitsursachen zu betrachten, wenn es sich um Geimpfte handelt. Wer das anders intoniert, nährt den Verdacht, ein Impfgegner zu sein.

Einige Mediziner führten, meist auf eigene Faust und eher zum Unwillen der offiziellen Corona-Politik, Obduktionen an „Corona-Toten“ durch, oder untersuchten, wie lange es zwischen positivem Test und Todesfällen dauerte. Das Ergebnis wies regelmäßig in die Richtung, dass die Betroffenen fast immer schwere Vorerkrankungen hatten, oft mehrere, („Obduktionen in Hamburg: Fast alle Corona-Toten waren vorerkrankt„) und dass es oft eine sehr lange Zeit zwischen „Infektion“ und Tod lag („Corona bei 80 Prozent der offiziellen Covid-Toten wohl nicht Todesursache“. Beides deutet darauf hin, dass Covid nicht immer die Hauptursache, zumindest nicht die alleinige Ursache für den Tod war. Auch wurde festgestellt, dass die meisten Corona-Patienten auf Intensivstationen schwere Vorerkrankungen hatten.

Berichte hierüber riefen regelmäßig die Faktenchecker der Tagesschau und von Correctiv (oder hier) auf den Plan, die jeweils feststellten, dass das Vorhandenseins von Vorerkrankungen für sich nichts darüber aussagt, dass diese (mit-)ursächlich für den Tod oder die Notwendigkeit der Intensivpflege waren. Das RKI widersetzte sich Forderungen, Todesfälle in Zusammenhang mit Corona detaillierter zu erfassen, etwas indem man trennt zwischen Fällen innerhalb von 35 Tagen nach Infektion und späteren. Oder indem man Fälle, in denen andere Todesursachen nicht unwahrscheinlich sind, gesondert ausweist.

Als allerdings im Februar 2021 Berichte und Sorgen über mögliche Todesfälle nach Impfungen zunahmen, waren die Faktenchecker und das für Impfsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) schnell mit Hinweisen auf Vorerkrankungen zur Stelle. Ein Faktencheck-Beitrag der Deutschen Welle zitierte das PEI folgendermaßen:

„Wenn ältere Menschen oder Menschen mit schweren Vorerkrankungen und einem erhöhten Sterberisiko geimpft werden, wird es eine gewisse Anzahl von zufälligen Todesfällen geben, die kurz nach der Impfung auftreten, ohne aber kausal mit der Impfung assoziiert zu sein.“

Und weiter: 33 verstorbene Personen litten nach PEI-Untersuchungen an mehreren Vorerkrankungen und starben entweder an der Verschlimmerung ihrer Vorerkrankungen oder an einer anderen Krankheit unabhängig von der Impfung. Zehn Personen starben an einer anderen Infektionskrankheit, nicht an Covid-19.

Als Anfang Oktober 2021 die Meldung Furore machte, dass der Anteil der Geimpften unter den Intensivpatienten steil auf 10% angestiegen war, während das RKI noch davon sprach, dass Geimpfte „fast nie“ schwer erkrankten, drehte sich die Bedeutung von Vorerkrankungen. In einer von vielen Medien verbreiteten Meldung der Nachrichtenagentur dpa mit dem Titel „Geimpfte auf Intensivstation haben fast immer Vorerkrankungen“ (Spiegel) relativierte der Präsident der Intensivmediziner (DIVI), Gernot Marx, die aufsehenerregende Zahl. Unausgesprochen legte er den Schluss nahe, dass es meist die Vorerkrankungen waren, die eine intensivmedizinische Behandlung notwendig machten,

Was er vergaß zu erwähnen, oder was die Agentur wegließ: Auch die Nichtgeimpften auf den Intensivstationen haben nach allem was man bisher darüber gelesen hat (z.B. hier ), meistens schwere Vorerkrankungen.

Der SPD-Pandemieexperte Karl Lauterbach kommentierte die Meldung per Twitter (13.10.21, 10:41 Uhr) mit den Worten:

„Der Schutz vor schwerer Krankheit für doppelt Geimpfte liegt bei 90%. Die 10% weniger Geschütze haben meist Vorerkrankungen. Viele sind bald sicher geschützt durch den Booster. Das bedeutet: nur die Ungeimpften verlängern noch die Pandemie in Deutschland.“

Aus der Meldung, dass der Anteil der Geimpften auf Intensivstationen steil angestiegen war, machte er eine Schuldzuweisung an die Nichtgeimpften, dass sie allein an der Fortsetzung der Pandemie schuld seien. Lauterbach ist unbestritten ein Großmeister des Corona-Neusprech.

Wissenschaft

Unter Wissenschaft wird traditionell das voraussetzungslose Erforschen von Zusammenhängen verstanden, das Erweitern von Wissen sowie die Weitergaben des Erforschten. Das Ziel der Wissenschaft ist es, neues Wissen zu erkunden bzw. zu generieren, sowie bereits vorhandenes Wissen zu vermehren, zu überprüfen und nötigenfalls zu korrigieren.

Im Corona-Neusprech ist wissenschaftlich nur was wohlgefällige Ergebnisse zeitigt, Wissenschaftler ist nur noch, wer entsprechende Forschung tätigt und entsprechende Aussagen macht. Wissenschaftler, die in Bezug auf Covid und die Covid-Impfung oder die Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen die falschen Ergebnisse ermitteln und verbreiten – generell solche, die die offizielle Pandemie-Strategie stören und das zugehörige Narrativ angreifen – verlieren ihren Status als anerkannte Wissenschaftler und werden zu „Schwurblern“. Im Mittelalter, als die Theologie noch ihren Vorrang vor der Wissenschaft verteidigte, hätte man gesagt „Häretiker“. Auch Menschen, die die Erkenntnisse solcher Nichtmehr-Wissenschaftler verbreiten, entlarven sich damit als Schwurbler.

Wissenschaft im Neusprech-Sinne lässt sich am besten verstehen als eine Form der Theologie, in der Gott nicht vorkommt. Die Strafen sind milder geworden. Statt Hexenverbrennungen gibt es für die gemeinen nicht-geimpften Schwurbler den Ausschluss aus der Gesellschaft, für die häretischen Nichtmehr-Wissenschaftler statt der körperlichen die mediale Hinrichtung.

Sprachpolitischer Ausblick

„Sprachpolitisches Endziel der Regierung ist es, dass alle Mitglieder der Gesellschaft außer den Proles ausschließlich in dieser Sprachform kommunizieren. Dieses Ziel soll im Jahre 2050 erreicht sein. Bis 2050 – wahrscheinlich sogar früher – wird alles tatsächliche Wissen von Altsprech verschwunden sein. Sogar die Slogans werden ausgetauscht. Wie kann man noch einen Slogan wie „Freiheit ist Sklaverei“ behalten, wenn das Konzept von Freiheit abgeschafft worden ist? Das ganze gedankliche Klima wird ein anderes sein. Genau genommen wird es gar keine Gedanken mehr geben, wie wir sie heute verstehen. Die richtige Gesinnung zu haben, bedeutet, dass man nicht denkt, nicht zu denken braucht. Die richtige Gesinnung ist unbewusst.“
Wikipedia zu Neusprech

Und zur unbewussten richtigen Gesinnung Mario Erdheim:

„Was man in einer Gesellschaft nicht wissen darf, weil es die Ausübung von Herrschaft stört, muß unbewußt gemacht werden. Das Wissen von Realitäten, das unbewußt geworden ist, ist darum aber nicht unwirksam – es entwickelt sich zur Ideologie, die, im Subjekt verankert, als falsches Bewußtsein wieder herrschaftsstabilisierend wirkt. Diese Produktion von Unbewußtheit muß gesellschaftlich organisiert werden, und der Ort, wo sie stattfindet, ist nicht so sehr die Familie als jene Institutionen, die das öffentliche Leben regulieren.“
Mario Erdheim, Die gesellschaftliche Produktion von Unbewußtheit – Eine Einführung in den ethnopsychoanalytischen Prozess, 1982, S. 38.

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