Leserbrief zum Smartphone-Zwang für Studenten

Sehr geehrter Herr Häring,

haben Sie vielen Dank für Ihren o.g. Artikel. Der Inhalt ist zwar erschreckend, aber zugleich tut es gut zu wissen, dass andere Studenten ähnliche Probleme haben. Überdies möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie dieses Problem in die Öffentlichkeit gebracht haben.

Im Zusammenhang mit dem Artikel möchte ich Sie über verschiedene neue Entwicklungen an der Universität Hamburg informieren:

I.) Semesterticket: Analoge Alternative als Chipkarte

Obwohl das Semester bereits vor einer Woche begonnen hat, steht die analoge Alternative immer noch nicht zu Verfügung.

Eine Woche vor Ostern habe ich mich erneut an den AStA gewendet, da ich die Fahrkarte dringend brauche. Doch dieser hat sich erst nach Ostern bei mir gemeldet und lediglich bekräftigt, dass er mit „Hochdruck“ daran arbeiten würde, dass den „Studierenden ohne Smartphone zeitnah eine (Zwischen-)Lösung zur Verfügung gestellt“ würde. Ferner versicherte man mir, dass dieses Thema für den AStA „ein sehr ernsthaftes Anliegen“ sei, dass man „sehr viel Zeit für eine Lösungsfindung aufwenden“ und es „von außen nicht immer sichtbar [sei], was tatsächlich geleistet“ würde.

Demnach ist jeder Betroffene auf sich allein gestellt eine (Zwischen-)Lösung zu finden.

II.) Bargeldabschaffung in den Mensen und Cafes

Nicht nur an der Uni Köln, sondern auch an der Uni Hamburg kann in den Mensen und Cafes nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden.

Der AStA informierte uns darüber, dass das Studierendenwerk Hamburg „diese Maßnahme […] ohne Absprache mit der Vertreterversammlung oder den Studierenden“ bereits zum 04.03.2024 umgesetzt hat.

Die Einschränkung des Bargeldes ist wirklich widerlich, auch deshalb, weil auch andere Menschen mit wenig Geld dort günstig eine warme Mahlzeit bekamen. Nicht selten holten sich dort Menschen etwas zu Essen, die das Geld durchs Pfandsammeln zusammengekratzt haben. Auch die werden nun ausgegrenzt.

Allerdings gibt es auch wirklich positive Überraschungen:

Der AStA ist ausnahmsweise mal gegen diese Einschränkung.

Der Fachschaftsrat der Erziehungswissenschaft wehrt sich mit anderen Fachschaftsräten, Wohnheimräten und anderen Beteiligten wie dem „Referat für internationale Studierende“ mit einem offenen Brief gegen diese Bargeldabschaffung.

Der Personalrat des wissenschaftlichen Personals unterstützt den offenen Brief. Bemerkenswert ist bei diesem das Argument:

„Zudem zieht ein nicht unerheblicher Teil der Menschen bis heute vor, anonym und ohne Daten hinterlassen zu müssen, zahlen zu können. Auch dieser Gruppe muss es weiterhin möglich sein, unter Wahrung ihrer informationellen Selbstbestimmung die (Sozial-)Leistungen des Studierendenwerks in Anspruch nehmen zu können.“

Dieser unerwartet massive Gegenwind stimmt mich hoffnungsfroh.

III.) Umweltscore und Fleischlosigkeit in den Mensen

Das Studierendenwerk Hamburg kennzeichnet seine Gerichte auf dem Speiseplan neuerdings mit einem Umweltscore. Anhand dieser Bewertung sollen wir sehen können, welchen Einfluss unsere Essensauswahl auf das Klima vermeintlich hat. Der Score umfasst die Aspekte CO₂ Ausstoß, Wasser und Regenwald. Die Berechnungen der Scores basieren auf der Datengrundlage der Eaternity Database.

Für mich ist das nur ein weiterer Schritt in Richtung CO₂-Budget und es ist durchaus denkbar, dass manche Gerichte irgendwann einfach nicht mehr angeboten werden, weil ihr Score zu hoch ist. Zumal der AStA ohnehin das Ziel verfolgt „den Speiseplan zu 96 % vegan/vegetarisch zu gestalten“.

Auf dem Hauptcampus der Uni Hamburg gibt es drei Mensen. Die Erste ist bereits rein vegetarisch/ vegan. Für die zweite Mensa ist laut dem AStA vorgesehen nur noch ein Fleischgericht pro Tag anzubieten. Die dritte Mensa hat (noch) verschiedene Fleischgerichte pro Tag zur Auswahl. Allerdings werden die zweite und dritte Mensa insofern eingeschränkt, als der Freitag seit dem 01.12.2023 „Veggie Day“ ist, an dem in keiner Mensa Fleischgerichte angeboten werden; Fisch, zumindest nach meiner Beobachtung, auch nicht.

Mit vielen Grüßen,

Jennifer Ortmann

Nachtrag von Norbert Häring zum Studierendenwerk

Das Studierendenwerk ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts. Grundsätzliche Entscheidungen, zu denen die Bargeldabschaffung auf dem Campus gehören sollte, werden von der Vertreterversammlung getroffen, der je acht Vertreter der Hochschulverwaltungen in Hamburg und der Studenten der Hamburger Hochschulen angehören. Letztere werden von den Studentenparlamenten gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats finden sich auf der Website des Studierendenwerks. Von ihnen können ASTAs, Fachschaftsräte und andere Kritiker sicherlich erfahren, wie und warum es zu der Bargeldabschaffung kam.

 

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