Das BSI lässt bisher nur wissen, dass es die Kooperationsvereinbarung mit Google geschlossen hat. Mehr will es dazu nicht sagen, offenkundig um sich der Diskussion über das fragwürdige Abkommen zu entziehen. Denn Kooperationspartner Google informiert freimütig – wenn auch sehr schöngefärbt – über die Kooperation mit der Cybersicherheitsbehörde des Innenministeriums mit fast 2.000 Mitarbeitern.
Danach geht es um die „Bereitstellung sicherer und souveräner Cloud-Lösungen für Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene“, wobei angeblich ein besonderer Schwerpunkt der Vereinbarung auf der Gewährleistung der Datensouveränität liegen soll. Von Cloud-Lösungen spricht man, wenn Daten und Programme nicht auf eigenen Servern gespeichert oder ausgeführt werden, sondern auf denen eines Dienstleisters, in diesem Fall Google Cloud. Die „Lösungen aus dem gesamten Google-Cloud-Portfolio“ halten angeblich alle deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen ein und erfüllen höchste Standards hinsichtlich der Datensouveränität.
Eine eigenwillige Definition von Datensouveränität muss dem zugrunde liegen, wenn die Überantwortung hochsensibler Daten an den IT-Konzern eines fremden Landes, der den dortigen Behörden unbedingten Gehorsam schuldet, der Datensouveränität förderlich ist. Der größte Verband der Informatikbranche im deutschsprachigen Raum kommt dagegen zu dem Urteil:
„Die BSI-Google Zusammenarbeit ist ein potenzieller Booster für digitale Abhängigkeit und Erpressbarkeit Deutschlands von den USA. Es ist unverantwortlich, dass die US-Regierung zusätzliches Erpressungspotenzial – noch dazu von einer für IT-Sicherheit verantwortlichen deutschen Behörde – frei Haus erhält.“
Dem liegt die Definition zugrunde, dass digitale Souveränität die Fähigkeit eines Staates bezeichnet, seine digitalen Systeme, Daten und Netzwerke unter seiner Kontrolle zu halten und die digitale Zukunft selbst zu gestalten.
Europäische und nationale Anstrengungen, um digitale Souveränität zu stärken, würden durch die Zusammenarbeit von Google und BSI zunichte gemacht, kritisieren die Informatiker. Google sei aufgrund der Rechtslage in den USA nicht dazu in der Lage, einen souveränen Dienst anzubieten. Der US-Präsident könne immer „das Licht ausschalten“.
Dennoch hat das BSI entsprechende Kooperationsvereinbarungen auch noch mit dem US-Anbieter Oracle geschlossen. Neben SAP ist dagegen erst vor kurzem, am 18. März, mit Schwarz Digits ein zweiter deutscher Anbieter in den Genuss einer solchen Vereinbarung gekommen.