Leserbriefe zum Beitrag „Die jüngste Zunahme bargeldverweigernder Dienstleister dürfte regulierungsbedingt sein“ vom 7.5.

Die Erklärung des Hotels ist vorgeschoben

Guten Tag Herr Häring,

Ich hatte mit der Implementierung ähnlicher Vorgaben in Österreich zu tun, und kann sagen, das die Antwort nicht ganz so einfach ist.

Vorgegeben sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist die lückenlose und vollständige Information der Finanzbehörden über die Ein- und Ausgänge jeder einzelnen Barkasse, inklusive In- und Außerbetriebnahme. Mindestens umfaßt das die Summen eines Vorgangs (Bon) nach Steuern, Zeitstempel und so. Diese sind im vorgegebenen Format abzuliefern, jederzeit überprüfbar, außerdem muß eine Ausfallsicherung ablaufen, falls die Kasse ausfällt oder Internet.

Dieses kann man selbst besorgen, die Dokumention dazu ist umfangreich, der Aufwand erheblich und kommt wohl nur bei hunderten von Kassen infrage. Deshalb gibt es Anbieter, welche die Implementierung ansatzweise, teilweise oder komplett übernehmen bis hin zum einfachsten, das man nichts weiter tun muß, als täglich einen USB-Stick in die Kasse zu stecken. Das will allerdings mit zum Beispiel 50 € im Monat bezahlt werden, eine halbwegs neue Kasse ist ebenfalls vonnöten, plus ein neuer Stick alle 5 Jahre.

In der Gastronomie wird auch gerne die Online-Kasse eines Anbieters benutzt, dann hat man mit dem Datensammeln gar nichts zu tun.

Insofern halte ich die Antworten von Hotels, jedenfalls den größeren, für billige Ausreden, denn die Summen, die dort zusammenkommen, sind verhältnismäßig klein. Anders mag das beim Klavierstimmer oder der Pension mit 4 Zimmern sein, der, gemessen an den Einnahmen und der Anzahl der Bar-Vorgänge, erstmal erheblich Geld ausgeben müßte.

Die Ausreden wirken nochmal lahmer, wenn man weiß, das die Kassenklimbimpflicht in Österreich einige Jahre früher gestartet wurde, die Einführung hier also seit langem absehbar war.
Natürlich wissen wir alle, daß die Argumente zum Zwang zu solchen Systemen erstunken und erlogen sind.

Zum Zweiten müßte Ihnen aber vom Alarm die Ohren dröhnen.

Denn natürlich kann, nicht muß, sowohl jede einzelne Position als auch der Kunde übermittelt werden, Art der Zahlung usw usf. Meine Firma, bzw. ich, habe das zwar nicht eingebaut, aber andere Firmen werden sich dessen bestimmt befleißigen, vorauseilender Gehorsam ist ja modern. Was dann nichts anderes heißt, als das das Finanzamt über den Kauf fast ebenso Bescheid weiß, wie die Beteiligten.

Deshalb trete ich im Laden stets anonym auf, denn wenn man einmal Namentlich erfaßt ist, muß man auch bei Barzahlung mit Entanonymisierung rechnen. Wenn auch eine für den Anbieter verschlüsselte Abwicklung möglich ist, er also eigentlich die Daten nicht sehen können soll, rechne ich nicht damit, daß mehr als eine Transportverschlüssung stattfindet, er also ebenso alle Daten zu Gesicht bekommt wie das Finanzamt. Aber das kann ich als Pessimist nur vermuten, weil in den Dokumentationen, die ich so sah, nichts entsprechendes beschrieben ist, wie überhaupt Datenschutz klein geschrieben wird.
Willkommen im Minority Report.

Tschüß
Udo Steinbach

Es liegt ein Missverständnis vor

Sehr geehrter Herr Häring,

Leider liegt hier bei vielen Unternehmen ein Missverständnis vor, das
teilweise von Finanzbehörden, Steuerberatern und Medien bewusst vermittelt
wird. Schon lange gilt gem. § 146:

„Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.“

Hinzugekommen ist mit § 146a:

„Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere
Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat
ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden
aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln,
vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet.“

Damit sollten manipulierbare elektronische Aufzeichnungssysteme verhindert
werden. (Ein Anlass dafür waren u.a. die Aufdeckungen der massenhaften
Manipulationen bei Apotheken.)

Daraus wird aber manipulativ oft abgeleitet, dass jeder Kaufmann ein
elektronisches Aufzeichnungssystem nutzen müsste. Dem ist jedoch nicht so.
Wer kein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt für den gilt nach wie
vor § 146 (1) Satz 2:

„Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten.“

Freundliche Grüße

Thomas Schulze

Sie sprechen mir aus der Seele

Sie sprechen mir aus der Seele, daß Bargeld auch in Zukunft erhalten bleiben muß! Bei der Einführung des Deutschlandtickets stört mich, daß man es nur bekommt, wenn man per Lastschrift bezahlt und somit seine Bankverbindung angibt.

Einige Bürger wollen nicht, daß jeder Kauf nachverfolgt werden kann oder sogar die Bankverbindung herausgefunden werden kann. Elektronische Systeme können immer wieder gestört sein oder ausfallen, nicht zuletzt durch Stromausfall oder im Falle von Naturereignissen. Und Barzahlung geht auch ohne Bankkonto!

Schweden ist ein abschreckendes Beispiel für andere Länder. Ein wenig beruhigend stimmt mich, daß auch einige Schweden wach geworden sind und die völlig bargeldlose Gesellschaft ablehnen. Es hat auch schon Boykottaufrufe gegen Geschäfte, die kein Bargeld annehmen wollen, gegeben, worauf einige Geschäfte es wieder annehmen.

Geldwäsche und die Schattenwirtschaft müssen sicherlich eingedäm,t werden. Dazu kann man die Beurkundungspflicht für gewisse Geschäfte einführen. Zugleich müssen aber auch Gesetze eingeführt werden, welche zur Bargeldannahme in der Daseinsvorsorge und Banken zur Vorhaltung von Bargelddiensten verpflichtet.

Zur Daseinsvorsorge zählt der tägliche Bedarf, aber auch Mobilfunk- oder Festnetzanschlüsse, eine durchschnittliche Wohnung oder Bus und Bahn. Deshalb sollten Abos für Bus und Bahn, auch das Deutschlandticket, bar bezahlt werden können. Verwaltungsaufwand kann auch im Lastschriftverfahren entstehen, wenn das Konto nicht gedeckt ist oder gekündigt wurde. Auch die Miete für durchschnittliche Wohnungen sollten bar bezahlt werden können. Auch in Zeiten des technischen Fortschritts sollte es Rückfallebenen geben.

Mit freundlichem Gruß,

Alexander Dietz

 

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