Täuschende Wirtschaftsweise 2016 (2): Ungleichheit – Schuld ist der Sozialstaat

4. 11. 2016 | Um das Problem der Ungleichheit weniger drängend erscheinen zu lassen, greift der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2016 zu den bewährten Mitteln: Thesen belegen mit Aufsätzen, die dem eigenen Tenor in Wahrheit widersprechen, was nicht passt als schwer zu messen und damit irrelevant beiseite zu schieben oder einfach nicht zu erwähnen. Auch klare Falschdarstellungen sind wieder dabei.

Begonnen sei die Analyse mit dem, was besser wurde. Die mit abseitigen Zahlenspielchen begründete These, die Ungleichheitsdiskussion beruhe nur auf einer falschen Wahrnehmung der Einkommensverteilung, vertreten  inzwischen nur noch der Ratsvorsitzende Christoph Schmidt und Lars Feld. Die übrigen Mitglieder waren es wohl leid, sich wegen solcher Absurditäten den Ruf ruinieren zu lassen und zum Gespött der Kabarettisten zu werden.

Der Sachverständigenrat räumt zunächst ein, dass „Vermögensungleichheit in Deutschland hoch, und die Einkommens- und Vermögenspositionen verfestigt“ sind. Die Schuld dafür geben sie dann auf fast bizarr einseitige Weise dem Sozialstaat (Z.629):

Der geringe Aufbau von privaten Nettovermögen hat verschiedene Gründe. So reduziert beispielsweise das bereits umfangreiche Steuer- und Sozialversicherungssystem gerade für einkommenschwächere Haushalte die Anreize und Möglichkeiten zur privaten Vermögensbildung.“

Mit einfachen Worten ausgedrückt. Es liegt keinesfalls daran, dass die unteren Einkommensschichten (relativ) so wenig verdienen und haben, sondern daran, dass sie wegen der Aussicht auf eine staatliche Rente und auf Transferleistungen sich entscheiden, nichts zu sparen und weniger zu arbeiten. Es bleibt dem Minderheitsvotum von Peter Bofinger vorbehalten, auf den offenkundigen Einfluss der Einkommenshöhe auf die Sparmöglichkeiten hinzuweisen.

Die Bedeutung von Kapitaleinkommen für die Einkommens- und Vermögensverteilung blendet der Rat aus, wo es geht. Wo es nicht geht, schreibt er ihn herunter, bis hin zu klaren Falschdarstellungen. Die mit 63 Prozent geringe Lohnquote – das ist der Teil des Volkseinkommens, der Lohnempfängern und nicht Empfängern von Kapitaleinkommen zufließt – wird weggewischt mit dem Hinweis:

„Für die Verteilung des Wohlstands in einer Gesellschaft ist die funktionale Einkommensverteilung allerdings kein geeigneter Maßstab. So können beispielsweise Spreizungen innerhalb der Lohnverteilung nicht abgebildet werden.“

Diese Argumentation ist unseriös. Dass ein Verteilungsmaß nicht alle Fragestellungen gleichzeitig beantworten kann, ist kein Argument für ein solch weitreichendes Verdikt. Die Behauptung, es sei keine interessante Frage, wie sich der Wohlstand auf Arbeitende und Bezieher von Kapitaleinkommen verteilt, ist abseitig.

In Ziffer 795 wird das Argument noch dahingehend aufgefächert, dass die Aussagekraft der Lohnquote hinsichtlich des Wohlstands der Arbeitnehmer „begrenzt“ sei, weil sie die Kapitaleinkommen der Arbeitnehmer nicht einschließt. Das soll offenkundig gelesen werden als „Aussagekraft sehr gering“. An anderer Stelle referiert der Rat jedoch Statistiken, wonach das oberste Zehntel der Vermögensbesitzer 60 Prozent des Vermögens auf sich vereinigt. Der Anteil an den Kapitaleinkünften dürfte noch weit höher sein. Denn Abbildung 110 des Rats zeigt, dass die oberen zehn Prozent nur etwa ein Fünftel ihres Nettovermögens als – eher niedrig verzinstes – Finanzvermögen halten. Bei der unteren Hälfte ist es die Hälfte des Nettovermögens, bei denen zwischen der Mitte der Vermögensverteilung und dem obersten Zehntel sind es rund 30 Prozent. Die untere Hälfte der Vermögensverteilung hat zusammen lächerliche drei Prozent des Gesamtvermögens. Der Abzugsposten von der Aussagekraft der funktionellen Einkommensverteilung aufgrund der Unschärfe, die der Rat anführt, ist also in Wahrheit sehr gering.

Der Rat rechtfertigt die Nichtbeachtung der Vermögensverteilung auch mit folgendem falschen Argument, dem er später selbst (implizit) widerspricht:

„Zum größeren Teil werden Vermögen aus angesparten Einkommen aufgebaut. Erbschaften spielen eine geringere Rolle.“

Das ist grob  irreführend, wie ein paar Seiten weiter hinten in Textzeile 830 unauffällig eingeräumt wird:

„Rund zwei Drittel der Vermögen werden durch Einkommen generiert, während Erbschaften rund ein Drittel ausmachen (Bönke et al., 2016). Allerdings besteht Einkommen nicht nur aus Arbeitseinkommen, sondern auch aus Kapitaleinkommen, das mit bereits vorhandenem Vermögen erzielt wird.

Zieht man das zusammen mit der Feststellung des Rats, dass über ein Drittel des Volkseinkommens Kapitaleinkommen ist, und dass die obersten zehn Prozent deutlich über 60 Prozent der Kapitaleinkommen vereinnahmen, dann darf man davon ausgehen, dass ererbtes Vermögen und Kapitaleinkünfte aus ererbtem Vermögen die Hälfte oder mehr der Vermögen bestimmen. Es gibt damit noch weniger Rechtfertigung dafür, dass der Rat die Ungleichheitsdiskussion hartnäckig auf die Einkommensverteilung, und darin auf die Lohnverteilung fokussiert und dabei so tut, als würden Fortschritte dort Ungleichheit in der Vermögensverteilung gleich mit angehen.

Üblich ist was gefällt

Nachdem der Rat frühzeitig die Relevanz der funktionalen Einkommensverteilung verneint hat, macht er mit der Behauptung weiter: „Im Mittelpunkt von Einkommensanalysen steht mittlerweile die Untersuchung von Daten auf Personen- und Haushaltsebene. Dabei rückt die personelle Einkommensverteilung auf Basis von Befragungen in den Vordergrund.“ Der vernebelnd-passivische Ton enthebt der Notwendigkeit, Ross und Reiter zu nennen.

Auch bei diesen Befragungen stellt der Rat – wie bei Daten zur funktionalen Einkommensverteilung – eine Einschränkung der Aussagefähigkeit fest. Denn gerade die Bezieher sehr hoher Einkommen beteiligen sich nicht an den Umfragen, auf die sich der Rat stützt. Hier ist die Einschränkung wirklich bedeutsam, weil gerade diejenigen, die wegen sehr hoher Einkommen und Vermögen die Vermögensverteilung stark beeinflussen, nicht erfasst werden. Während aber eine vergleichsweise kleine Einschränkung der Aussagekraft der funktionalen Einkommensverteilung den Rat dazu bringt, diesen wichtigen Indikator nicht weiter zu beachten, macht ihm die sehr viel bedeutsamere Einschränkung der Aussagekraft von Umfragen nichts aus. Es reicht ihm, sie kurz genannt zu haben. Danach macht er weiter als gäbe es die Einschränkungen nicht und nimmt deren bekannter Maßen stark in Richtung Unterschätzung der Ungleichheit verzerrten Ergebnisse für bare Münze.

Der Rat gibt immerhin zu, dass die Gutverdienenden ihren Einkommensvorsprung nach Steuern und Transfers noch stärker ausgeweitet haben, als bei den Markteinkommen. Die Umverteilungsintensität habe sich also im Vergleich zu früheren Jahren verringert. Dieser ihm offenkundig sehr unangenehmen Feststellung muss der Rat mit einer mehr als doppelt so langen Relativierung begegnen.

„Diese Beobachtung ändert jedoch nichts daran, dass das deutsche Steuer- und Transfersystem zu jedem Zeitpunkt in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten eine erhebliche Umverteilung bewirkt hat. Es ist ohnehin schwierig, Dezile von Netto- und Markteinkommen zu vergleichen, da es sich jeweils um andere Personen handelt. Eine solche Verteilungsanalyse eignet sich daher nicht, um die Auswirkungen von Steuerreformen oder anderen Weichenstellungen quantitativ zu bewerten.“

Deren erster Teil ist völlig banal. Niemand zweifelt an der Richtung der Umverteilung. Der zweite Teil ist das vom Rat gegen so gut wie jeden unangenehmen Befund ins Feld geführte Totschlagargument der statistischen Unschärfe.

Man nehme ein geeignetes Vergleichsjahr

Seine bewährte Methode der Wahl eines geeigneten Ausgangsjahrs für Vergleiche über die Zeit nutzt der Rat auch im Gutachten 2016 extensiv. Er kombiniert das mit der bereits aus früheren Gutachten bekannten, betrügerischen Angewohnheit, sich auf wissenschaftliche Beiträge zu berufen, die dem eigenen Tenor diametral widersprechen. Am besten sichtbar wird das bei seiner Feststellung, die Mittelschicht sei in Deutschland stabil. O-Ton:

„In Westdeutschland hat sich der Anteil der Personen mit mittleren Einkommen zwischen den Jahren 1993 und 2013 zugunsten eines Zuwachses der einkommensstarken Personen marginal verringert.“

Bei aller Anstrengung war es offenbar nicht möglich ein Ausgangsjahr zu finden, im Vergleich zu dem es gar keine Verringerung gab. Verwiesen wird in diesem Abschnitt des Gutachtens intensiv auf einen Beitrag des DIW-Forschers Markus Grabka und Team aus dem Jahr 2016. Grabka hat den Rat zu diesem Themenbereich auch beraten. Liest man den zitierten Beitrag von Grabke et al., so fällt ein dem Ratsbefund genau entgegengesetzter Tenor auf. Das liegt unter anderem daran, dass das ohne Erklärung vom Rat willkürlich gewählte Vergleichsjahr 1993 bei Grabka nicht vorkommt. Er fängt 1991, nach der Wiedervereinigung, an. Sowohl ab 1991, als auch ab 2001 stellen Grabka et al. einen deutlichen Rückgang der Anzahl der Erwachsenen mit mittlerem Einkommen fest. Auch im Schaubild des Rates kann man erkennen, dass die Mittelschicht in Westdeutschland ab 2003 deutlich schrumpft. Das erwähnt der Rat aber nicht, obwohl er sonst in diesem Kapitel vor allem die jüngere Entwicklung ab 2005 betont. So hält er kunstvoll seine alte Einschätzung aufrecht, die Entwicklung der Mittelschicht verlaufe „unspektakulär“.

Ein weiterer durch Tenorverdrehung irreführender Literaturhinweis findet sich in Ziffer 820:

„Der Anstieg der Lohnungleichheit im Zeitraum zwischen den Jahren 1999 und 2005 in der oberen Hälfte der Lohnverteilung wird nicht zuletzt durch technologischen Fortschritt erklärt, der hochqualifizierte Arbeitnehmer überproportional bessergestellt hat als geringqualifizierte Arbeitnehmer (Antonczyk et al., 2010).“

Antoncyk et al. sagen zwar, es gäbe Indizien für technologisch getriebene Lohnungeleichheit, betonen jedoch, dass diese nicht der dominierende Faktor zu sein scheint, vor allem nicht für die vom Rat angeführten Jahre von 1999 bis 2005. Als Kandidaten für wichtigere Faktoren verweisen sie auf das, was der Rat als Ursache für mehr Lohnungleichheit angestrengt weglässt: Die Agenda 2010.

Fazit: Die peinlichste betrügerische Fehlleistung in Sachen Umverteilung aus der Vergangenheit hat der Rat in diesem Gutachten immerhin nicht wiederholt. Aber wissenschaftlich sauber zu arbeiten, nur Studien zum Beleg anzuführen, die dem nicht widersprechen, was man sagt, wichtige Aspekte auch dann zu nennen und seriös zu behandeln, wenn sie den eigenen Thesen unbequem sind, und nur Wahres, in sich nicht Widersprüchliches zu behaupten, das bekommt der Rat bei so einem ideologisch aufgeladenen Thema immer noch nicht hin.

Folge 1: Mindestlohn – Mehr auf Arbeitgeberlinie als die Arbeitgeber selbst

Folge 3: Verschwiegene Interessenkonflikte

Print Friendly, PDF & Email