DHL stellt immer mehr Packstationen auf Appsteuerung um und macht es damit – wie berichtet – Menschen ohne Smartphone unmöglich, ihre dort hinterlegten Sendungen ohne fremde Hilfe abzuholen. Gleiches gilt für Menschen, die aus gutem Grund die datenschutzrechtlich umstrittene DHL-App nicht nutzen wollen. Die zuständige Bundesnetzagentur unter dem grünen Habeck-Spezi Klaus Müller zeigt schon lange kein Interesse, etwas gegen die böswillige Altersdiskriminerung und den willkürlichen Smartphonezwang durch DHL zu unternehmen.
In meinem Bericht hierüber hatte ich schon deutlich gemacht, dass das Gesetz eher dazu zu dienen scheint, Kritikern ein Eingehen auf ihre Forderungen vorzugaukeln, als dazu, das Problem ernsthaft anzugehen. Es gibt darin reichlich Schlupflöcher für DHL. Doch der teilstaatliche Konzern macht sich nicht einmal die Mühe, diese Schlupflöcher zu nutzen. Er macht einfach weiter wie bisher und bricht damit das Gesetz. Das macht deutlich, wie sehr man sich bei DHL darauf verlässt, von einer Regierung, deren Digitalzwang-Agenda man vorantreibt, in Ruhe gelassen und gedeckt zu werden.
Mir liegt eine Benachrichtigungskarte vom 22. August vor, die keine der neuen Vorschriften bezüglich App-gesteuerter Packstationen erfüllt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur von Ende Juli gilt:
„Das neue Postgesetz (§ 13 Absatz 3 Satz 3) schreibt nunmehr vor, dass Empfänger der Hinterlegung in App-gesteuerte Stationen im Einzelfall oder dauerhaft widersprechen können. Die Benachrichtigungskarte, die beim Empfänger eingeworfen wird, muss über dieses Widerspruchsrecht informieren und die Kontaktdaten des Unternehmens enthalten. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen, damit auch Menschen ohne Smartphone und Internet ihre Pakete erhalten.“
Wie auf der abgebildeten Benachrichtigungskarte zu sehen ist, gibt es darauf keinen Hinweis auf ein Widerspruchsrecht und keine Kontaktdaten, über die man von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen könnte.
Auf der Vorderseite wird über die Hinterlegung in einer App-gesteuerten Packstation informiert und dafür geworben, auf digitale Zustellbenachrichtigung umzustellen. Viel weniger auffällig wird noch die Information präsentiert, wie man eine erneute Zustellung beauftragen kann, wenn man über einen Computer und Internetverbindung verfügt. Es sollt Menschen geben, vor allem Alte und Arme, für die das nicht gilt. Auf der Rückseite wird man unterwiesen, wie man an seine Sendung kommt, wenn man ein Smartphone hat. Es gibt keinen Hinweis, was zu tun ist, wenn man keines hat.
Falls die Bundesnetzagentur also wie versprochen ein Auge darauf haben sollte, dass DHL die neue gesetzliche Vorschrift einhält, dann wäre die Behörde entweder sehr langsam, nicht durchsetzungsfähig oder nicht durchsetzungswillig. Letzteres scheint der Fall zu sein, denn der Agentur hat es, wie berichtet, in der Vergangenheit nichts ausgemacht, von DHL belogen zu werden. Die Bundesnetzagentur im Zuständigkeitsbereich von Wirtschaftsminister Robert Habeck tut auch nichts dagegen, dass Vattenfall rechtswidrigerweise Barzahlung von Energierechnungen ausnahmslos abgeschafft hat.
DHL bekam Gelegenheit, zu dem Vorwurf des gesetzwidrigen Handelns Stellung zu nehmen. Eine Sprecherin antwortete gestern, gut fünf Wochen nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung:
„Vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Benachrichtigungskarte. Selbstverständlich beachten wir alle Vorgaben des Postgesetzes und sind bereits dabei, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.“
Gerade so, als habe DHL irgendwann verspätet aus der Presse erfahren, dass das Postgesetz in einem speziell auf DHL abzielenden Punkt geändert worden ist. Offenbar hat der Konzern mehr Angst vor der Öffentlichkeit als vor der Bundesnetzagentur. Ich habe allerdings gelernt (siehe z.B. Vattenfall), derartigen Versprechungen von Unternehmen zu misstrauen und bitte daher Leser, die geänderte Benachrichtigungskarten erhalten, mir einen Scan zuzuschicken. Falls das nicht geht, gern auch eine Beschreibung dessen, was auf der Karte steht. Falls Leser noch im September die alten Benachrichtigungskarten ohne Widerspruchshinweis bekommen sollten, bitte ich herzlich um einen Scan oder notfalls eine Beschreibung. Vielen Dank.