Ihr Rundfunkbeitrag: sachfremd und unsozial

Am Montagabend diskutierte ich in einem gut gefüllten Hörsaal 1 der Neuen Universität in Heidelberg, wo ich so manche VWL-Grundstudiumsvorlesung hören durfte, mit Professor Paul Kirchhof und SWR-Justiziar Hermann Eicher auf der Gegenseite, und dem FDP-Politiker Hans-Joachim Otto überwiegend auf meiner Seite über den Rundfunkbeitrag. Es gab Überraschendes zu hören, nicht alles überzeugend.

Ich will hier nicht versuchen die ganze Diskussion widerzugeben. Dazu bin ich auch viel zu parteiisch. Auf einen besonders großen Widerspruch im Gegenlager will ich jedoch hinweisen. Prof. Krichhof erzählte in seinem Eingangsvortrag, dass der neue Beitrag, der die alte Gebühr ablöste, auf sein Gutachten im Auftrag von ARD, ZDF, Deutschlandradio zurückgeht. Herr Eicher betonte dagegen immer wenn es brenzlig wurde, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ja nur mache, was der Gesetzgeber vorschreibe, ganz so, als hätte der Rundfunk darauf gar keinen Einfluss.

Störend fiel auch auf, dass Kirchhoff nur vernünftig begründete, warum man von der alten Anknüpfung des Beitrags an Empfangsgeräten abgegangen sei, aber bei der Begründung, warum man auf Haushalte bzw. Wohnungen gewechselt habe, sehr einsilbig wurde. Otto führte das in präzise-zynischer Ökonomenmanier darauf zurück, das der Rundfunk vorausgesehen habe, dass man keine Erhöhung des Beitrags mehr bekommen würde – Herr Eicher sagte das mehrfach – und deshalb lieber auf Haushalte gegangen sei, denn die Anzahl der Haushalte wird wegen der sinkenden Haushaltsgröße auch bei schrumpfender Bevölkerung immer größer. Das sei dann eine eingebaute Einnahmenerhöhung.

Dass der Rundfunkbeitrag in weiten Teilen der Bevölkerung verhasst sei, was gegen die Behauptung spreche er sei fair und angemessen, wollten Kirchhoff und Eicher nicht gelten lassen. Es sei nur eine relativ kleine Gruppe, von Fanatikern, die diesen Eindruck vermitteln. Die Stimmung im Saal vermittelte mir persönlich anderes.

Am Ende sprach Herr Eicher noch meine Barzahlungsaktion in Sachen Rundfunkgebühr an und äußerste sich empört darüber, dass ich den Beitrag auf so indirekte, gemeine Weise aushebeln wolle. Wen etwas stört, der solle doch mit offenem Visier dagegen argumentieren und nicht mit solchen Tricks, ganz so als würde es irgendwas ändern, wenn die halbe Republik den Rundfunkbeitrag entschieden ablehnt. Ehrlich gesagt, finde ich diese Argumentation für einen Juristen ungewöhnlich. Schließlich ist es das Brot-und-Buttergeschäft jedes Juristen, Formfehler der Gegenseite zu finden, die einem leichte Siege verschaffen. Andererseits habe ich Verständnis, denn mein Anwalt und ich machen dem in Sachen Beitrag federführenden Rundfunkjustiziar das Leben schon sehr schwer. In wenigen Tagen werde ich über die neueste Runde in diesem Streit um die Barzahlung berichten. Der Hessische Rundfunk droht jetzt nämlich trotz laufenden Verfahrens mit Vollstreckung meiner Beitragsschuld, die er nicht bar entgegen nehmen will. Ich denke, mein kreativer Anwalt hat mir wieder zu einem Etappensieg verholfen.

Soweit zu den Diskussionsbeiträgen der anderen Diskutanten. Hier mein Diskussionsbeitrag:

Mir erschließt sich nicht, warum die Wohnung ein sinnvoller Anknüpfungspunkt für den Rundfunkbeitrag sein sollte. Das war vielleicht vor 40 Jahren eine angemessene Typisierung, als ein Fernseher und ein Radio in der guten Stube stand. Es sind Individuen, die den Rundfunk nutzen, wenn überhaupt. Sie nutzen ihn im Auto, per Mobiltelefon, Notebook und Notepad. Das hat alles nichts mit der Wohnung zu tun. Warum zahlt ein Studierender, der bei seinen Eltern wohnt, keinen Beitrag, wer in einer Vierer-WG wohnt einen viertel Beitrag und wer allein wohnt, einen vollen Beitrag. Das ist willkürlich.

Herr Kirchhof hat betont, dass die gebotene Staatsferne, es  unmöglich mache, den Rundfunk aus Steuermitteln zu finanzieren. Das halte ich für falsch.

Erstens ist die Staatsferne nur geheuchelt. Nicht einmal das Urteil Bundesverfassungsgerichts von 2014, das verlangt, den Anteil der staatlichen und staatsnahen Personen auf ein Drittel zu begrenzen, ist bei ZDF und Deutschlandfunk umgesetzt worden. Dabei wäre selbst diese Grenze noch viel zu weich, da man ja nur die entscheidenden Positionen mit den richtigen Leuten besetzen muss, um entscheiden zu können, wo es lang geht.

Zwei Beispiele:

aus Wikipedia: Stephan Kersten  .. ist Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH).. Damit ist er qua Amt auch Mitglied im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks. [1]  Seit 2005 ist er zudem Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Der Verwaltungsrat hat die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Zu seinen Aufgaben gehört es, den Dienstvertrag mit dem Intendanten abzuschließen und dessen Geschäftsführung zu überwachen.

Ein Richter an zwei Gerichten, die über Verfahren gegen den BR zu befinden hätten, ist qua Amt Mitglied im Gremium, das diesen Rundfunk zu fördern und die Geschäftsführung zu überwachen hat.

Zweites Beispiel:

Die Vorsitzende des Programmausschusses des WDR war von 2002 bis 2009 Referentin in der ARD-Programmdirektion. Dann wurde sie für die SPD ins EU-Parlament gewählt. Seit Februar  2009 ist sie Mitglied des WDR-Rundfunkrats, von Dezember 2009 bis November 2010 stellvertretende Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats. Seit Oktober 2010 ist sie  Vorsitzende des Programmausschusses .

Eine Partei verhilft einer langjährigen Referentin der ARD Programmdirektion zu einem Mandat im EU-Parlament. Sie lässt sich freistellen, wechselt ins Parlament und wird sofort in den Rundfunkrat abgesandt und dort zur Vorsitzenden des Programmausschusses bestimmt, der über Programmbeschwerden vorentscheidet. Ist das nicht eine Win-Win-Situation für die ARD und für diese Partei und für das politische Establishment.

Das war also mein erster Punkt: Beitragsfinanzierung ist nicht hinreichend für Staatsferne. Das Programm, das geboten wird, ist entsprechend staatstragend.

Zweitens:  Sie ist auch nicht nötig dafür. Man könnte vernünftige Staatsferne ohne weiteres durchsetzen, auch wenn man den Rundfunk über eine Steuer finanzieren würde. Wichtig ist nur, wer nach welchen Kriterien bestimmt, wie viel Geld der Rundfunk bekommt. Das dürfen nicht die staatlichen Gremien sein.

Und Drittens. Wenn man schon das Beitragsmodell wählt, dann müssten wir als Rundfunknutzer und -zahler selber diejenigen wählen können, die den Rundfunk beaufsichtigen und steuern, so wie IHK-Zwangsmitglieder oder Mitglieder der verfassten Studentenschaft. Stattdessen bestimmt das der Staat für uns und sorgt so dafür, dass ein sehr staatshöriges Informationsprogramm geboten wird. Nebenher sind die Rundfunkräte ein Selbstbedienungsladen für gierige Parlamentarier und eine Einladung zur Klientelpolitik. Selbst ein stellvertretendes Mitglied des WDR-Rundfunkrats bekommt noch fast 500 Euro pro Monat fürs Nichtstun.

Auch für die Klientelpolitik habe ich ein Beispiel von der Website des WDR. Unter der Überschrift: Kirche im WDR: Reden von Gott in der Welt heißt es dort: „In fünf Radiowellen des WDR bringen die Kirchen jeden Tag neu ihren Glauben zur Sprache. Rechtlich hat das der NRW-Landtag im WDR-Gesetz ermöglicht. Die Verantwortung für diese so genannten Verkündigungssendungen liegt bei eigenen Rundfunkbeauftragten.“

Mein Resümee: Der Rundfunkbeitrag, so wie er jetzt ist, ist eine sehr unsoziale Steuer, die aus formalen Gründen vor Gericht gerade noch so als Nicht-Steuer durchgeht, dank der guten Arbeit von Herrn Kirchhof und Herr Eicher. Inhalt und Qualität des öffentlich rechtlichen Rundfunks werden nicht im Sinne der Beitragszahler überwacht, sondern im Sinne der großen Parteien und staatsnaher Organisationen.“  

Korrekturhinweis (19.1.): Im Werdegang von Frau Kammerevert habe ich Landtag (falsch) in EU-Parlament (richtig) geändert.

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