Begründung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Sachen Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Ende Mai hat mein Anwalt Carlos A. Gebauer beim Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.2.2018f (Faschingsurteil) begründet. Das Kasseler Berufungsgericht hatte mit neuer Begründung das für mich negative Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts bestätigt. Danach bedeutet der Status von Euro-Banknoten als unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel nicht, dass Rundfunkanstalten Bargeld zur Begleichung einer Beitragsschuld annehmen müssen. Im Folgenden dokumentiere ich die Revisionsbegründung.

mehr

Revisionsbegründung Teil 2: Sachverhalt und Prozessgeschichte

Der Beklagte hat von der ihm in § 9 I S. 2 Nr. 2 RBeitrStV erteilten Satzungsermächtigung mit Wirkung zum 1. Januar 2013 unter anderem dergestalt Gebrauch gemacht, daß er in § 10 II seiner Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge unter Ausschluß einer unmittelbaren Schuldtilgung des Schuldners an den Gläubiger durch Bargeld lediglich Zahlungen per „Lastschrifteinzug“, „Einzelüberweisung“ oder „Dauerüberweisung“ annehmen möchte.

mehr

Revisionsbegründung Teil 3: Grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen

Grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen

Die vorliegende Rechtssache wirft grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht abschließend beantwortete Rechtsfragen auf, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung ebenso wie im Interesse einer (konkret: korrigierenden) Weiterentwicklung des Rechtes revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichtes im vorliegenden Rechtsstreit erheblich sein wird. Der Rechtsstreit wirft folgende grundsätzliche Rechtsfragen auf:

mehr

Revisionsbegründung Teil 4: Bargeldnoten als unbeschränktes Zahlungsmittel

Banknoten, d. h. Bargeldnoten der Zentralbanken, sind als das verkörperte Geld des europäischen Notenbanksystems das im Euro-Raum und mithin auch in Deutschland alleinige und von sämtlichen Parteien eines Geldschuldverhältnisses zu akzeptierenden Mittel zur Schuldtilgung durch Zahlung. Jede andere Modalität der Schuldtilgung bedarf einer wirksamen, abweichenden konsensualen Regelung unter den Beteiligten.

mehr

Facebook wird zum Nato-Organ

18. 05. 2018 | Der Druck auf Zuckerberg hat gefruchtet. Das Digital Forensic Research Lab des Atlantic Council wird künftig dank einer gerade vereinbarten Kooperation mit Facebook darauf achten, dass keine russischen Quellen über das soziale Netzwerk westliche Öffentlichkeiten mit Falschinformationen und Propaganda politisch beeinflussen können. Nur noch neutrale Informationen über die segensreichen Wirkungen der weltweiten Friedenseinsätze der Natotruppen und über die Gräueltaten der Regime, die aus humanitären Gründen beseitigt werden müssen, sollen uns erreichen.

mehr

1 261 262 263 264 265 266 267 268 269 388