Ausgerechnet Schwedens Notenbank wird zur Kämpferin für das Bargeld

6. 11. 2018 | Schweden ist nicht nur das Land, in dem die Verdrängung des Bargelds am weitesten fortgeschritten ist – unter langjähriger tätiger Mithilfe der Notenbank. Es ist auch das Land, in dem sich die Nachteile dieser Entwicklung bereits am deutlichsten zeigen. Deswegen plädiert die Schwedische Reichsbank nun für ein scharfes Gesetz, um die Banken zu zwingen, die Bargeldversorgung aufrecht zu erhalten.

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Ab Mittwoch reiten die Wirtschaftsweisen wieder gegen die Arbeitnehmerinteressen

Wirtschaftspolitik im Arbeitgeberinteresse wird von den Wirtschaftsweisen als alternativlos dargestellt. Die wissenschaftliche Redlichkeit bleibt dabei oft auf der Strecke. Umso erbitterter kämpft die Mehrheit im Sachverständigenrat darum, arbeitnehmernahe Störenfriede fernzuhalten oder wenigsten zu diskreditieren und auszugrenzen.

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Bitcoin aus der Nähe betrachtet

1. 11. 2018 | Wenn man Bitcoin immer nur aus der Ferne betrachtet, dann pflegt man viele falsche Vorstellungen davon, was das ist, und wie es funktioniert. Das geht auch nicht weg, wenn man oft hinschaut und viel darüber liest – von Leuten, die selbst nicht allzu nah dran sind. Das Buch „Bitcoin – Die verrückte Geschichte vom Aufstieg eines neuen Geldes“ hat mir geholfen, einige dieser falschen Vorstellungen los zu werden.

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Das Internet unter US-Aufsicht

Der folgende Artikel ist ein Appetithappen aus dem sehr lesenwerten Buch voller spannender Informationen von Werner Rügemer „Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts. Allgemeinverständlicher Abriss zu den neuen Finanzakteuren im Westen und in China“. Papyrossa-Verlag, 2018, 357 Seiten, 19.90 Euro.

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Am 27. März 2019 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht darüber, ob der Staat sein eigenes Geld als Zahlungsmittel annehmen muss

In meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags, die mir dieser nicht ermöglichen will, hat das Bundesverwaltungsgericht den Verhandlungstermin in Leipzig auf den 27.3.2019 festgesetzt. Es geht darum, ob der Staat die Annahme der von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen und vom EU-Vertrag zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärten Euro-Scheine verweigern darf. Akttenzeichen BVerwG 6 C 6.18

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