Die Bundesregierung hat sich das Recht erschlichen, die Reisefreiheit dauerhaft zu beschneiden

25. 06. 2021 | Nachdem die Regierungsparteien das neue Infektionsschutzgesetz schon im Schweinsgalopp durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht hatten, haben sie nun einen wichtigen Teil ihrer Notstandsrechte in einer Nacht-und-Nebelaktion bis ein Jahr nach Ende des gesundheitlichen Notstands verlängert.

Eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes wurde im letzten Moment an ein Gesetz zur Harmonisierung des Stiftungsrechts angehängt und gestern Nacht um 23 Uhr vom Bundestag angenommen, ohne nennenswerte Aussprache im Parlament und ohne dass die Öffentlichkeit vorher etwas davon erfahren hätte. Dabei geht es um sehr weitreichende Einschränkungen der Grundrechte. Es gab 412 Ja-Stimmen, 212 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

Dem Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Stiftungsrechts wurde ans Ende ein Artikel 9 gehängt, der das erst vor kurzem massiv verschärfte Infektionsschutzgesetz nochmal verschärft:

„§ 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.“

Ohne jede öffentliche Diskussion wurde dafür gesorgt, dass die Regierung noch ein Jahr nachdem die epidemische Notlage für beendet erklärt worden ist, per Notstandsermächtigung über Aufhebung, Beibehaltung oder Verschärfung von Einschränkungen unserer Reisefreiheit entscheiden darf, ohne das Parlament zu fragen.

ID2020 wird vorangetrieben

Die in der Novelle genannte Absätze des §36 Infektionsschutzgesetz bestimmen unter anderem, dass für Menschen, die nach Deutschland einreisen Quarantänepflicht angeordnet werden kann. Außerdem kann die Einreiseerlaubnis davon abhängig gemacht werden, dass ein Impfzeugnis oder negativer Coronatest vorgelegt werden. Dabei ist nicht zwingend, dass ein negativer Test ein Impfzeugnis ersetzen kann. Das sieht man schon daran, dass zwar aus vielen Ländern Geimpfte in die EU einreisen dürfen, aber nicht negativ Getestete.

Wie so viele der schwerer erklärbaren und anrüchigeren Pandemiemaßnahmen dient auch diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes dazu, die Agenda der Nötigung zur Impfung und, damit zusammenhängend, die Durchsetzung und Verbreitung des digitalen Impfnachweises zu befördern.

So ist vorgesorgt für den Fall, dass eine weitere Corona-Welle ausbleiben sollte. Per Verordnung kann die Regierung noch sehr lange alle nicht geimpften Reisenden so lange schikanieren, bis sie sich impfen lassen und einen digitalen Impfpass mit sich führen. Es reicht, in irgendeinem Land eine Virusvariante zu identifizieren, die man für gefährlich erklären kann. Das Land wird dann zum Variantengebiet erklärt und nur noch Geimpfte dürfen von dort einreisen, von Inländern vielleicht auch noch die negativ Getesteten, die dann in Quarantäne müssen.

Natürlich kann man diese Ermächtigung bei Bewährung auch jederzeit befristet oder dauerhaft verlängern, wenn es genug Varianten gibt, vor denen man noch Angst vorschützen kann.

Ein weltweit verwendeter digitaler Impfnachweis ist Teil der von der Rockefeller Foundation angestoßenen, von Microsoft und der Impfallianz Gavi vorangetriebenen Kampagne ID2020. Diese zielt darauf ab, jedem Erdenbürger einen digitalen Identitätsnachweis zu verpassen, der für alle möglichen behördlichen und privaten Zwecke Verwendung findet, und so die Totalüberwachung zu vervollkommnen.

ID2020 und die ansonsten völlig sinnfreie Diskussion um Privilegien für Geimpfte

Dossier zu ID2020

Ich danke Heinz-G. Franz und der Redaktion von dieBasis für Hinweise auf diesen Vorgang.

Änderungshinweis (12:45 Uhr): Nach der Zwischenüberschrift wurde ein Absatz zur näheren Erläuterung eingefügt.

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