Was Sie über das Bundesbank-Gold in New York auch noch wissen sollten

10. 02. 2017 | 1. Außer der Bundesbank holt noch jemand sein Gold aus der New Yorker Lagerstätte weg, aber heimlich. 2. Die Bundesbank hat aufgehört einzuschmelzen und Beweise zu vernichten. Das dürfte mit der Veröffentlichung der Barrenliste im letzten Herbst zusammenhängen. 3. Die Argumente für das neue Lagerstellenkonzept sind unglaubwürdig.
4. Keinem der Bedenken des Rechnungshofs wird durch die bescheidenen Goldverlagerungen nach Frankfurt Rechnung getragen.

1. Wie man den am letzten Freitag von der Federal Reserve Bank of New York veröffentlichten Daten zum fremdverwalteten Goldbestand entnehmen kann, ist dieser Bestand im Jahr 2015 um 130 Tonnen gesunken. Die Bundesbank hat nach ihren Angaben nur knapp 100 Tonnen geholt. Mindestens ein Land oder eine internationale Organisation hat also Gold aus New York geholt oder verkauft.

2. Während die Bundesbank in den ersten beiden Jahren ihres begrenzten Goldheimholungsprogramms das meiste Gold aus New York einschmelzen ließ (insgesamt 55 Tonnen) und dabei alle Beweise vernichtete, hörte sie damit 2015 auf. Damit dürfte zusammenhängen, dass sie im Herbst 2015 eine umfassende Barrenliste veröffentlichte. Wenn es irgendwelche minderwertigen Barren in den Bundesbank-Beständen in New York gegebenen haben sollte, dann wurden diese 2013 und 2014 beseitigt und in hochreine Barren umgeschmolzen und raffiniert. Alle Beweise wurden beseitigt. Danach erst konnten die Barrenlisten veröffentlicht werden.

3. Die Oesterreichische Nationalbank, die ein ähnliches Gold-Heimholungsprogramm wie die Bundesbank hat, lagert nach eigenen Angaben kein Gold in New York, sondern nur in London und Zürich. Die Niederländer haben ihr Verlagerungsprogramm bereits abgeschlossen. Sie hatten über dieses Programm allerdings auch kein Wort verlauten lassen, bevor es abgeschlossen war. Eventuell macht es derzeit die Notenbank eines anderen Landes ebenso.

Vergleicht man die bisher bekannt gegebenen Informationen der Bundesbank, der OeNB und der niederländischer Zentralbank über die Lagerung der Goldreserven, so fällt auf, dass zwar jeweils mehr Gold im eigenen Land gehalten werden soll als bisher, die Verteilung der Goldbestände auf die ausländischen Lagerstätten aber sehr unterschiedlich ist. Das ist erstaunlich, sollten doch die Anforderungen sich nicht je nach Notenbank derart stark unterscheiden. Die Bundesbank wird auch künftig die weitaus größten Auslandsbestände in New York haben, kleinere in London. Die Österreicher haben den größten Teil des Auslandsgoldes in London, etwas in Zürich und nichts in New York. Die Niederländer haben das meiste Auslandsgold in New York, daneben noch relativ viel in Canada und in London.

Die Bundesbank hat ab etwa 2000 heimlich den größten Teil ihres in London gelagerten Goldes abgezogen und nach Frankfurt gebracht, wie sie mit rund zehn Jahren Verspätung bekannt gab. Das begründete sie im Nachhinein damit, dass die Briten Gebühren für die Lagerhaltung eingeführt hätten. Erstaunlicherweise hat das die Österreicher nicht abgeschreckt, und die Niederländer haben sogar nach eigenen Angaben im Jahr 2000 Gold von Australien nach London verlagert.

London ist das internationale Goldhandelszentrum. Damit begründet die Bundesbank, dass sie dort noch Gold hält. Die New Yorker Bestände rechtfertigt sie damit, dass bei der dortigen Federal Reserve, viele Länder und Institutionen Goldlagerräume hätten. Man kann dort also Gold an offizielle Adressen übertragen, ohne dass es die Tresorräume verlassen muss.

Es gibt drei kleinere und ein ganz großes Aber:

Erstens: Solche Übertragungen deutschen Goldes sind seit vielen Jahrzehnten nicht mehr vorgekommen und es ist nicht absehbar, dass diese wieder nötig werden sollten.

Zweitens: Einen Bestand von Gold im Wert von annähernd 50 Mrd. Euro in New York zu lagern erscheint für diesen hypothetischen Zweck weit überdimensioniert.

Drittens: Bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Bern, wo die Österreicher einen Teil ihres Goldes lagern, kann man ähnlich wie bei der Fed in New York Gold zwischen offiziellen Adressen verschieben, ohne es aus dem Tresor holen zu müssen. Die Schweiz ist ein kleines, neutrales Land. Anders als die USA hat es nicht die Macht, die Herausgabe des Goldes zu verweigern. Dennoch verzichtet die Bundesbank darauf, bei der BIZ Gold zu lagern.

Viertens und am wichtigsten: Das Gold, das in New York bleibt, erfüllt seinen Zweck nicht. Gold ist Geld, dessen hervorstechende Eigenschaft darin besteht, dass es auf Besitz basiert, nicht auf dem Vertrauen in die Bereitschaft und Fähigkeit eines anderen, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn wir unsere Währungsreserven in Dollar oder anderen Währungen anlegen, dann sind wir darauf angewiesen, dass die dortigen Regierungen diese Währungen werthaltig halten und dass die (meist kurzfristigen) Staatsschuldscheine, in denen das Geld angelegt ist, auch bedient werden. Bei Gold ist das anders. Aber nur dann, wenn man es physisch n seinem Besitz hat. Andersfalls hat man nur einen Zettel, auf dem steht, dass man das Gold haben kann, wenn man will. Das ist nichts grundsätzlich anderes als ein Zettel, auf dem steht, dass die US-Regierung einem einen gewissen Dollarbetrag schuldet. Stellt sich das Vertrauen in die Bereitschaft der US-Regierung als verfehlt heraus, das Versprechen auf dem zweiten Zettel zu halten, dann gibt es keinen Grund anzunehmen, dass sie das Versprechen auf dem ersten Zettel erfüllt. Die USA sind viel zu mächtig, als dass man sich auf so ein Versprechen verlassen sollte. Sie haben die übrige westliche Welt schon einmal 1971 enteignet, indem sie ihr Versprechen brachen, die bunten Dollarscheine, die sie uns für unsere Waren gegeben hatten, jederzeit auf Verlangen in Gold einzutauschen. Wir sind trotzdem Freunde geblieben, weil wir nicht anders konnten.

4. Es gibt von Seiten der Bundesbank nicht einmal den Versuch einer Rechtfertigung dafür, so viel Gold in New York zu lassen. Sie verlegt sich allein auf die Betonung der Tatsache, dass sie immerhin ein bisschen von dem Gold dort abzieht. Entsprechend bleibt die Kritik des Bundesrechnungshofs gänzlich unbeantwortet Der Rechnungshof hatte es als rechtswidrig bezeichnet, dass die Bundesbank noch nie eine Inventur ihres Goldes in New York vorgenommen hat, und zwar, weil sie die Lagerräume nicht betreten darf, wie der Rechnungshof feststellte. Der Bundesbank-Vorstand hat bei der Vorstellung seiner Verlagerungspläne der Öffentlichkeit und dem Parlament in Aussicht gestellt, von den Amerikaner schon bald Prüfrechte eingeräumt zu bekommen. Davon hat sich aber nichts bewahrheitet.

Der Rechnungshof hatte auch moniert, dass die New York Fed keinerlei Haftung für das Gold in ihrer Obhut übernimmt. Sollte sich irgendwann herausstellen, dass es ganz oder teilweise fehlt, haben wir Pech gehabt. Auch daran hat sich ziemlich sicher nichts geändert.

Auch wenn man die Bundesbank dafür loben darf, dass sie es immerhin geschafft hat, den Amerikanern die Erlaubnis abzuringen, 300 Tonnen des Goldes, das angeblich unseres ist, nach Frankfurt zu bringen, so bleibt doch die Feststellung, dass  über 1200 Tonne ohne guten Grund dort bleiben werden. Man sollte das Lagerstellenkonzept der Bundesbank vor allem als eines lesen: als das öffentliche Versprechen an die Amerikaner, nicht mehr als 300 Tonnen aus New York abzuholen.

Änderungshinweis (10.2.17): Ein Teil des österreichischen Goldes lagert in Zürich, nicht in Bern, wie zunächst irrtümlich geschrieben.

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