Rundfunkbeiträge bei der Arbeit III: Odyssee einer Programmbeschwerde beim BR geht weiter

21. 08. 2015 | Eine Programmbeschwerde gegen die Tagesschau vom 27.2., hatte über den NDR, den WDR, wieder den NDR den Weg zum BR gefunden, der seine Pflicht zur Bearbeitung von Programmbeschwerden offenbar als lästige Nicht-Pflicht betrachtet. Eine Drohung mit dem Anwalt hat nun immerhin eine Eingangsbestätigung erbracht. Es sind auch erst sechs Monate seit dieser Tagesschau vergangen.

Der erste Teil der Odyssee meiner Programmbeschwerde endete am 6. Juni mit einem Schreiben des BR-Informationsdirektors, das peinliche Ausflüchte für die Falschdarstellungen in dem Bericht aus Athen enthielt. Bearbeiten muss eine förmliche Programmbeschwerde der Intendant. Ich richtete also eine Beschwerde an den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks, der sich befassen muss, wenn ein Intendant einer Beschwerde nicht befriedigend abhilft. Das war am 21. Juni. Sechs Wochen später hatte ich immer noch nichts gehört, und so schrieb ich am 6. August per Einschreiben mit Rückschein nochmal an den Rundfunkrat des BR, dass ich weiterhin eine Antwort und eine Eingangsbestätigung erwarte und die Sache meinem Anwalt übergeben würde, wenn sie nicht käme. Das half. Die Geschäftsstelle des Rundfunkrats schaute nochmal in ihren Archiven nach und teilte mir mit Schreiben vom 11. August mit, dass man auf Grund eines Büroversehens dieses Schreiben bedauerlicher Weise noch nicht bearbeitet hätte. Dies werde nun nachgeholt.

Gleichzeitig bemühte man sich, meinen Hormonhaushalt mit der Ankündigung im Gleichgewicht zu halten, dass dies „einige Zeit in Anspruch nehmen“ werde.

 

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