Zensur nach Digital Services Act: Polen fordert Verbot von „Polexit“-Werbung auf TikTok

Aktualisiert 4.1. | 3. 01. 2026 | Die EU-Kommission hat in Reaktion auf eine Forderung Polens  eine Untersuchung gegen TikTok eingeleitet, weil es auf der Plattform viele KI-generierte Inhalte gebe, die den Austritt Polens aus der EU („Polexit“) nahelegten und Anzeichen einer koordinierten Kampagne trügen. Polen fordert, dass TikTok die Verbreitung aller mit KI-Untersützung generierten Inhalte dieser Stoßrichtung bis zur Klärung unterdrückt.

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Bidens Ukraine-Beauftragte bestätigt das Narrativ, für das die EU eigene und Schweizer Bürger sanktioniert

16. 12. 2025 | Die EU hat weitere europäische Publizisten auf ihre Sanktionsliste gesetzt, dafür, dass sie die Ukraine und die USA für den Krieg mit Russland mitverantwortlich machen. Dabei hat Joe Bidens frühere Europa-Beauftragte gerade ausgeplaudert, dass das stimmt, und Hunderttausende für ein fehlgeleitetes Machtkalkül der Biden-Regierung gestorben sind. Die Meinungsfreiheit in der EU ist dem unerklärten Kriegsrecht gewichen.

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Medienanstalten mit Weimer-Verbindungen gehen gegen Alexander Wallasch vor, der den Weimer-Skandal ins Rollen brachte

10. 12. 2025 | Fünf Landesmedienanstalten haben eine „Prüfgruppe Wallasch“ gegen den Blogger gebildet, der die Affäre um das Medienunternehmen von Medien-Staatsminister Wolfram Weimer ins Rollen gebracht hat. Sie überziehen ihn mit Geldforderungen wegen angeblicher Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht. Es gibt anrüchige Verbindungen der Anstalten zu Weimer.

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Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kontokündigungen durch Sparkassen

4. 12. 2025 (korrigiert) | Weil Sparkassen so wichtig sind als Rettungsanker für Publizisten, Parteien, Schützenvereine und Büchsenmacher, denen Banken die Kontoführung verweigern oder kündigen, hier der Hinweis auf ein einschlägiges Urteil des Bundesgerichtshofs von 2015 (XI ZR 214/14). Danach gilt, „dass eine ordentliche Kündigung, die eines sachgerechten Grundes entbehrt, wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nach § 134 BGB nichtig“ ist, weil Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Grundrechtsbindung „gehindert sind, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden“. (Korrekturhinweis: Zunächst hatte ich irrtümlich Bundesverfassungsgericht geschrieben.)|

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