„Die Abschaffung des Bargelds“ gibt es jetzt als Taschenbuch – und hier ein Leseprobe

Vor wenigen Tagen ist die Taschenbuchversion von Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen in die Buchhandlungen gekommen. Die Hardcover-Ausgabe hat sich knapp 12.000 mal verkauft – ein schöner Erfolg. Das Taschenbuch kostet 10,- Euro und ist soweit aktualisiert, dass die wesentlichen neuen Entwicklungen zwischen Ende 2015 und Ende 2017 berücksichtigt und eingeordnet sind. Als Appetithappen für Untentschlossene finden Sie im Folgenden die Einführung.

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Hinweis auf zwei englische Texte

Auf den Englischen Seiten habe ich einen Beitrag zu Ökonomen gepostet, die hartnäckig verfälschte Ergebnisse zugunsten von Studiengebühren veröffentlichen, und dazu, wie unterschiedlich NBER in den USA und CEPR in London damit umgehen. Außerdem finden Sie dort aktuell einen Gastbeitrag von Milford Bateman dazu, wie sich nun auch das größte Mikrokreditinstitut in Kambodscha für das große Geld entschieden hat.

CEPR vs. NBER: Two approaches for dealing with false research in favor of tuition fees

Wall Street comes to Cambodia’s microcredit sector

Bargeldklage geht zum Bundesverwaltungsgericht

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat heute in mündlicher Verhandlung unsere Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt verworfen. Die hessischen Verwaltungsrichter der zweiten Instanz urteilten, daraus dass das Bundebankgesetz Euro-Bargeld zum „alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel“ macht, folge keine Pflicht für hoheitliche Stellen, dieses anzunehmen. Trotzdem ist das Urteil ein Erfolg.

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Arme Versuchskaninchen

11. 02. 2018 | Wer heute als Entwicklungsökonom erfolgreich sein möchte, sollte tunlichst mit „randomisierten Kontrollversuchen“ (RCTs) arbeiten. Das sind experimentelle Wirkungsanalysen nach dem Vorbild der medizinischen Forschung. Dabei ist diese Art der Forschung moralisch und wissenschaftlich sehr fragwürdig.

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EU-Parlament will Trichet nicht als EZB-Chefethiker

7. 02. 2018 | Das EU-Parlament hat gestern eine Resolution verabschiedet, die die Europäische Zentralbank auffordert sicherzustellen, dass kein früherer Präsident Vorsitzender ihres Ethik-Ausschusses ist, und dass im Prinzip kein Direktoriumsmitglied gleichzeitig Mitglied einer Gruppe wie der G30 ist, in der Manager von EZB-beaufsichtigten Banken ebenfalls Mitglied sind. Gleichzeitig macht das Parlament allerdings einen Kotau vor der normativen Kraft des faktischen und sagt, wenn eine solche Mitlgiedschaft etabliert sei und andere Notenbanken wie die Federal Reserve und die Bank von Japan ähnlich verlotterte Sitten haben, dann sei es ausnahmsweise okay. Was für Volksvertreter (!).

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