DHL bricht ungeniert seine Zusage und das Postgesetz – Bundesnetzagentur schaut tatenlos zu

01. 10. 2024 | Am 19. Juli trat das neue Postgesetz in Kraft, das Paketdienstleistern untersagt, Empfänger gegen ihren Willen an App-gesteuerte Packstationen zu verweisen. Die Bundesnetzagentur versprach, für die Einhaltung zu sorgen. Am 26. August berichtete ich erstmals, dass DHL die Vorschrift verletzt. Das Unternehmen versprach Besserung. Zwei Monate nach Inkrafttreten der Vorschrift ist diese immer noch nicht eingetreten.

DHL stellt immer mehr Packstationen auf App-Steuerung um und macht es damit Menschen ohne Smartphone unmöglich, ihre dort hinterlegten Sendungen ohne fremde Hilfe abzuholen. Gleiches gilt für Menschen, die aus gutem Grund die datenschutzrechtlich umstrittene DHL-App nicht nutzen wollen.

Mir liegt eine Benachrichtigungskarte vom 11. September vor, die keine der neuen Vorschriften des Postgesetzes bezüglich App-gesteuerter Packstationen erfüllt, knapp zwei Monate nach deren Inkrafttreten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur von Ende Juli gilt seither:

„Das neue Postgesetz (§ 13 Absatz 3 Satz 3) schreibt nunmehr vor, dass Empfänger der Hinterlegung in App-gesteuerte Stationen im Einzelfall oder dauerhaft widersprechen können. Die Benachrichtigungskarte, die beim Empfänger eingeworfen wird, muss über dieses Widerspruchsrecht informieren und die Kontaktdaten des Unternehmens enthalten. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen, damit auch Menschen ohne Smartphone und Internet ihre Pakete erhalten.“

Ich habe DHL in meinem Beitrag vom 26. August mit einer Benachrichtigungskarte vom 22.8. nachgewiesen, dass das Unternehmen keine dieser Vorschriften einhielt. Das teilstaatliche Unternehmen versprach auf meine Anfrage hin: „Selbstverständlich beachten wir alle Vorgaben des Postgesetzes und sind bereits dabei, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.“ Doch bis zum 11. September ist nichts in dieser Richtung geschehen. Die Benachrichtigungskarte mit diesem Datum, die mir vorliegt, ist unverändert. Es gibt darauf keinen Hinweis auf ein Widerspruchsrecht und keine Kontaktdaten, über die man von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen könnte. Wer kein Internet und kein Smartphone hat, kann mit der Karte überhaupt nichts anfangen.

Die zuständige Bundesnetzagentur, eine Behörde im Zuständigkeitsbereich von Wirtschaftsminister Robert Habeck und geleitet von dessen Spezi Klaus Müller, gibt keine Auskunft zu ihren Aufsichtsaktivitäten. Es ist jedoch klar ersichtlich, dass sie keinerlei Willen zeigt, das Gesetz gegenüber dem von der Regierung dominierten Unternehmen durchzusetzen. Genauso passiv verhält sich die Aufsichtsbehörde auch gegenüber dem Energieversorger Vattenfall, der Barzahlung von Energierechnungen ausnahmslos abgeschafft hat. Digitalzwang ist erkennbar ein bevorzugtes Machtmittel dieser Bundesregierung. Recht und Gesetz dürfen dem nicht im Wege stehen.

Leserinnen und Leser mögen mir bitte, wenn Sie im Oktober eine Benachrichtigung über die Hinterlegung in einer App-gesteuerten Packstation bekommen, eine (Foto-/Scan-) Kopie zuschicken. DHL, Müller und Habeck sollen wenigstens nicht ohne öffentliche Aufmerksamkeit ein Schutzgesetz brechen oder den Gesetzesbruch sanktionieren können.

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