28. 10. 2020 | Im Landkreis Berchtesgadener Land wurde ein Lockdown verhängt, weil es so viele positive Corona-Tests gab. Alle anderen Indikatoren deuteten nicht auf eine ungewöhnliche Epidemielage im Landkreis hin. Eine meiner Thesen war, dass vielleicht in einem Labor etwas schief gegangen sein könnte. Nun wurde bekannt, dass in einem großen Augsburger Labor aufgrund von Hektik und Materialknappheit massenhaft falsch positive Ergebnisse produziert und nicht gegengeprüft wurden.
Es ist bisher nicht bekannt, ob das MVZ-Labor in Augsburg, um das es geht, für den oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land PCR-Tests auf das Coronavirus durchgeführt hat. Einem Bericht des Münchner Merkur von heute, Mittwoch, zufolge, ist der Fehler bei Nachprüfungen in einem Krankenhaus im oberbayerischen Taufkirchen/Vils aufgefallen. Dort hätten sich 58 von 60 positiven Tests als falsch herausgestellt.
Änderungshinweis (11:15 Uhr): Das Labor liegt, anders als in der ersten Version geschrieben, nicht in Oberbayern. Augsburg gehört zum Regierungsbezirk Schwaben. Laut Bericht des Merkur flog der Fehler auf, weil ein oberbayerisches Krankenhaus, von diesem Labor kommende positive Tests neu prüfen ließ. Überschrift und erste zwei Absätze wurden entsprechend geändert.
Die Geschäftsführerin des MVZ-Labors erklärte die Fehler mit der Knappheit an Reagenzien. Das Labor habe wegen des Lieferausfalls eines Herstellers auf ein anderes Nachweismittel zurückgreifen müssen, das offenbar nicht kompatibel gewesen sei. “Aufgrund des hohen Probenaufkommens und des fehlenden Zubehörs war eine Kontrolle positiver Ergebnisse nicht in allen Fällen zeitnah möglich”, zitierte die Zeitung die Geschäftsführerin.
Dem Bericht zufolge sind die falschen Ergebnisse kein Einzelfall. Auch andere Labore hätten Schwierigkeiten, wegen Personalmangels und fehlender Reagenzien in der gewohnten Qualität zu testen. Vor dem vergangenen Wochenende waren zahlreiche falsch positive Tests bei Profifußballern bekanntgeworden.
Was ist los im Berchtesgadener Land? Update 6.11. und vorläufige Schlussbetrachtung