Zugang zu den versprochenen 10.000 Baht programmierten Geldes sollen die Bürger entweder über ihre, mit ihren nationalen Identitätsnummern verknüpften digitalen Geldbörsen auf dem Smartphone erhalten, oder indem sie unter Vorlage ihrer nationalen ID-Karte einen persönlichen Code abholen.
Die thailändische Zentralbank ist noch in der Erprobungsphase einer digitalen Zentralbankwährung und hat noch nicht über deren Einführung entschieden. Sie hat sich bisher gegen den Plan der Pheu-Thai-Partei ausgesprochen.
Eine digitale Zentralbankwährung, wie sie fast alle großen Länder einzuführen planen oder ernsthaft erwägen, würde, wenn sie Programmierbarkeit beinhaltet, die Kontrollierbarkeit und Steuerbarkeit des finanziellen und wirtschaftlichen Gebarens der Bürger erheblich ausweiten. Programmiert werden könnte zum Beispiel auch, wer was mit dem ihm überwiesenen Geld kaufen darf, und ob er zum Beispiel für bestimmte Waren einen Aufschlag (Lenkungssteuer) zu zahlen hat.
Ambitionen in dieser Richtung sind in vielen Ländern sichtbar, auch in Deutschland, wo derzeit in Pilotprojekten Bezahlkarten für Asylbewerber erprobt werden, die so programmierbar sind, dass bestimmte Waren und Dienstleistungen damit nicht gekauft werden können.
Die in Thailand geplante Beschränkung der Nutzbarkeit auf einen engen Radius um den Wohnort wäre auch hervorragend geeignet, um die sogenannten 15-Minuten-Städte nach dem heftig umkämpften britischen Vorbild zu fördern. Dabei sollen die Einwohner alles was sie brauchen in 15 Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad innerhalb ihres Stadtteils finden. Kritiker monieren die damit manchmal einhergehenden, verordneten Mobilitätsbeschränkungen zwischen Stadtteilen der 15-Minuten-Städte.
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die die Arbeit der (westlichen) Zentralbanken an digitalem Zentralbankgeld koordiniert, hat in ihrer Blaupause Programmierbarkeit von digitalem Zentralbankgeld befürwortet.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat allerdings für sich ausgeschlossen, dass der ins Auge gefasste digitale Euro programmierbar in dem Sinne sein könnte, dass sein Wert mit der Zeit abnimmt, seine Gültigkeitsdauer begrenzt wäre oder man nur bestimmte Waren damit kaufen kann. Auch im Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zum digitalen Euro ist das ausdrücklich ausgeschlossen.
Allerdings bedeutet das nicht, dass im Euroraum diese Programmierung von Geldleistungen an Bürger oder Unternehmen nicht stattfinden könnte und würde. EZB-Chefin Christine Lagarde sagte im März auf dem BIZ-Innovationsgipfel (übersetzt):
„Für uns wäre die Ausgabe einer digitalen Währung, die Zentralbankgeld wäre, nicht programmierbar […] Diejenigen, die die Verwendung einer digitalen Währung mit der Programmierbarkeit in Verbindung bringen können, wären die Intermediäre – die Geschäftsbanken.“
Gemäß der Blaupause der BIZ für ein neues Geldsystem mit digitalem Zentralbankgeld würde dieses digitale Zentralbankgeld gemeinsam mit Geld in Form von Bankguthaben auf einer digitalen Plattform verwaltet. Wer Geld überweisen will, das nur für bestimmte Zwecke genutzt werden kann, zum Beispiel an Asylbewerber oder Sozialhilfeempfänger, der kann das tun, mit Bankengeld in Zusammenarbeit mit privaten Zahlungsverkehrsdienstleistern, die so etwas programmieren können. Im Prinzip geht das heute schon. Allerdings wäre es im von der BIZ beschriebenen Plattformsystem viel leichter und umfassender möglich, wie ich jüngst in einem eigenen Beitrag hierzu erläutert habe.
Die Versicherungen von EU-Kommission und EZB hinsichtlich der Nichtprogrammierbarkeit des geplanten digitalen Euro sind deshalb von geringem Wert.
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