Das Landgericht Tübingen stoppt die Vollstreckung von Beitragsschulden wegen eines weit verbreiteten Formfehlers im Vollstreckungsantrag des „Beitragsservice“. Damit lehnt es sich gegen den Bundesgerichtshof auf. Hunderttausende Beitragsschuldner können wieder Hoffnung schöpfen.
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