Maßgeblich vorangetrieben von der Großkonzernelobby Weltwirtschaftsforum, haben 2018 alle bis auf eine Handvoll UN-Mitglieder den UN-Migrationspakt unterzeichnet, der unter sehr weitgehender Vermeidung öffentlicher Diskussion ausgehandelt worden war.
Mit der Unterzeichnung hat sich Deutschland unter anderem verpflichtet:
- anzuerkennen, dass Migration eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalisierten Welt ist,
- eine positive Wahrnehmung von Migranten in der Bevölkerung zu erzeugen,
- Arbeitsmigration in allen Qualifikationsstufen zu fördern,
- Förderung der Familienzusammenführung für Migranten aller Qualifikationsstufen durch Senkung der Anforderungen, wie zum Beispiel Einkommen, Sprachkenntnisse, Länge des Aufenthalts, Aufenthaltstitel.
Und genau das geschieht nun, unter anderem mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, mit dem die Anforderungen an Qualifikation und Verdienst von Zuwanderern in den deutschen Arbeitsmarkt drastisch gesenkt und der Familiennachzug deutlich erleichtert wird.
Bevor wir zur Sache kommen, ist mir ausnahmsweise eine Klarstellung wichtig, von welcher Seite ich keinen Applaus möchte: von Menschen, die hellhäutige Deutsche für etwas Besseres halten und auf Menschen mit dunklerer Haut, anderem Glauben, anderer Nationalität, größeren Familien und anderen Sitten herabblicken und meinen, diese herabsetzen zu dürfen. Insbesondere, wenn diese versuchen, ihre Lebenssituation zu verbessern, indem sie nach Deutschland kommen. Alle Menschen sind gleich gut und wertvoll, unabhängig davon wo und von welchen Eltern sie geboren und gezeugt wurden. Das heißt aber für mich nicht, dass man die Grenzen weit öffnen darf, zu Lasten der Schwächeren in unserer Gesellschaft und zum Nutzen der Arbeitgeber und der Bessergestellten, die gern günstige Dienstleistungen nutzen. Wenn Deutschlands Regierung wirklich etwas für Menschen in den Herkunftsländern tun möchte, dann würde sie aufhören, dabei mitzumachen, wenn funktionierende Staaten mit nicht genehmen Regierungen ins Chaos gebombt werden, würde sie aufhören, befreundete kleptokratische und autokratische Regime zu unterstützen, und sich für eine fairere internationale Handels und Steuerpolitik der EU einsetzen.
Extrembeispiel Busfahrer
Busfahrer sind knapp, heißt es. Ein Wunder ist das nicht. Nur wenn man bei einem kommunalen Busunternehmen eine Anstellung findet, ist die Bezahlung passabel. Ansonsten ist sie oft in Mindestlohnnähe bei unattraktiven Arbeitsbedingungen. Im Durchschnitt verdienten laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit Straßenbahn- und Busfahrer 2022 rund 2700 Euro brutto im Monat. Um zu diesen unattraktiven Bedingungen arbeiten zu dürfen, muss man eine Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ablegen. Allein die Prüfung, die aus einer theoretischen Prüfung von knapp drei Stunden und einer praktischen von dreieinhalb Stunden besteht, kostet 1.600 Euro. Die Fahrschule von im Regelfall 140 Stunden dürfte nochmal ein Mehrfaches hiervon kosten.
So führen also viele EU-Ausländer bei uns Busse, zum Teil mit recht eingeschränkten Sprachkenntnissen. Aber das reicht nicht, um die Lücke zu füllen. Deshalb dürfen gelernte Busfahrer auch von außerhalb der EU einwandern, wenn sie eine Stelle als Busfahrer bekommen. Deutsche Sprachkenntnisse werden nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz künftig nicht mehr vorausgesetzt. Die Vorrangprüfung wird gestrichen; es muss also nicht mehr nachgewiesen werden, dass es keinen heimischen Bewerber für den Job gibt. Ein Mindestgehalt, das der zuwanderungswillige Busfahrer mit dem Job erzielen muss, den er in Aussicht hat, scheint es außer dem Mindestlohn nicht zu geben. Jedenfalls gelten die weiter unten noch aufgeführten Verdienstuntergrenzen für die Blaue Karte EU für Busfahrer nicht.
So ist sichergestellt, dass die Löhne für Busfahrer so niedrig bleiben, dass kaum Menschen, die hier schon wohnen, die Kosten und Mühen auf sich nehmen, sich zum Busfahrer zu qualifizieren.
Als eingewanderte Fachkraft kann der Busfahrer seine Familie mitbringen oder nachziehen lassen. Bevor Frau und – sagen wir – vier Kinder nachkommen durften, musste bisher das Vorhandensein von angemessenem Wohnraum nachgewiesen werden. Das entfällt künftig für alle einwandernden „Fachkräfte“. Wenn also ein Busfahrer aus Ghana, Marokko oder Afghanistan mit seinen fünf Angehörigen nach Deutschland immigriert, um hier zu einem Dumpinglohn mit Minimalqualifkation Buspassagiere zu chauffieren und in einer viel zu kleinen Wohnung zu leben, wie wollen wir das nennen? Fachkräftezuzug oder Armutsmigration? Eltern und Schwiegereltern dürfen neuerdings auch mitgebracht werden.
Alle Anforderungen werden abgesenkt
Nach dem im August beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, insbesondere den neuen §§18a und b Aufenthaltsgesetz soll Fachkräften mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung JEDER qualifizierten Beschäftigung erteilt werden. Es genügt also irgendeine Berufsausbildung oder irgendein Studium, um jeder beliebigen „qualifizierten Beschäftigung“ nachgehen zu dürfen und dafür ein Aufenthaltsrecht (mit Familiennachzug) zu bekommen. Qualifizierte Beschäftigung ist alles, was über reine Hilfstätigkeit hinausgeht und typischerweise eine Berufsausbildung oder ein Studium erfordert.
Wer einen Berufsabschluss oder ein Studium aus dem Heimatland hat, das bei uns nicht als gleichwertig anerkannt ist, bekommt trotzdem ein Visum, wenn er oder sie im Heimatland mindestens zwei Jahre Berufspraxis erworben hat. Ausnahmen sind nur regulierte Berufe, wie z.B. im Gesundheitswesen, die man nicht ohne bestimmte Qualifikationen ausüben darf. Wie erwähnt, die Beschäftigung in Deutschland kann dann in jedem Beruf stattfinden, der über eine Hilfstätigkeit hinausgeht, unabhängig davon, welche Ausbildung man hat.
Wer glaubhaft angibt, im Heimatland irgend etwas mit IT gemacht zu haben, braucht nicht einmal ein Studium oder eine formelle Ausbildung. Wenn ihm oder ihr jemand einen Arbeitsvertrag gibt, steht der Einwanderung nur noch die Bürokratie im Wege. Und die wird erheblich reduziert.
Die Bundesregierung schreibt freimütig in der Begründung des Gesetzentwurfs:
„Der Spielraum der Richtlinie (EU) 2021/1883 zur Gestaltung der Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU wird einwanderungsfreundlich genutzt, indem diese für Regel- und Engpassberufe deutlich abgesenkt werden. Zudem wird eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss eingeführt.“
Die genannte „Richtlinie (EU) 2021/1883 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung“, die den Mitgliedsregierungen Vorgaben zur Förderung der Arbeitsimmigration macht, ist selbst schon als Umsetzung des Migrationsförderungsauftrags des UN-Pakts zu verstehen. Und die Spielräume dieser Migrationsförderungsrichtlinie hat die Bundesregirung „einwanderungsfreundlich“ ausgereizt.
Die Richtlinie sieht vor, dass das EU-weit gültige Visum für Fachkräfte, die Blaue Karte EU, nur vergeben wird, wenn ein Mindestgehalt in einer Spanne zwischen dem nationalen Durchschnittsbruttogehalt und dem 1,6-fachen hiervon erzielt wird. In dieser Spanne sollen die Mitgliedsstaaten ein für ihr Land geltendes Mindestgehalt festlegen. Die Idee ist offenkundig, das nur als hochqualifizierte Fachkraft klassifiziert werden soll, wer mindestens überdurchschnittlich verdient.
In Deutschland betrug 2021 das durchschnittliche Bruttogehalt der Vollzeitbeschäftigten laut Statista ca. 4.100 Euro im Monat oder knapp 50.000 Euro im Jahr. Unter Einschluss der in Teilzeit und geringfügig Beschäftigten lag der Durchschnitt 2022 nur bei rund 3.333 Euro im Monat oder knapp 40.000 Euro im Jahr.
Die einwanderungsfreundliche Bundesregierung hat die Schwelle für alle Engpassberufe und für Berufsanfänger auf 45,3% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gesenkt. Im Jahr 2023 waren das 39.682,80 Euro. Das ist etwa ein Viertel weniger als der Durchschnitt aller Vollzeitbeschäftigten und sogar etwas weniger als der Durchschnitt aller Beschäftigten einschließlich Teilzeit und geringfügige Beschäftigung.
Geht man von der Maxime aus, dass Hochqualifizierte nicht unterdurchschnittlich verdienen sollten, so wäre nicht das durchschnittliche Gehalt aller Beschäftigten, sondern nur das höhere der Vollzeitbeschäftigten der angemessene Vergleichsmaßstab. Denn es kann ja nicht Sinn der Sache sein, dass Fachkräfte (mit ihren Familien) einwandern, um hier einen Mini- oder Halbtagsjob aufzunehmen.
Für alle anderen Berufe beträgt die Schwelle 50% der Pflichtversicherungsgrenze, was im Jahr 2023 auf bescheidene 43.800 Euro hinauslief, weit unterhalb des Durchschnitts der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.
Die „Westbalkanregelung“ wird mit der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung über das Jahr 2023 hinaus verlängert und entfristet. Sie erlaubt jährlich 50.000 Albanern, Bosnien und Herzegowinern, Kosovaren, Montenegrinern, Nordmazedoniern und Serben für jede Art von Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland. Zuwanderer aus dem Westbalkan heißen künftig also alle per Verordnung „Fachkräfte“, selbst wenn sie, was eher die Regel sein dürfte, als angelernte Hilfskräfte arbeiten.
Armutsmigration oder Fachkräfteeinwanderung?
Man darf bezweifeln, ob es wirklich „eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung“ darstellt, wenn angeblich hochqualifizierte Menschen mit ihren Familien zuwandern, die netto nur etwas mehr als 2.000 Euro verdienen. Wenn die Familie größer ist, was ja bei Fachkräften aus Syrien, Irak oder Afrika häufig der Fall ist, dann kann man mit einem solchen Gehalt keine Familie anständig unterbringen und ernähren.
Doch auch dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Künftig soll nämlich nicht mehr geprüft werden, ob ausreichend Wohnraum vorhanden ist. Auch der Lebensunterhalt gilt nach §18g Aufenthaltsgesetz als gesichert, wenn eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Berufsausbildung oder Studium und dem Nachweis einer qualifizierten Beschäftigung erteilt wurde.
Und der Staat dürfte kräftig mithelfen. Anspruch auf Kindergeld und Wohngeld besteht, wenn ich die Gesetzeslage richtig deute. Bürgergeld dürfen eine zugewanderte Fachkraft und ihre Familie normalerweise nicht beziehen. Denn, wenn sie nicht (mehr) mit Gehalt oberhalb der Mindestschwelle beschäftigt ist, kann die Aufenthaltserlaubnis entzogen werden.
Allerdings gibt die EU-Richtlinie vor, dass vor der Androhung des Entzugs der Blauen Karte EU erst drei Monate Arbeitslosigkeit zusammengekommen sein müssen. Dann muss der oder die Betreffende noch weitere mindestens drei Monate Zeit bekommen, eine neue Arbeit in Deutschland zu suchen. Das gilt für Menschen, die noch keine zwei Jahre im Land sind. Arbeiten sie schon länger als zwei Jahre hier, erhöhen sich die Fristen auf sechs Monate Arbeitslosigkeit und sechs Monate Zeit einen neuen Job zu finden.
Eine eingewanderte „Fachkraft“ und ihre Familie können also wohl bis zu einem Jahr Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, bevor sie ihren Aufenthaltstitel verlieren. Zusätzlich gibt die EU vor, dass die Verhältnismäßigkeit immer gewahrt werden muss. Ich kann mir vorstellen – ohne es zu wissen – dass das einem Entzug des Aufenthaltstitels oft entgegensteht, wenn eine Familie mit eingereist ist.
Migration ins Bürgergeld
Laut der Bundesagentur für Arbeit erhielten im Juni 2023 etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Dies entspricht rund 6,5% der Bevölkerung.
Unter den Empfängern des Bürgergeldes sind 52,7% deutsche Staatsangehörige. Die verbleibenden 47,3% setzen sich aus Nicht-Deutschen zusammen. Die größten Gruppen unter den ausländischen Bürgergeldempfängern kommen aus:
- Ukraine: 703.933 Personen
- Syrien: 501.806 Personen
- Türkei: 198.666 Personen
- Afghanistan: 182.672 Personen
- Irak: 114.964 Personen
Berücksichtigt man, dass viele Zuwanderer aus der Migrationswelle 2015 inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen konnten (s.u.), bedeutet das, dass etwa die Hälfte oder mehr des Bürgergeldes inzwischen dem Lebensunterhalt von Zuwanderern dient, zu zwei Dritteln aus den fünf oben genannten Ländern. Ganz überwiegend hat das natürlich nicht den Hintergrund der Fachkräfteanwerbung sondern Asylsuche.
(Hinweis: Diesen Absatz habe ich am 8.1. eingefügt.)
Leichtere Einbürgerung
Auch in Zusammenhang mit ihrem am 30.11. im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht spricht die Ampelregierung gern und viel von Fachkräften und hochqualifizierten Kräften, die man so vermehrt ins Land locken wolle. Die federführende Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte:
„Wir sind mitten in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe. Wir brauchen in vielen Bereichen unserer Wirtschaft dringend Fachkräfte. Wir werden die besten Köpfe aber nur gewinnen, wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können.“
Dass als hochqualifizierte Fachkräfte künftig auch Menschen gelten, die hier zu weit unterdurchschnittlichen Löhnen arbeiten, erwähnt sie nicht.
Schon nach drei Jahren können sie künftig günstigenfalls eingebürgert werden, und dabei ihre alte Staatsbürgerschaft behalten. Wenn es mit den Deutschkenntnissen und dem ehrenamtlichen Engagement nicht so weit her ist, kann man nach fünf statt bisher acht Jahren Deutscher werden.
Mit 168.000 Menschen wurden 2022 so viele eingebürgert wie seit 20 Jahren nicht mehr. 2020 waren es nur 110.000. Allein aus Syrien kamen knapp 30.000 der Neubürger. Es folgten mit Abstand Ukrainer, Iraker und Türken.
Betrugspotential dürfte groß sein
Sind die Regeln schon äußerst lax, wenn man Geist und Buchstaben des Gesetzes einhält, und haben nur noch wenig mit dem zu tun, worum es laut der öffentlichen Verlautbarungen eigentlich gehen sollte, um Einwanderung hochqualifizierter Fachkräfte, so wird das alles wahrscheinlich noch viel schlimmer, wenn man die Möglichkeiten mit in den Blick nimmt, zu betrügen und die Kontrolllücken auszunutzen.
Ernsthaft kontrolliert wird nur am Anfang, ob der Arbeitsvertrag die Mindestanforderungen erfüllt.
Ich kann mir ohne allzu langes Nachdenken einige Möglichkeiten ausmalen, wie man nach der neuen Gesetzeslage für Geld oder Dankbarkeit „Fachkräfte“ in größerer Zahl für kurze oder fingierte Beschäftigungsverhältnisse nach Deutschland holen kann. Diese sind dann erst einmal im Land, können ihre Familien mitbringen oder nachholen und dann mutmaßlich die löchrigen Kontrollen und die Langwierigkeit und Schwierigkeiten von Ausweisungsverfahren nutzen.
Wer profitiert
Die Förderung der Einwanderung von sogenannten Fachkräften wird uns als unumgängliche Notwendigkeit verkauft, um mit dem demographischen Wandel und dem „Fachkräftemangel“ umzugehen. Ich habe mir diesen Fachkräftemangel und seine Ursachen einmal näher angeschaut. Ich habe im Handelsblatt aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) die 15 besetzungsstärksten Mangelberufe bei „Fachkräften“ zusammengestellt und die mittleren Löhne der in diesen Berufen beschäftigten Fachkräfte analysiert.
Die BA unterscheidet, Hilftskräfte, Fachkräfte, Spezialisten und Experten. Fachkräfte sind Menschen in Berufen, für die in der Regel eine formelle Berufsausbildung erforderlich ist.
Das beeindruckende Ergebnis der Analyse: in zwei Dritteln der besetzungsstärksten 15 Mangelberufe verdienen die Fachkräfte weniger als den Durchschnitt der Fachkräfte in allen Berufen, also nicht nur den Mangelberufen, und zwar meist deutlich weniger. Im Durchschnitt aller Berufe verdienen Fachkräfte 3.380 Euro, im Durchschnitt der untersuchten großen Mangelberufe 3.160 Euro. Ganz weit unten rangieren die Bäckereiverkäufer, Gastronomieservicekräfte und Arzthelfer mit weniger als 2.400 Euro brutto.
Hinzu kommt: Die Mangelberufe haben in den letzten fünf Jahren bei der Bezahlung weiter an Boden verloren, trotz des schon länger bestehenden Mangels, Während über alle Fachkräfteberufe hinweg die Löhne um 14,1% zulegten, waren es bei den untersuchten Mangelberufen nur 11,4%. Nur in zwei der 15 bedeutendsten Mangelberufe sind die Gehälter nennenswert überdurchschnittlich gestiegen. Vorneweg liegt die Altenpflege, in der eine starke Vergütungssteigerung gesetzlich verordnet wurde, daneben noch im Gastronomieservice.
Damit deutet sehr viel darauf hin, dass der Fachkräftemangel einfach eine Konsequenz der Tatsache ist, dass ausgerechnet die schweren Jobs mit unattraktiven Arbeitszeiten schlecht bezahlt werden. Deshalb drängen die jungen Menschen stattdessen in die bequemeren Bürojobs die noch dazu besser bezahlt werden und oft kräftig wachsen.
Man könnte die Marktkräfte und die Gewerkschaften für einen Ausgleich sorgen lassen, indem die bisher unattraktiven Mangelberufe durch deutlich höhere Lohnsteigerungen attraktiver gemacht werden. Das würde die Arbeitgeber und Aktionäre viel Geld kosten. Das wäre nur fair, nachdem in den letzten Jahrzehnten immer mehr von der Masse der Arbeitnehmer zu den Kapitalbesitzern umverteilt wurde. Doch stattdessen tut die Regierung den Arbeitgebern und Kapitalbesitzern zuliebe ihr Möglichstes, dem Mangel stattdessen durch Einwanderung von Arbeitskräften abzuhelfen, die bereit sind, diese Arbeiten auch zu niedrigen Löhnen zu verrichten.
Und der Union als größter Oppositionsfraktion ist das immer noch nicht genug Kapitalfreundlichkeit. Am 7. Januar forderte Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag, in der Tagesschau, Geflüchtete zur Arbeit zu verpflichten, ausdrücklich auch diejenigen aus der Ukraine. Diese sollten in sichere Gebiete der Westukraine zurückgeschickt werden, wenn sie zumutbare Arbeit hartnäckig ablehnten. Wenn es aber sichere Gebiete in der Westukraine gibt, warum darf dann jeder Ukrainer in Deutschland „Schutz“ suchen. Wenn es nach der CSU geht, darf das nur, wer den deutschen Arbeitgebern seine Arbeitskraft (billig) zur Verfügung stellt.
Mehr zu Vorgeschichte
Die drastische Lockerung der Einwanderungsregeln wird zwar mit der Notwendigkeit begründet, Fachkräfte anzulocken und gelegentlich auch humanitär. Doch schon 2013 hat das Weltwirtschaftsforum eine Studie mit dem offenherzigen Titel „The Business Case for Migration“ veröffentlicht, übersetzt: „Warum Migration gut fürs Geschäft ist“. Das ist für eine Konzernlobby normal. Nicht normal ist allerdings, wer daran alles mitgewirkt hat. Das waren neben Konzernen, die an der Migration verdienen, wie Western Union, Jeeves Group, Univision und Oracle auch Vertreter von EU, Regierungen und internationalen Organisationen. Mitgemacht haben der EU-Kommissar für innere Angelegenheiten, ein Vertreter der Weltbank und ein Generaldirektor im Finanzministeriums Schwedens, wo die Probleme mit der Migration inzwischen Wahlen bestimmen.
Auf folgende Aussagen hat sich diese öffentlich-private Partnerschaft zur Migrationsförderung damals geeinigt:
- Migration ist gut fürs Geschäft.
- Politische Parteien, die Zuwanderung zu begrenzen und zu kontrollieren versprechen, sind ein Problem. Sie schaden der Wirtschaft.
- Entwicklungsagenturen fördern Migration.
- Unternehmen halten sich bei dem Thema zurück, weil sie Angst haben, mit Werbung für Zuwanderung den Groll der Öffentlichkeit auf sich zu ziehen.
- Migration sollte man heute nicht mehr als eine Beziehung zwischen Individuum und Staat verstehen, sondern als Beziehung zwischen Individuum und Arbeitgeber, vermittelt über den Staat.
- Staat und Zivilgesellschaft sollen in Partnerschaft mit der Privatwirtschaft (sinngemäß) eine Willkommenskultur etablieren.
Der Migrationspakt, den die Große Koalition 2018 unterzeichnet und mit ausgehandelt hat, goss die gleiche Zielsetzung in wohlgesetzte, humanitär klingende Worte.
Fazit
Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Migrationspakt vorbildlich um. Sie bezeichnet selbst Menschen, die zu deutlich unterdurchschnittlichen Löhnen in beliebigen Berufen arbeiten wollen, als Fachkräfte, und gibt ihnen das Recht, mit ihren erweiterten Familien nach Deutschland zu ziehen.
Wie vom Migrationspakt gefordert, tut sie dabei so, als sei jegliche Migration „eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalisierten Welt“ und sorgt für eine positive Wahrnehmung von Migranten in der Bevölkerung. Sie fördert die Arbeitsmigration in (fast) allen Qualifikationsstufen und die Familienzusammenführung für Migranten (fast) aller Qualifikationsstufen.
Ob sie allerdings die Interessen der hier schon lebenden Bevölkerung vertritt, insbesondere der weniger Privilegierten, die gerne höhere Löhne und Chancen auf eine Sozialwohnung hätten, sowie auf eine gute Sozialversicherung zu attraktiven Beiträgen und ein nicht verslumtes Wohnumfeld auch in ärmeren Stadtvierteln, steht auf einem anderen Blatt.
Dazu folgende drei Meldungen:
- Dezember 2022: Unter der Überschrift: „Scholz rechnet mit 90 Millionen Einwohnern“ wurde der Kanzler zitiert mit: „Wir haben weit über 80 Millionen Einwohner, das geht aber weiter hoch, Das Statistische Bundesamt hat eine Rechnung vorgelegt, die ganz plausibel ist, dass es weiter gegen 90 Millionen wächst.“
- Januar 2023: „Wohnungsmangel in Deutschland so groß wie seit 30 Jahren nicht mehr“: Laut einer Studie fehlen 700.000 Wohnungen.
- Juli 2023: Die Zahl der Sozialwohnungen sank 2022 um 14.000 auf rund 1,09 Millionen. Neu gebaut wurden nur 22.545 statt der von der Regierung jährlich versprochenen 100.000 Sozialwohnungen.
Wenn eine Regierung die Grenzen für ausländische angebliche Fachkräfte (mit Miniverdiensten) und ihre erweiterten Familien weit öffnet, gleichzeitig aber nichts tut, um den sich zuspitzenden Wohnungsmangel zu beheben und dem steilen Anstieg der Mieten entgegenzuwirken: Ist das noch normale Lobbypolitik oder schon offene Verachtung derer außerhalb der rot-grün-gelben Wohlfühl- und Wohlstandsblase?
Korrekturhinweis: Ich habe die irrige Aussage entfernt, dass ausländische Busfahrer keine EU-Fahrerlaubnis brauchen.Tatsächlich muss diese nur gegenüber der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr nachgewiesen werden. Die Arbeitgeber sind jedoch weiterhin dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sie die notwendige Fahrerlaubnis haben.
Fortsetzung: Der Migrationspakt und die ausländischen Busfahrer als Lohndrücker: Ein Erfahrungsbericht