Bank von England verweigert Herausgabe von 14 Tonnen Gold – ein Menetekel für die Bundesbank mit ihren 1236 Tonnen in New York

Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass Notenbankgold, das man außerhalb der eigenen Kontrolle von einer fremden Notenbank verwahren lässt, nahezu wertlos ist, dann hat ihn die Bank von England nun geliefert, indem sie sich – Presseberichten zufolge – weigert, Gold, das Venezuelas Regierung dort verwahrt, herauszugeben.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters am 5.11. und die britische Times am 7.11. berichteten, will die venezolanische Regierung 14 Tonnen Gold im Wert von knapp einer halben Milliarde Euro aus London abziehen, um sie vor US-Sanktionen in Sicherheit zu bringen. Den Berichten zufolge bestehen die britischen Behörden darauf, dass Venezuela zunächst darlege, was es mit dem Gold vorhabe. Vorwand ist eine Prüfung nach den Regeln zur Vermeidung von Geldwäsche. Das ist erkennbar vorgeschoben und unsinnig. Denn bei Geldwäschebekämpfung geht es darum, zu verhindern, dass Geld aus illegalen Geschäften in den legalen Kreislauf überführt und damit legalisiert wird. Das Gold aus Venezuela liegt aber schon lange in London und es geht nicht darum, woher es stammt, sondern was damit geschehen soll. Dafür, einen Nachweis über Verwendungsabsichten zur Bedingung für die Herausgabe von verwahrtem Eigentum zu machen, gibt es keine rechtliche Basis. Trotzdem berichten die Medien unter Berufung auf ungenannte Quellen:

„Es gibt Bedenken, dass Herr Maduro das Gold, das Eigentum des Staates Venezuela ist, beschlagnahmen und zum persönlichen Vorteil verkaufen könnte.“

Unter diesem Vorwand könnte man jegliche Finanztransaktionen mit einem Großteil der Regierungen dieser Welt unterbinden. Es müsst schon aufgrund dieses Verdachts UN-Sanktionen gegen Venezuela geben, damit das relevant würde. Es gibt aber nur einseitige US-Sanktionen gegen eine ihr nicht genehme Regierung. Es sieht nun so aus, als stünde eine „Executive Order“ des US-Präsidenten vom 1. November in Zusammenhang mit dem Rückführungswunsch Venezuelas. Mit diesem Befehl üben die USA Druck auf die gesamte Goldbranche aus, keine Geschäfte mehr mit Venezuela zu machen.

Wenn nun schon die Bank von England, auf einfachen Druck aus Washington hin, ihre Reputation als Goldverwahrerin beschädigt, indem sie verwahrtes Gold einfach nicht mehr an seinen Eigentümer herausgibt, was heißt das dann für den Status der über 1000 Tonnen Gold, die die New York Fed in New York für die Bundesbank verwahrt – kostenlos, aber unter Ausschluss von Regressansprüchen und ohne dass die Bundesbank Zugang zu der Lagerstelle bekäme und „ihr“ Gold inspizieren dürfte?

Die Antwort ist offenkundig. Die Bundesbank kann sich in keiner Weise darauf verlassen, auf dieses Gold zugreifen zu können, wenn sie es zu sich holen möchte, oder wenn sie es brauchen sollte.

 Dass die Bundesbank sich gegenüber der New York Fed oder der US-Regierung verpflichtet hat, nicht mehr als die 300 Tonnen abzuziehen, die ihr nach schwierigen Verhandlungen und erst nach großem öffentlichen Druck des Rechnungshofs bewilligt wurden, muss jedem klar sein, der die Diplomatensprache auch nur ein bisschen kennt.  Weil es immer noch stimmt, will ich mich selbst aus meinem Blogpost vom 9. Februar 2017 zitieren, dem Tag, als die Bundebank mit großer Fanfare verkündete, den Abzug der 300 Tonnen aus New York vorzeitig abgeschlossen zu haben:

„Die Zusage der Bundesbank an die Deutschen, 300 Tonnen Gold aus New York zu holen, ist vor allem als Zusage an die Amerikaner zu lesen, nicht mehr als 300 Tonnen aus New York zu holen.“

Wie anders interpretieren kann man die damaligen Aussagen des zuständigen Bundesbankvorstands Thiele, hier zitiert nach einem Bericht der Zeit:

„Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele sagte, nach 2017 werde es keine weiteren Verlagerungen geben. Dies gelte auch für die Bestände in den USA. 1.236 Tonnen werden auch künftig in New York bleiben. Es gebe keine Notwendigkeit und keine Diskussion, das Konzept nach dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump zu ändern.“

Dafür, 1236 Tonnen Gold in New York zu lagern, verwahrt von einer Organisation, die den Wall-Street-Banken gehört, in einem Land, dessen Präsident rechtsstaatliche Grundsätze für eine Zumutung hält, gibt es aus deutscher Sicht – außer einer entsprechenden Selbstverpflichtung, um wenigsten 300 Tonnen herauszubekommen – keinen vernünftigen Grund.

Den massiven Bedenken des Rechnungshofs an der Goldlagerung in New York wird durch die bescheidenen Goldverlagerungen nach Frankfurt nicht ernsthaft Rechnung getragen. Nach wie vor gilt, obwohl die Bundesbank zwischenzeitlich anderes behauptete, dass sie keinen Zugang zu dem eigenen Gold in New York hat, und nicht prüfen kann, ob dort alles mit rechten Dingen zugeht.

Gold ist Geld, dessen hervorstechende Eigenschaft darin besteht, dass es auf (physischem) Besitz basiert, nicht auf dem Vertrauen in die Bereitschaft und Fähigkeit eines anderen, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Andernfalls hat man nur einen Zettel, auf dem steht, dass man das Gold haben kann, wenn man will. Die USA sind viel zu mächtig, als dass man sich auf so ein Versprechen verlassen sollte. Sie haben die übrige westliche Welt schon einmal 1971 enteignet, indem sie ihr Versprechen brachen, die bunten Dollarscheine, die sie uns für unsere Waren gegeben hatten, jederzeit auf Verlangen in Gold einzutauschen. Sie haben uns also schon einmal in großem Umfang das uns versprochene Gold verweigert. Wir sind trotzdem Freunde geblieben, weil wir nicht anders konnten.

Der Rechnungshof hatte es als rechtswidrig bezeichnet, dass die Bundesbank noch nie eine Inventur ihres Goldes in New York vorgenommen hat, und zwar, weil sie die Lagerräume nicht betreten darf, wie der Rechnungshof feststellte. Der Bundesbank-Vorstand hat bei der Vorstellung seiner Verlagerungspläne der Öffentlichkeit und dem Parlament in Aussicht gestellt, von den Amerikanern schon bald Prüfrechte eingeräumt zu bekommen. Davon hat sich aber nichts bewahrheitet. Der Rechnungshof hatte auch moniert, dass die New York Fed keinerlei Haftung für das Gold in ihrer Obhut übernimmt. Sollte sich irgendwann herausstellen, dass es ganz oder teilweise fehlt, haben wir Pech gehabt. Auch daran hat sich ziemlich sicher nichts geändert. Trotzdem schweigt der Rechnungshof; ein Indiz dafür, das der Bericht von 2012 nur der Unterstützung der Verhandlungen mit New York diente.

Für die USA ist durchaus wichtig, die Kontrolle über möglichst viel des weltweit vorhandenen Notenbankgoldes zu behalten. Denn eine goldgedeckte Währung wäre eine große Bedrohung für die Führungsrolle des Dollar im Weltfinanzsystems. Deshalb hat der Internationale Währungsfonds seinen Mitgliedern 1978 auf Betreiben der USA ausdrücklich verboten, ihre Währungen mit Gold zu decken. So eine Verpflichtung lässt sich allerdings relativ leicht abschütteln, weil der IWF keine Armee hat. Tut man es allerdings, bricht man internationale Abkommen und hat damit den USA den perfekten Vorwand gegeben, die Herausgabe des Goldes zu verweigern, das für die Golddeckung nötig wäre. Darum geht es, nicht um den Marktwert des Goldes in New York, der im Verlustfall durchaus verschmerzbar wäre.

Es ist so gut wie sicher, dass Deutschland seine Goldbestände in New York nicht für deren Hauptzweck wird einsetzen können, wenn es einmal nötig werden sollte: Bei einem (drohenden) Zusammenbruch des dollarbasierten Weltwährungssystems eine eigene Währung durch explizite oder implizite Golddeckung vertrauenswürdig zu machen.

Dossier zum Bundesbank-Gold

[19.11.2018]

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