Die Gerichte lassen das PEI machen, was es will, zum Schaden der schutzbefohlenen Bevölkerung

30. 06. 2025 | Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) kann wegen vorgeblicher Überlastung keine Presseanfragen halbwegs zeitnah beantworten, wichtige Daten nicht auswerten und Informationsfreiheitsanfragen nicht angemessen bearbeiten. Wer dagegen vorgehen will erfährt, dass das zuständige Gericht viele Jahre lang keine Zeit haben wird, sich mit der Klage zu befassen. Eilanträge weist es wegen angeblich mangelnder Eilbedürftigkeit ab.

Mit dem Rechtsschutz in Deutschland ist es so eine Sache. Die Stellungnahmen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), das für die Impfstoffsicherheit zuständig ist, hatten und haben vor Gericht große Bedeutung. Viele Impfschäden werden unter Berufung auf amtliche Auskünfte des PEI nicht anerkannt und Schadenersatzklagen abgewiesen. Und das, obwohl das Institut nachweislich in mehreren Fällen seine abwiegelnden Stellungnahmen zu Gefahren und Nebenwirkungen der mRNA-Behandlungen auf grotesk unsinnige Analysemethoden gestützt hat.

Gleichzeitig ist die Behörde extrem zurückhaltend bei der Veröffentlichung ihrer Daten und der Herausgabe von Daten, die aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes angefordert werden. Mit der Auswertung von Daten, die für potentiell Impfgeschädigte sehr wichtig sein könnten, lässt sich die Behörde fast unbegrenzt Zeit. So kann sie 21 Monate nach Abschluss der SafeVac-2.0-Studie immer noch nicht sagen, wie lange es noch dauern soll, bis die Analyseergebnisse und Rohdaten veröffentlicht werden. Zur Erinnerung: Die Hersteller benötigten nur wenige Monate, um eine Zulassung zu erhalten.

Eine Auswertung dieser Daten, die dem PEI angeblich 2023 innerhalb von vier Monaten gelungen ist und auf deren Basis es die Existenz chargenabhängiger Häufungen von Nebenwirkungen verneinte, hält die Behörde bis heute geheim. Nur eine kurze, methodisch gänzlich unsachgemäße Stellungnahme auf Basis dieser Auswertung hat das PEI am 18.08.2023 veröffentlicht. Informationsfreiheitsanfragen auf Herausgabe dieser Analyse lehnt sie – mutmaßlich rechtswidrig – ab.

Auch ihrer presserechtlichen Auskunftspflicht nach den Pressegesetzen kommt die Behörde nicht nach. Bei der vorletzten Anfrage, die ich stellte, dauerte die Antwort, die die meisten Fragen einfach ausließ, zehn Tage. Eine weitere Anfrage vom 21.6. wurde noch nicht beantwortet. Standardmäßig werden Presseanfragen mit der Auskunft beschieden, das PEI könne grundsätzlich keine Auskunft geben, wie lange es dauern wird. In aller Regel können Medien nicht unbestimmte und unbegrenzte Zeit auf eine Antwort warten. Die Praxis der auskunftspflichtigen Behörde ist mutmaßlich rechtswidrig.

Rechtsschutz funktioniert nicht

Man könnte meinen, eine Behörde, die sich so verhält, bekommt es mit den Gerichten zu tun. Das stimmt zwar, aber nicht auf eine Weise, die das Institut zu einer Verhaltensänderung nötigen würde.

Eine Informationsfreiheitsanfrage der Rechtsanwältin Franziska Meyer-Hesselbarth auf Herausgabe von Daten der SafeVac-2.0-App beispielsweise lehnte das PEI ab. Die Anwältin klagte im April 2022 beim Verwaltungsgericht Darmstadt gegen die Verweigerung der Herausgabe. Bisher gab es noch keine Verhandlung. Meine Anfrage beim Gericht, wann voraussichtlich das Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 K 716.22/DA terminiert wird und ob es normal ist, dass die Terminierung sich so lange verzögert, erbrachte folgende Antwort:

„Auf Ihre Anfrage vom 26.06.2025 kann ich Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen 6. Kammer mitteilen, dass derzeit aufgrund einer Vielzahl vordringlich zu bearbeitender Klage- und Eilverfahren nicht absehbar ist, wann mit einer Terminierung des betreffenden Verfahrens gerechnet werden kann. (…) Insgesamt ist das Verwaltungsgericht Darmstadt mit einem hohen Bestand an Verfahren, darunter auch noch viele sog. Altverfahren, belastet. Dieser Bestand wird kontinuierlich abgebaut. Dabei sieht sich das Gericht allerdings mit einer anhaltend hohen Eingangsbelastung an neuen Klage- und Eilverfahren konfrontiert.“

Wenn es für einen effektiven Rechtsschutz absehbar zu lange dauert, in einem Hauptsacheverfahren sein Recht durchzusetzen, gibt es noch die Möglichkeit des Eilverfahrens. Diesen Weg beschritt die Rechsanwältin mit einem Eilantrag vom 28. August 2024 (6 L 2053/24.DA) dem PEI unter anderem die Herausgabe der Analyse der SafeVac-Daten in Zusammenhang mit der Diskussion um eine chargenabhängige Häufung von Nebenwirkungen gerichtlich aufzutragen.

Die Eilbedürftigkeit begründete die Anwältin damit, dass es deutliche Anzeichen dafür gebe, dass das PEI nicht objektiv, sondern weisungsgebunden gearbeitet habe und die Quellen, aus denen es sein Daten gewonnen habe, nicht ausreichend gewesen seien. Daher bestünden Anzeichen für eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit. Es stellten sich dringende Fragen in Bezug auf die Vorgehensweise der Gesundheitsbehörde, die für das Schutzbedürfnis der Bevölkerung vor möglichen Gesundheitsgefahren als überragend wichtigem Gemeingut von großer Bedeutung seien.

Das Gericht widersprach mit Beschluss vom 4. November 2024 zwar dem PEI, das dreist behauptete, die Auswertung der SafeVac-Daten sei durch die knappe Stellungnahme von August 2023 bereits veröffentlicht. Aber eine Eilbedürftigkeit sah es nicht. Es wies die Antragstellerin und das PEI hilfreich darauf hin, dass die Antwortfrist des Informationsfreiheitsgesetzes selbst bei rechtswidrig zögerlicher Behandlung des Antrags keine Sanktion vorsehe. Wen also eine Behörde wie das PEI am langen Arm verhungern lässt, der wird auf eine Untätigkeitsklage verwiesen, die wiederum ewig dauert.

Dass die Ansprüche Impfgeschädigter vor der Verjährung stünden, war dem Gericht nicht konkret genug. Außerdem sei das ein Interesse, das nur ein Impfgeschädigter selbst geltend machen könne. Das Gericht wollte auch nicht einsehen, dass möglicherweise unsachgemäßes Handeln und Äußern des PEI bezüglich der Sicherheit früherer Impfstoffe eine Bedeutung für die Sicherheit derzeitiger Impfstoffe habe. Schließlich seien die Impfstoffe nicht mit den damaligen identisch.

Die vom PEI sicherzustellende Pharmakovigilanz dient zwar unbestritten dem Gesundheitsschutz – die Aufklärung eines bereits sich deutlich abzeichnenden Versagens bei dieser Aufgabe dagegen kann nach Meinung der Justiz noch viele Jahre warten. Deutlicher kann man den Bürgern nicht zu verstehen geben, dass der Schutz ihrer Gesundheit nur als Vorwand für übergriffige staatliche Corona-Maßnahmen herhalten musste und jetzt völlig gleichgültig ist. Mittlerweile geht es um Geld, um viel Geld sogar, denn der Behauptung des PEI, Impfschäden seien „sehr selten“ traut dieser Staat offenbar selbst nicht mehr über den Weg.

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