Als ich jüngst mit Prof. Paul Kirchof und SWR-Justiziar Hermann Eicher über den Rundfunkbeitrag diskutierte, bestritt Letzterer vehement meine Behauptung, der Beitrag sei in der Bevölkerung verhasst. Die 900.000 Vollstreckungsersuchen 2014 seien ein Ausreißer wegen Umstellung von Rundfunkgebühr auf Rundfunkbeitrag. Nun wird bekannt, dass sich die Vollstreckungen in diesem Jahr nochmals verdoppelt haben.
Ich hatte meinen beiden Kontrahenten an der Uni Heidelberg die 21,1 Millionen Mahnungen und 900.000 Vollstreckungsersuchen als Beweis dafür vorgehalten, dass der Beitrag einerseits abgelehnt und boykottiert wird (Beitragsverweigerung), andererseits sehr ungerecht ist und zu sehr vielen unnötigen Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Mittellose und Insolvente führt.
SWR-Justiziar Eicher hielt dem entgegen, 2014 sei ein Sonderfall, weil bei der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag und den Meldedatenabgleich auf einmal viele bisher nicht erfasste Zahler hinzugekommen seien.
Nun berichtet Joachim Huber im „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Angaben von Ralf Ludwig, Vorsitzender der Finanzkommission von ARD und ZDF, die Zahl der beantragten Vollstreckungen habe sich 2015 nochmals verdoppelt. Bei 44,5 Millionen Beitragskonten würde das bedeuten, dass gegen fast jeden Zwanzigsten die Zwangsvollstreckung in die Wege geleitet wurde. Das ist eine extreme Absurdität.
Fazit: Der Rundfunkbeitrag ist sachfremd, ungerecht und aus gutem Grund in weiten Teilen der Bevölkerung verhasst. Das lässt sich nun noch schwerer bestreiten als ohnehin schon.