Am 22. Oktober verkündete Mastercard per Pressemitteilung, das Programm mit dem schönen neudeutschen Namen „Sustainable Mobility Programm“, altdeutsch etwa Programm für nachhaltige Mobilität. Mit „nachhaltig“ ist wie üblich in der Konzernverwendung des Wortes „dauerhaft gewinnträchtig“ gemeint.
„Das Programm startet in Deutschland und soll im gesamten europäischen Raum ausgerollt werden. Im Rahmen des Sustainable Mobility Programms stellt Mastercard als führendes Technologieunternehmen im Zahlungsverkehr seinen Partnern im Bereich der E-Mobilität bis Ende 2022 eine finanzielle Förderung für die Etablierung einer einheitlichen und offenen Zahlungsinfrastruktur an öffentlichen E-Ladestellen bereit.
Was „einheitlich“ heißt, ist klar. Alle Ladesäulen sollen die Mastercard-Lösungen anbieten.
„Offen“ heißt vor allem mobil und kontaktlos:
„Offene Bezahlsysteme sind betreiberunabhängige Systeme und bieten eine Infrastruktur, über die Nutzer bereits verfügen. Das sind zum Beispiel eine kontaktlose Karte oder eine Mobile Payment-App im Smartphone oder der Smartwatch (Mobile Wallet), in der Kunden ebenfalls ihre Debit- oder Kreditkarte hinterlegen. Durch die eingesetzte Near-Field-Communication-Technologie (NFC) könnten die Nutzer dann mit ihrer Debit- oder Kreditkarte oder mit ihrem NFC-fähigen mobilen Endgerät kontaktlos und sicher an jeder Ladestation zahlen.
Man darf getrost annehmen, dass Bargeld bei dieser Aufzählung der vorgesehenen Bezahlmöglichkeiten nicht nur vergesssen wurde, sondern dass Mastercard den Ladestationen-Betreibern nur dann eine Subvention gibt, wenn diese Barzahlung ausschließen. Das war schließlich schon das Prinzip nach dem Mastercard das Abba-Museum bezahlt hat, als erstes Aushängeschild der Bargeldverweigerung, oder nach dem Visa Restaurants dafür bezahlt, Bargeldannahme zu verweigern.
Visa bezahlt Restaurants dafür, Bargeldannahme zu verweigern
Wegen des zu erwartenden Bargeldausschlusses und des ganzen wettbewerbswidrigen Ansinnens, ist das Mastercard-Programm ein dringender Fall für das Kartellamt, das zur Wahrung des freien Wettbewerbs einschreiten sollte. Die Bundesbank und insbesondere die Europäische Zentralbank sollten prüfen, ob ein konzerngetriebener Ausschluss des gesetzlichen Zahlungsmittels Bargeld für das gesamte Anwendungsgebiet E-Mobilität mit den EU-Verträgen vereinbar wäre.
„Das Sustainable Mobility Programm richtet sich an Betreiber und Anbieter von Ladestationen, Acquirer, Payment Service Provider, Fintechs, Städte und Gemeinden sowie an Drittanbieter aus dem Bereich der E-Mobilität. Wer an dem Sustainable Mobility Programm teilnehmen möchte, wendet sich an: acceptance_development_germany@mastercard.com.
Das sollte auch eine gute Kontaktadresse sein, an die sich das Kartellamt für eine Untersagung und die Notenbanker für eine Prüfung wenden könnten.