Das Beste aus 100 Ausgaben des „real-world economics review“
Unionsfraktion verlangt Überprüfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Warum Autobahnblockaden und Kurzduschaufrufe dem Klima schaden
Wegen 9-Euro-Ticket keine Schulausflüge mit der Bahn in Bayern
Für den Personalmangel bei Flughäfen, Bahn, Gaststätten und Hotels gibt es eine unbequeme Lösung
Oberverwaltungsgericht bestätigt: Buß- und Zwangsgelder für nicht geimpfte Pflegekräfte sind unzulässig
23. 06. 20222 | In Bestätigung der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Hannover hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 22.6. unanfechtbar entschieden, dass es für Pflegekräfte keine Impfpflicht gibt und es deshalb auch keine Zwangsmaßnahmen und Strafen gegen Personen geben kann. Belastet durch die „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“ ist nur die Einrichtung und das Unternehmen.