Das BSW bekam Gelegenheit zu den Stellungnahmen der Landeswahlleiter Stellung zu nehmen und hat die eigene Stellungnahme in Kurzfassung und Langfassung veröffentlicht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundestag in seiner negativen Entscheidung über die BSW-Verfassungsklage gemahnt, sich mit der Prüfung einer BSW-Beschwerde nicht zu lange Zeit zu lassen. In der Stellungnahme des BSW erfährt man, dass das Gericht seine Mahnung am 13. August, aus Anlass der ebenfalls negativen Entscheidung über den Einspruch eines Bürgers, zu einer sanften Rüge hochstufte. Denn der Bundestag hatte sich erst am 26. Juni, kurz vor der Sommerpause, dazu bequemt, die Mitglieder des Wahlausschusses zu bestimmen, der sich mit dem BSW-Einspruch zu befassen hatte. Das Gericht schrieb dazu:
Die Gründe dafür, dass der Bundestag die für die Wahlprüfung erforderlichen Schritte nicht unverzüglich nach seiner Konstituierung eingeleitet hat, erschließen sich nicht ohne Weiteres. (…) Es besteht ein öffentliches Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments. (…) Daher schließt das Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise eine Wahlprüfungsbeschwerde auch ohne vorangehende Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht aus, wenn dieser über den Wahleinspruch nicht in angemessener Frist entscheidet.“
Zu den Stellungsnahmen der Landeswahlleiter schreibt das BSW, dass deren Reaktionen auf die bekannt gewordenen und vermuteten Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung sehr unterschiedlich waren. Von der Anordnung von Nachprüfungen (nicht unbedingt Nachzählungen) in allen Wahlbezirken in NRW, bis zum gänzlichen Abstreiten eines Nachprüfungsbedarfs von den Wahlleitern in Hamburg und Bayern.
Die Partei beklagt, dass es auch ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl weiterhin an Transparenz in Bezug auf die zwischen vorläufigem und endgültigem Endergebnis getätigten Korrekturen auf Wahlbezirksebene mangele. Von manchen Landeswahlleitern sei nicht einmal die Zahl der Wahlbezirke, in denen es zu Nachzählungen gekommen ist, bekannt gegeben worden.
Insgesamt sieht sich das BSW in seinen Argumenten für die Notwendigkeit einer Neuauszählung von keinem der Landeswahlleiter widerlegt und von manchen ausdrücklich bestätigt. Als Sachverständiger, der das ebenso sieht, zitiert das BSW den bekannten Statistikprofessor Gerd Bosbach.
Transparenzhinweis: Der Autor ist BSW-Mitglied.
Änderungshinweis: Aufgrund einer Verwechslung hatte ich Gerd Bosbach als „konservativ“ bezeichnet. Diese Zuschreibung habe ich gelöscht.