Italiens neue Regierung steht vor der schwierigen Aufgabe, einen Haushaltsplan aufzustellen, der die austeritätsversessene EU-Kommission zufrieden stellt, ohne sich beim austeritätmüden italienischen Volk gar zu unbeliebt zu machen.
[Austerität = Kürzung von Staatsausgaben und/oder Erhöhung von Abgaben]
Da bietet es sich an, Mehreinnahmen über Maßnahmen einzuplanen, die den Vorlieben Brüssels entsprechen. Da wird dann im Zweifel nicht so genau hingeschaut, ob die Mehreinnahmen auch plausibel sind. Diese Taktik scheint Rom derzeit zu verfolgen. Wissend, dass der von Brüssel 2011 als Berlusconi-Nachfolger an der Regierungsspitze installierte ehemalige EU-Kommissar Mario Monti als eine seiner ersten Amtshandlungen eine Bargeldobergrenze von 1000 Euro einführte, und dass die Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds der neokolonial ferngesteuerten griechischen Regierung allerlei rabiate Maßnahmen zur Diskriminierung von Barzahlungen und Subventionierung von Kartenzahlungen diktierte, dachte man sich wohl, mit solchen Maßnahmen stimme man Brüssel gnädig. Oder man bekam von dort entsprechende Tipps.
Jedenfalls steht in dem Haushaltsplan, dass Bürger, die nachweisen können, dass sie 2020 viel mit digitalen Zahlungsmitteln eingekauft haben, im Folgejahr eine Prämie bekommen sollen. Geschäfte, die nur Bargeld annehmen, sollen bestraft werden. Die Obergrenze für Barzahlungen, die Montis demokratisch gewählte Nachfolgeregierung auf 3000 Euro angehoben hatte, soll wieder auf 2000 Euro gesenkt werden. Zwei Jahre später soll sie dann auf 1000 Euro sinken. Die Mondzahl von 7,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen, aufgrund von weniger Steuerhinterziehung dank dieser Maßnahmen, hat die Regierung in ihren Haushaltsplan geschrieben.
[Digitale Zahlungsmittel sind Kreditkarte, Girocard, Überweisung und Überweisung per Mobiltelefon]
Dabei gibt es noch keinerlei wissenschaftlichen Nachweis, dass die Zurückdrängung des Bargelds, die in verschiedenen Ländern schon seit einigen Jahren verfolgt wird, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung tatsächlich vermindert.
Auch dass derartige Maßnahmen europarechtswidrig sind, hat bisher weder die EU-Kommission, noch die Europäische Zentralbank als vorgebliche Hüterin des Euro gestört. Artikel 128 des EU-Vertrags bestimmt Euro-Banknoten zum einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel der Währungsunion. Das bedeutet, dass man – wenn nicht auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart wurde – mit Euro-Banknoten JEDE Geldschuld tilgen kann. Eine nationale Regierung hat nicht die Kompetenz, das zu ändern. Es bedeutet auch, dass der Staat denjenigen nicht benachteiligen darf, der das gesetzliche Zahlungsmittel benutzt.
Meine Hoffnungen ruhen auf dem Europäischen Gerichtshof, dass er diesem ungesetzlichen Treiben bald einen Riegel vorschiebt. Beim EuGH liegt meine Klage auf das Recht, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel der Währungsunion zu begleichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Weigerung der Rundfunkanstalten, Bargeld anzunehmen, dem Bundesbankgesetz widerspricht. Nun soll der EuGH klären, ob es auch dem Europarecht widerspricht, das in Gelddingen höherrangig ist.