Stadt und Polizeipräsidium Ulm schließen Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung der FFP2-Maskenpflicht aus

2. 02. 2022 | In einer gemeinsamen Presseerklärung haben Stadt und Polizeipräsidium Ulm am 2.2. die in der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht enthaltene Androhung unmittelbaren Zwangs bis hin zum Waffengebrauch wie folgt „erläutert“: „Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung einer Maskenpflicht ist ausgeschlossen.“

Man könnte diese Erklärung einzigartig nennen, wenn nicht vor wenigen Tagen die ebenfalls schwäbische Stadt Ostfildern und das dort zuständige Polizeipräsidium eine ganz ähnliche Erklärung hätten veröffentlichen müssen.

Schuld an der hochnotpeinlichen Pressemitteilung, dass man nicht auf Menschen schießen werde, die sich ohne FFP2-Maske zur falschen Zeit in der Ulmer Innenstadt blicken lassen, sind für die Stadt auch in diesem Fall Agitatoren in den sozialen Medien:

„In der Allgemeinverfügung wurde lediglich korrekterweise darauf hingewiesen, dass eine Maskenpflicht auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein für verschiedenste Einsatzlagen per Gesetz zur Verfügung stehen. Dies wurde insbesondere in Kreisen der offensichtlichen Gegner der sogenannten Corona-Maßnahmen aufgegriffen und dahingehend interpretiert, als ob der Einsatz der Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur Durchsetzung der Maskenpflicht in Erwägung ziehe. Das entbehrt jeder Grundlage. Die Polizei trifft bei jedem Einsatz die erforderlichen Maßnahmen nach den für den konkreten Einzelfall geltenden, spezifischen Rechtsgrundlagen unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit.“

Die einschlägigen Passagen in der Allgemeinverfügung lauten, ganz vorne:

„In (…) der Innenstadt (…) hat jede Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. (…) Für den Fall der Nichtbeachtung (…)  wird die Anwendung des unmittelbaren Zwangs angedroht.“

und weiter hinten bei den Erläuterungen:

„Um sicherzustellen, dass die Maskenpflicht eingehalten wird, droht die Stadt Ulm die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch an. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig (…)“

Druck von der SPD auf den OB

Getrieben wurde der unglückliche Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU) unter anderem von der SPD-Fraktion im Stadtrat, SPD-Landräten und Räten der Linken. In einem offenen Brief an Czisch und einem offiziellen Stadtratsantrag hatten sie gefordert, dass die Stadt sofortige Maßnahmen gegen Spaziergänger treffen solle. Sie warfen der Stadt Untätigkeit und Inkonsequenz im Umgang mit den Anti-Corona-Demonstrationen vor. Ulm sei ein „Pilgerort für sogenannte Spaziergänger:innen“, weil die Ortspolizeibehörde jegliche illegale Form von Demonstrationen toleriere. Die Unterzeichner sind offenbar nicht zufrieden damit, wie die Polizei den in der Allgemeinverfügung für eine Maskenpflicht angedrohten Maßnahmenkatalog bisher nutzt bzw. nicht nutzt. Die Verfügung habe keine Verbesserung gebracht. Im Gegenteil, die Ordnungsbehörden hätten erneut eine illegale Demonstration gewähren lassen.

Jegliche Hoffnungen der Sozis und Linken, die Polizei werde bald richtig unmittelbar zwingend durchgreifen, haben mit deren gemeinsamer Presseerklärung mit der Stadt einen herben Dämpfer erhalten.

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