Wenn das stimmt, was einem Leser von einer sehr großen deutschen Bank gesagt wurde, dann haben die Banken heimlich der Barüberweisung den Garaus gemacht. Wer kein Konto hat und nur bargeldlos zahlen darf, etwa den Rundfunkbeitrag, ist dann aufgeschmissen.
Hier das anonymisierte Schreiben meines Lesers:
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Seit Längerem zahle ich den Rundfunkbeitrag bei der xx Bank in xx in bar und unter Abzug der Kosten zu Gunsten des Beitragsservice ein. Dies wollte ich letzte Woche erneut so tun. Zu meiner Verwunderung wurde mir allerdings recht knapp mitgeteilt, dass dies nicht mehr möglich sei. Es wären seit Kurzem nur noch Bareinzahlungen auf das eigene Konto möglich, nicht mehr zu Gunsten Dritter. Meine Frage nach dem Warum wurde nicht beantwortet. Daraufhin machte ich eine schriftliche Anfrage per Mail, worauf ich eine telefonische Antwort bekam.
Wenn ich als Journalist eine schriftliche Anfrage stelle und eine Antwort per Telefon bekomme, dann weiß ich, dass die Sache so heikel ist, dass mein Gegenüber vermeiden will, etwas schriftlich zu äußern. Denn was man schreibt, kann man nicht mehr dementieren und es kann verbreitet werden. Man will also nicht, dass die Info sich verbreitet. Das folgt dem in einem IWF-Papier empfohlenen Prinzip, bei der Abschaffung des Bargelds möglichst unauffällig vorzugehen und immer zu behaupten, dass man gar keine Agenda gegen das Bargeld verfolge. Weiter mit dem Leserbrief.
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Die Bareinzahlung zu Gunsten Dritter sei seit Mitte Juni 2017 nicht mehr möglich, und zwar bundesweit bei allen Banken. Zur Begründung wurde auf das Geldwäschegesetz und die Abgabenordnung verwiesen. Das Verfahren sei so, dass man ja auf sein eigenes Konto einzahlen und dann den Betrag überweisen könne. Mein Einwand, dass das dann keine Bareinzahlung in dem Sinne mehr sei, wurde kommentarlos stehen gelassen. Meine Nachfrage bezüglich genauer Angabe der relevanten Textstellen innerhalb der genannten Quellen wurde mit dem Hinweis beantwortet, dass die Mitarbeiter der Bank dazu keine Details erhalten hätten.
Der Hintergrund dürfte tatsächlich an den Geldwäscheregeln liegen, die von Staat und Banken im Zusammenspiel sehr effektiv genutzt werden, um dem Bargeld den Garaus zu machen. Der Staat erlässt unpraktikable Regeln zur Kundenidentifizierung ohne sinnvolle Schwellenwerte. Die Banken nutzen das dann um unter Verweis auf die hohen Kosten oder das Rechtsrisiko immer mehr Bargeldgeschäfte gänzlich abzulehnen. Wenn man für eine Barüberweisung von 17,50 Euro an den Beitragsservice eine Kartei für diesen Kunden mit Namen und allen möglichen sonstigen Informationen anlegen muss, dann hat man natürlich keine Lust, dieses Geschäft zu tätigen.
Problematisch für die Rundfunkanstalten ist allerdings, dass sie sich bisher darauf herausreden, Leute ohne Konto könnten den unentrinnbaren Zwangsbeitrag ja auch bei jeder Bank bar auf das Konto des Beitragsservice einzahlen. Das war selbst abgesehen von den hohen Kosten bisher schon eine Lüge. Aber langsam wird die Lüge so offensichtlich, dass selbst die notorisch staatstragenden Verwaltungsrichter kaum noch die Augen davor verschließen können, dass es eine Lüge ist.
[28.8.2017]
Leserhinweis 29.8. per Twitter: Heute bei Stadtsparkasse Mönchengladbach nachgefragt. Gemäß Mitarbeiter #Barüberweisungen unverändert möglich und von G-Änderung nichts bekannt.
Leserinnenhinweis 2.9.: Ich zahle schon seit langem soviel wie möglich bar ein, und es ist bei der Sparkasse ebenfalls schon seit langem regelmäßig mit dem Kommentar begletet, dass es die Möglichkeit bestimmt nicht mehr lange gibt und ich mir doch bitte schon mal etwas anderes überlegen möge. Je nach Mitarbeiter startete es auch gelegentlich mit einem „Nein, geht nicht, machen wir nicht mehr“, häufig in Verbindung mit dem Hinweis auf Bank XY, bei der es schon laaange nicht mehr möglich sei. In allen Fällen half bisher ein Blick (ab und an auch gemeinsam mit den Mitarbeitern) in die Satzung im Aushang, wo in der Gebührenordnung ganz klar die Position „Einzahlung zugunster Dritter“ erwähnt war. Ich habe allerdings noch nicht geschaut, ob das auch gegenwärtig noch so ist. Es könnte die Sparkasse ja auch einfach zu verpennt gewesen sein, die Satzung rechtzeitig zu ändern… Ich hole das gelegentlich mal nach.
Leserhinweis 5.9.: Heute bekam ich von der Sparkasse Chemnitz die mündliche Mitteilung, daß laut einer internen Arbeitsanweisung ab kommender Woche die Bargeldeinzahlung auf Fremdkonten (Zahlschein) nicht mehr möglich ist.
Nachtrag 14.9: Es ist keine Bestätigung zu bekommen, wonach es, eine bankenübergreifende Neuregelung gäbe. Stattdessen dieser entgegensehende Leserhinweis: „Gerade war ich in der Stadt und diesmal habe ich daran gedacht, einen Abstecher zur Nordostsee-Sparkasse zu machen und in deren Satzung zu schauen. Die ausgehängte Version wurde am 1. September 2017 aktualisiert, darin gibt es den Posten „Bargeldeinzahlung zugunsten Dritter bei einem fremden Geldinstitut“ noch. Kostet allerdings pro Einzahlung 20 Euro!“
Leserhinweis 24.9.: Ein Leser schreibt: Die Commerzbank Berlin hat das heute (19..9.) ohne groß zu zucken gemacht, Allerdings mit einer Gebühr von 15 Euro je Zahlungsvorgang. An Commerzbank und zur Bundesbank kostet es „nur“ was um die sieben Euro.