Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat sich in der mündlichen Verhandlung meiner Klage auf Barzahlung der Rundfunkgebührnicht in die Karten blicken lassen. Wegen der Bedeutung und Kompliziertheit der Materie wird das Gericht am Montag-Nachmittag nochmals beraten und dann ein Urteil fällen, das den Parteien nach unbestimmter Zeit zugehen wird. Klar wurde allerdings, dass das Gericht nicht über die strittige Hinterlegung beim Amtsgericht entscheiden will. Das wird erst entschieden, wenn und falls eine Vollstreckungsabwehrklage von mir eingereicht wird.