Das RKI veröffentlicht in seinem Wochenbericht vom 3.2.2022 ab Seite 23 selbst berechnete Impfeffektivitäten von Covid-Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen gegen Hospitalisierung. Die ermittelte Impfeffektivität ist mit 83% bzw. 95% jeweils in der ältesten Bevölkerungsgruppe ab 60 Jahren am höchsten. Bei den übrigen Erwachsenen ist sie um 20 Prozentpunkte (Grundimmunisierung) bzw. 7 Punkte (Auffrischung) niedriger.
Die Impfeffektivität wird berechnet aus dem Anteil der Hospitalisierten an den Geimpften und den Ungeimpften in Relation zu deren jeweiligen Anteilen an der betrachteten Bevölkerung. Sie soll angeben, um wie viel niedriger das Risiko der Geimpften ist, wegen Covid ins Krankenhaus zu müssen. Es handelt sich um eine relative Risikoreduktion. Wenn der Anteil der Hospitalisierten gering ist, was bei Omikron der Fall ist, kann sich auch bei hoher Impfeffektivität die absolute Reduktion des Risikos unterhalb des Prozentbereichs bewegen. Das RKI gibt die absolute Risikoreduktion nicht an.
In der höchsten Altersgruppe ist auch die Impfquote besonders hoch. Wir hatten bereits darüber geschrieben, dass die zur Berechnung der Impfquote verwendete Farrington-Formel nach oben verzerrte Ergebnisse liefert, wenn die Impfquote viel höher als 50% ist. Das vermerkt oder korrigiert das RKI bis heute nicht.
Hoher Anteil gebrechlicher Menschen
Die sehr hohe Impfquote der Älteren sorgt in Zusammenhang mit dem viel höheren Anteil sehr gebrechlicher Menschen in der höchsten Altersgruppe für eine weitere – potentiell starke – Verzerrung der Impfeffektivität. Die norwegische Gesundheitsbehörde hat empfohlen, bei der Impfung solcher Menschen zurückhaltend zu sein, weil diese Menschen die üblichen Nebenwirkungen der Impfung oft nicht oder nicht gut überstehen.
Man darf annehmen dass auch in Deutschland viele Impfärzte zu einem ähnlichen Urteil gekommen sind und sehr gebrechliche alte Menschen eher nicht impfen. Da fast alle Hochbetagten in hinreichend gutem Gesundheitszustand geimpft sind, dürfte der Anteil derer, die wegen ihres schlechten Gesundheitszustand nicht geimpft sind, beträchtlich sein.
Das würde die Impfeffektivität gegen Hospitalisierung zugunsten einer hohen Effektivität verzerren. Denn alte, gebrechliche Menschen sind dem Tode näher als andere und sterben leicht an einer Infektion, die andere ohne weiteres überstanden hätten. Selbst bei einer wirkungslosen Impfung würde durch diesen Effekt gegebenenfalls ein positive Impfeffektivität ermittelt.
Ich habe das RKI gebeten, zu diesem Einwand Stellung zu nehmen und gefragt, warum man nicht zumindest auf die mögliche Verzerrung hinweist, falls man sie nicht korrigieren kann. Die Antwort des RKI lautete:
„Dazu hat das RKI keine Daten.“
Hinweis: Auf das Problem hat meines Wissens für Österreich Bert Ehgartner zuerst hingewiesen.
1 x Janssen-Geimpfte gelten weiter als Geimpfte
Auf Seite 23 des Wochenberichts beschreibt das RKI die Definition die es für die Berechnung der Impfeffektivität verwendet hat. Wer einmal mit dem Impfstoff „Janssen“ von Johnson & Johnson geimpft ist, gilt für den Zähler der Impfeffektivität als grundimmunisiert. Das heißt, die 1x Janssen-Geimpften im Krankenhaus gelten für die Berechnung der Impfeffektivität offiziell als geimpft.
Das passt zu der Definition von „geimpft“ im Nenner der Gleichung, also für den Anteil der Geimpften an der betrachteten Bevölkerung. Das wäre dann zwar nicht mehr die aktuelle Definition von „geimpft“ des Paul-Ehrlich-Instituts, denn dieses hat Mitte Januar praktisch über Nacht die 1x Janssen Geimpften für unvollständig geimpft erklärt. Aber Zähler und Nenner hätten immerhin dieselbe Definition.
Das ist aber wohl nur theoretisch der Fall. Denn nur beim Anteil der Geimpften an der Bevölkerung hat das RKI eigene Daten und kann die 1x Janssen Geimpften entsprechend der eigenen Definition berücksichtigen. Beim Zähler, dem Anteil der Geimpften an den Hospitalisierten, ist das RKI auf Meldungen der Krankenhäuser über die Gesundheitsämter angewiesen. Hier fällt es schwer, sich vorzustellen, dass alle Krankenhausmitarbeiter bereit und in der Lage sind, in ihrem stressigen Arbeitsalltag daran zu denken, dass einmal mit Janssen Geimpfte, die offiziell als nicht vollständig geimpft gelten, für Zwecke der RKI Statistik als Geimpft gemeldet werden sollen, während andere einmal Geimpfte als unvollständig Geimpfte gelten. Wenn viele Hospitalisierte aus dieser Kategorie als nicht vollständig Geimpft gemeldet werden, während ihre Gruppe im Nenner der Relation als Geimpft gelten, wird die Impfeffektivität überschätzt.
Das RKI beantwortete meine Frage zum Umgang mit diesem Problem nicht.
Besonders erstaunlich daran ist: Bei der Anfang Januar veröffentlichten gemeinsamen Auswertung der Statistik der Intensivpatienten nach Impfstatus hatten RKI und Intensivmedizinerorganistion DIVI die spätere Änderung der Geimpftendefinition durch das PEI von Mitte Januar vorweggenommen. Einmal mit Janssen Geimpften galten (und gelten immer noch) für diese Statistik als unvollständig Geimpfte. Die entsprechende Ansage an die Krankenhäuser zur Meldepraxis erfolgte spätestens Anfang Dezember. Diese vorgezogene Definitionsänderung gegenüber der damals geltenden Legaldefinition drückte den Anteil der Geimpften an den Intensivpatienten – ein mutmaßlich erwünschtes Ergebnis.
Wie kann es sein, dass das RKI gleichzeitig bis weit in den Februar hinein für das Impfquotenmonitoring und die Berechnung der Impfeffektivität mit einer gegensätzlichen Definition operiert, die nun auch wieder der geänderten Legaldefinition von Geimpft entgegensteht, mit dem Ergebnis, dass die Impfeffektivität – mutmaßlich gewünscht – höher ausfällt?
Wie kann das RKI ernsthaft erwarten, bei diesem mutwillig selbst verursachten Definitionswirrwarr auch nur annähernd valide Daten zu erhalten.
Lediglich auf die Frage, warum überhaupt die einmal mit Janssen Geimpften bei der Berechnung der Impfeffektivität als vollständig Geimpft zählen, obwohl dieser Status den Betroffenen in der Realität verweigert wird, antwortete das RKI mit dem Hinweis, die Umstellung sei „in Vorbereitung“ und einem Link auf eine Erläuterung dazu auf der Netzseite der Behörde. Dort findet sich zum „Digitalen Impfquotenmonitoring“ der Hinweis:
„Die vorliegenden Auswertungen beziehen sich bezüglich des Janssen-Impfstoffes noch auf die bis zum 14.01.22 entsprechend der Zulassung geltende Definition, nach der eine Impfstoffdosis zum Nachweis eines vollständigen Impfschutzes ausreicht. Auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts wurde diese Definition mit Wirkung vom 15.01.22 geändert. Nunmehr sind auch beim Janssen-Impfstoff zwei Impfungen für die Grundimmunisierung vorgesehen. Um diese Änderungen zukünftig auch in den Impfquoten berücksichtigen zu können, müssen jedoch noch Anpassungen in den Meldesystemen und den Auswertungsalgorithmen vorgenommen werden.“
Die Änderung auf der Netzseite des PEI, die laut Verordnung im Benehmen mit dem RKI zu erfolgen hat, kam also selbst für das RKI so überraschend, dass die Behörde es selbst drei Wochen später nicht geschafft hat, ihre Meldeformulare zu ändern. Das ist mehr als peinlich. Anstatt wenigstens die geliebten Impfquoten und Impfeffizienzberechnungen auszusetzen, was diese Peinlichkeit offenbaren würde, veröffentlicht man falsche Zahlen. Das ist ein Skandal.
Rechtfertigung wird nicht einmal versucht
Meine abschließende Frage beantwortete das RKI ebenfalls nicht. Sie lautete:
„Falls die genannten Verzerrungen relevant sind und das RKI sie nicht korrigieren kann: Müsste es dann nicht auf den Ausweis dieser Impfeffektivitäten verzichten oder zumindest deutliche Hinweise zu möglichen Verzerrungen nach oben anbringen?“
Unbequemes will man nicht wissen
Der bereits sehr lange Liste an interessanten Fragestellungen, denen das RKI lieber nicht nachgeht, fügt es im Rahmen des Impfquotenmonitoring eine weitere hinzu. Stimmt es, wie von Seiten der Covid-Impfskeptiker gemutmaßt wird, dass Menschen in den Wochen nach der Impfung überproportional häufig an Covid erkranken?
Die Informationen, wer wann geimpft wurde, erhebt man im Rahmen des Impfquotenmonitoring. Zur Berechnung der Impfeffektivität werden jedoch alle unvollständig Geimpften ausgeschlossen. Dazu zählen alle, die in der Zeit zwischen erster Impfung von zwei Wochen nach der zweiten Impfung erkranken.
Es müsste mit den vorhandenen Daten ohne weiteres möglich sein, eine Impfeffektivität für unvollständige Impfungen zu berechnen. Wäre sie deutlich negativ, würde das bedeuten, dass man sich auf dem Weg zum vollständigen Impfschutz – was auch immer dieser wert ist – unvermeidlich eine längere Zeit mit erhöhtem Erkrankungsrisiko einhandelt. Das wäre von sehr großer Bedeutung auch für die Impfpflichtdebatte, denn eine Impfplficht bedeutet, dass man die Menschen dazu zwingt, das hinzunehmen, für einen erwiesener Maßen sehr kurzlebigen Impfschutz.
Der hier beschriebene Datenschmu des RKI reiht sich in eine lange Liste ein:
RKI trickst schon wieder bei den Geimpften auf Intensivstationen
Ein neuer Trick des RKI um den hohen Anteil der Geimpften an den Intensivpatienten zu senken
RKI wirbt mit unseriöser Studie für Isolierung nicht gegen Covid geimpfter Menschen
Wie das RKI mit mangelhaften Daten und einer ungeeigneten Formel die Impfeffektivität schönrechnet
Das Versteckspiel des RKI um die Hospitalisierungsinzidenz hat einen Grund
Wer für die 2G-Werbebroschüre des RKI voller Täuschungen verantwortlich zeichnet
Die überaus wacklige Rechtfertigung des RKI für die geplanten Privilegien für Geimpfte
Der überaus schwache Rechtfertigungsversuch von RKI-Chef Wieler für sein Versagen bei den Masken