Einige, vor allem unionsregierte Bundesländer hatten auch aus Protest dagegen, dass sie von Lauterbach und dem RKI ausgetrickst wurden, die G-Regeln für Einzelhandel und Gaststätten gelockert oder aufgehoben. Verschiedene Verwaltungsgerichte hatten die Neuregelung des Genesenenstatus per einstweiliger Anordnung als verfassungswidrig befunden, was allerdings zunächst einmal nur für die Antragsteller gilt.
Karl Lauterbach, der behauptet, von der Aktion des RKI nicht informiert worden zu sein, hat diese dennoch verteidigt und alle Forderungen nach Rücknahme abgelehnt.
Ein Leser hat mich per Beitrag in der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ.online vom 11.2.2022) darauf hingewiesen, dass die Trickser des RKI ihre umstrittene Internetseite wieder einmal, laut Änderungsdatum am 3.2., ohne jedes Aufhebens geändert haben. Sie fügten den Satz ein:
„Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen.*
Und sie behaupten dabei:
„Änderungen gegenüber der Version vom 17.1.2022: Einordnung der Gültigkeit (erster Absatz), ausführlichere Erläuterung der wissenschaftlichen Begründung. Die fachlichen Vorgaben für den Genesenennachweis ändern sich nicht.“
Das ist also die bessere, transparente Kommunikation, die Gesundheitsminister Lauterbach nach dem Skandal um die heimliche Verkürzung des Genesenenstatus hoch und heilig versprochen hat. Alles ist wieder ganz anders, weil das RKI an seiner Webseite herumgedoktort hat und es dauert acht Tage, bis die Öffentlichkeit über die Apothekerzeitung davon erfährt. Es ist nicht zu fassen. Aber ich sage ja schon lange: Karl Lauterbach ist ein gewohnheitsmäßiger Lügner. Er kann nicht anders.
Die Gültigkeit wird also „eingeordnet“, nicht geändert. Für wie dumm halten Lauterbach und die Verantwortlichen des RKI die Leute eigentlich? Was vorher für alle Genesenen galt, gilt jetzt nur noch für Genesene ohne vorherige oder nachherige Impfung. Das ist eine sehr wesentliche Änderung, keine Einordnung.
Aber, es wird noch besser. Nach den Informationen der Apotheker Zeitung bedeutet das in der Praxis die Rücknahme der Verkürzung für alle. Denn:
„Apotheken dürfen Genesenenzertifikate nun wieder mit einer Gültigkeit von 180 Tagen und nicht mehr wie zwischenzeitlich nur mit 90 Tagen ausstellen. So wie es auch den EU-Vorgaben entspricht. Hintergrund ist, dass das RKI die Gültigkeit von 90 Tage nur für gänzlich Ungeimpfte empfiehlt, für alle anderen gelten die 180 Tage. Eine solche Differenzierung gibt es bei der Ausstellung der Zertifikate allerdings nicht.“
Laut Erläuterungen des RKI brauchen geimpfte Genesene normalerweise keinen Genesenennachweis, weil die Information über die Genesung im Impfnachweis verarbeitet wird. Aber, auch sie können sich auf Wunsch ein digitales Genesenenzertifikat der EU ausstellen lassen (Verordnung (EU) 2021/953). Dieses könne parallel genutzt werden, „insbesondere im Hinblick auf die auf 270 Tage begrenzte Anerkennungsdauer des digitalen Impfzertifikates der EU in anderen Staaten oder bei Einreise nach Deutschland.“
Apotheken können deshalb jedem Genesenen einen Genesenenausweis nach EU-Vorgaben ausstellen. Im Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV), das die Apotheken dafür nutzen, gibt es aber laut Apotheker Zeitung keine Unterscheidung zwischen geimpften und nicht geimpften Genesenen. In der Mitteilung des DAV vom 11.2. an die Apotheken heißt es:
„Deshalb wurde die technische Änderung des DAV-Portals / oder der Eintragung auf 90 Tage vorerst wieder zurückgenommen.“
Aus dem „vorerst“ würde ich die Empfehlung an alle ungeimpften Genesenen ableiten, für die die Geltungsdauer verkürzt wurde, oder die ihr digitales Genesenenzertifikat noch nicht geholt haben, am Montag oder mindestens möglichst bald zur Apotheke zu gehen und sich ein Zertifikat für 180 Tage zu holen.
Wir sind gespannt, was Lauterbach zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut einfällt, um die Entimpfung der einfach Janssen-Geimpften rückgängig zu machen, ohne es zuzugeben.
Nachtrag (14.2.): Es funktioniert
Hier exemplarisch die Zuschrift eines Lesers:
„Ich hatte letzte Woche ein Zertifikat bekommen über 3 Monate (eigentlich 2). Und konnte es tatsächlich heute abändern lassen bzw. ein neues ausstellen lassen, welches nun 6 Monate gilt! Ohne Ihren Newsletter hätte ich das wohl nicht erfahren.“
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