Der heutige Dienstag war Investitionsschutztag im Handelsblatt. Die Korrespondenten aus Kanada und Brüssel, Gerd Braune und Thomas Ludwig berichten aus diplomatischen Kreisen in Brüssel, die Bundesregierung wolle das eigentlich schon ausverhandelte Freihandelsabkommen der EU mit Kanada in dieser Form nicht unterschreiben, weil ihr der Investitionsschutzteil des Abkommens übertrieben erscheint.
In einem zweiten Stück schreibt Thomas Ludwig, die Gegner des entsprechenden EU-US-Abkommens (TTIP) sollten sich nicht zu früh freuen, die beiden Abkommen würden separat verhandelt und auch von der Bundesregierung getrennt gesehen. Anke Meier, Partnerin der auch in Investorenschutz-Schiedsverfahren aktiven Großkanzlei Noerr LLP bricht in der Rubrik „Votum“ eine vorhersehbare Lanze für den Investorenschutz, und schließlich macht International Correspondent Mathias Brüggmann meine Urlaubsvertretung beim Aufschreiben von Gegenargumenten gegen solche Abkommen.
Dass die Bundesregierung das „Ceta“ genannte Abkommen mit Kanada so wie es im Geheimen ausverhandelt wurde, nicht unterschreiben will, ist sehr wichtig und sehr zu begrüßen. Wenn Ceta so durchginge bräuchten sich die Gegner des Investorenschutzes im EU-US-Abkommen nicht mehr anzustrengen. Denn da praktisch alle großen US-Konzerne Ableger in Kanada haben, könnten sie einfach über „Ceta“ die EU-Staaten vor die Schiedsgerichte in Washington zerren, wenn diese etwas beschließen, was sie in ihren Gewinnen beeinträchtigen könnte.
Wenn andererseits die Bundesregierung den Investorenschutz im Abkommen mit den USA in der bisher vorgesehenen sehr weitgehenden Form abnicken wollte, hätte sie eigentlich keinen Grund, Ceta aufzuhalten. Ich bin daher zuversichtlich, dass es die Schiedsgerichte für Investoren in beiden Abkommen nicht geben wird.
Matthias Brüggmann zeigt am Fall Yukos, einen bisher noch wenig beachteten schweren Nachteil der Bevorzugung von internationalen Investoren bei der Durchsetzung ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechte. Ein Schiedsgericht in den Niederlanden hat die russische Regierung verurteilt, den klagenden Aktionären des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos 50 Milliarden Dollar bezahlen. Nicht nur, dass Russland das Vertragswerk, auf dessen Grundlage das Schiedsgericht urteilte, nie ratifiziert hat. Nach landläufige Einschätzung sind die damals geschädigten überwiegend Russen, also keine ausländischen Investoren. „Triebe nicht ein Schiedsgerichtspassus in einem TTIP-Abkommen zwischen den USA und der EU die Konzerne dazu, sich in zweifelhafte Offshore-Steueroasen zu regiestrieren? Dort könnten sie sich zu einem Auslandsinvestor umdeklarieren lassen“, schreibt Brüggmann. Damit ergänzt er die Variante, die ich schon aufgeschrieben hatte, dass sich Unternehmen, die viel Geschäft mit dem Staat machen, oder von dessen Regulierung stark abhängig sind, an ausländische Investoren verkaufen, die wegen der Drohmöglichkeit mit Schiedsgerichten immer eine bessere Verhandlungsposition haben.
Die Pro-Argumente von Anwältin Meier sind so treuherzig, dass sie fast rührend sind. Die Sorgen der Gegner der Schiedsgerichte seien unbegründet, denn diese schützten die Investoren nur vor unverhältnismäßigen Eingriffen, und dieser Schutz sei in einem Rechtsstaat ja ohnehin selbstverständlich. Ob das die Libyer auch so sehen, die einem Hotelinvestoren, der 5 Millionen Euro investiert hat, 35 Millionen Euro Schadensersatz und 900 Millionen Dollar entgangene Gewinne bezahlen müssen. „Internationle Schiedsgerichte haben die Standards NIE exzessiv ausgelegt“, behauptet Frau Meier allen Ernstes (Hervorhebung von mir). Hohe Hürden müssten die Investoren nehmen, um vor ein Schiedsgericht zu dürfen, schreibt sie. Dabei gelten, wenn es ihre Kollegen Anwälte, die als Richter, Klagevertreter und Verteidigung an en Schiedsgerichten verdienen, so wollen, nicht einmal die Hürden, die explizit in die zugrunde liegenden Verträge geschrieben wurden. Wie etwa bei den Richter-Anwalt, der in Italien von Italienern gekaufte argentinische Staatsanleihen als „Investition auf den Hoheitsgebiet Argentiniens“ interpretierte, oder eine anderer Richter-Anwalt, der urteilte, dass ein Kläger entgegen dem expliziten Wortlaut des zugrunde liegenden Abkommens den Rechtsweg nicht ausschöpfen musste, bevor er sich an dieses Schiedsgericht wenden durfte und gewann.
Dass der Investorenschutz auch deutschen Unternehmen nützt, wie Meier betont, ist richtig, wird aber nicht bestritten. Hier geht es nicht um deutsche Unternehmen versus US-Unternehmen, sondern um Unternehmen gegen Staat/Steuerzahler/Bürger.
Auf die anderen naiven Argumente für den Investorenschutz will ich nicht weiter eingehen. Das habe ich schon hier und hier zusammenfassend getan.
Man braucht nicht lange nachzudenken, um zu verstehen, warum die Anwaltskanzleien, die in diesen Verfahren aktiv sind, zu den größten Lobbyisten von Ceta und TTIP gehören. Sie verdienen prächtig an diesen Verfahren. Aus dem gleichen Grund haben deren Anwälte, wenn sie als Richter an den Schiedsgerichten agieren, ein finanzielles Brancheninteresse an investorenfreundlichen Urteilen. Denn je öfter diese gewinnen, desto mehr Klagen werden angestrengt: zum Wohle der Anwaltskanzleien.