Rechtsanwalt Christian Solmecke und der Unsinn, den er in seinem Video über das bevorstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags erzählt

27. 09. 2020 | Hören | In einem gestern veröffentlichten und schon über 100.000-mal gesehenen Video erklärt der heimliche Interessenvertreter des WDR Christian Solmecke, warum am Rundfunkbeitrag kein Weg vorbeiführt und was in meinem Verfahren um Barzahlung des Beitrags demnächst vom Europäischen Gerichtshof zu erwarten ist. Was er sagt ist teilweise falsch und voller tendenziöser Auslassungen.

Der liebe Herr Solmecke ist ein schlimmer Finger. Er tut in seinem Video als fände er den Rundfunkbeitrag eigentlich Mist, argumentiert aber durchgehend im Sinne der Rundfunkanstalten, deren schnelle Eingreiftruppe er des Öfteren spielt. Er verschweigt dabei regelmäßig, dass er früher für den Westdeutschen Rundfunk gearbeitet hat, weshalb er wohl auch bis heute besonders gern als „Experte“ in WDR-Beiträgen zitiert wird. In der Zurückweisung meines Widerspruchs gegen die Weigerung, mein Bargeld anzunehmen, zitierte der Hessische Rundfunk zur Rechtfertigung ein frühes Video Solmeckes mit seiner laienhaften Rechtsmeinung dazu, was gesetzliches Zahlungsmittel bedeutet. Solmecke ist gelernter IT- und Internetanwalt.

HR stützt ablehnenden Bescheid in Sachen Barzahlung auf Rechtsmeinung eines Ex-WDR-Moderators

Funktioniert der GEZ-Trick wirklich?“ hieß das Video aus dem Jahr 2015, das Solmecke heute ziemlich peinlich sein dürfte. In dem „aufklärenden Video“ kündigt er an „mit einem Gerücht endgültig aufzuräumen“, dass der Rundfunkservice laut Bundesbankgesetz verpflichtet wäre, Bargeld anzunehmen. Er spricht von „Gerücht, Fehlaussage, Verschwörungstheorie“. Dort versteigt sich der erkennbare Laie in Währungsrecht zu der Behauptung, die Tatsache, dass in §14 Bundesbankgesetz Euro-Banknoten als unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet würden, bedeute nur, „wenn man mit Bargeld bezahlt, dann muss Euro immer akzeptiert werden, keine anderen Währungen“. Wozu eine solche Nichtannahmepflicht für Fremdwährungen nötig sein soll, wenn man ohnehin auch jegliches Bargeld ablehnen kann, erklärt er nicht.

Dass das Bundesverwaltungsgericht das ganz anders sieht, erfährt man in Solmeckes aktuellem Video „Rundfunkbeitrag bar zahlen?“ immerhin. Sonst erfährt man nicht viel Sinnvolles in dem oberflächlich-wirren Gerede.

„Schlappe 17 Euro 50 kostet der Rundfunkbeitrag. Ein Schnäppchen“, so fängt der aktuelle Beitrag an. Er wirkt am Anfang als hätte Solmecke etwas aus einem alten Video hineinkopiert, denn er spricht davon, ich sei „jetzt“ auf eine neue Idee gekommen (es war 2015) und er macht mich zwei Jahre jünger als ich bin. Auch bin ich kein Journalist, der unter anderem auch mal für das Handelsblatt gearbeitet hat. Ich arbeite seit 2002 hauptberuflich für das Handelsblatt.

Worum es mir in dem Verfahren um Barzahlung des Rundfunkbeitrags geht, erwähnt Solmecke nicht, obwohl ich es ausführlich und mehrmals dargelegt habe und er meine Blogbeiträge zum Thema erkennbar liest. Mir geht es darum, die Bemühungen zur Beseitigung des Bargelds aufzuhalten und ich habe mir den Rundfunkbeitrag ausgesucht, weil es hier eine gut angreifbare Satzung gibt, die besagt, dass die Rundfunkanstalten das gesetzliche Zahlungsmittel nicht annehmen.

Anlass für das neue Video ist, dass am kommenden Dienstag 29.9. der EU-Generalanwalt sein Plädoyer in meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk veröffentlichen wird. Von Solmecke würde man das aber so nicht erfahren. Er spricht zuerst davon, dass am 29.9. die Schlussplädoyers gehalten würden, nach denen sich der Europäische Gerichtshof „immer“ richte. Tatsächlich folgt das Gericht soweit ich weiß in etwa zwei Dritteln der Fälle dem EU-Generalanwalt.

Der Generalanwalt ist eine Einrichtung aus der französischen Rechtstradition. Er legt das Für und Wider des Falles dar und schreibt dann, wie er entscheiden würde. Dieses Für und Wider ersetzt beim EuGH die Minderheitsmeinungen, wie sie z.B. beim Bundesverfassungsgericht möglich sind. Gegen Ende spricht Solmecke dann davon, dass der Gerichtshof am 29.9. „entscheiden wird, ob ihr künftig den Rundfunkbeitrag bar bezahlen könnt“. Das ist falsch.

Aus meinem Bericht von der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH im Juni zitiert Solmecke selektiv und irreführend, was ich über die Stellungnahmen der verschiedenen Institutionen und Regierungen geschrieben habe, die sich an dem Verfahren beteiligt haben. Dass die EU-Kommission gesagt hat, mindestens eine Härtefallregelung zum Barzahlen müsse in der Rundfunkbeitragssatzung enthalten sein, wird bei Solmecke dazu, dass eine solche Härtefallregelung möglich sei. Dass die Kommission sagte, der Rundfunkbeitrag sei eine verkappte Steuer, ist ihr „rausgerutscht“, was weit von der Wahrheit ist.

Dass die Europäische Zentralbank betont hat, dass es kostengünstige Möglichkeiten für den Rundfunk gäbe, den Beitragspflichtigen Barzahlung zu ermöglichen, unterschlägt er tunlichst. Denn das unterminiert die Hauptverteidigung des Rundfunks, eine Bargeldannahme sei unzumutbar.

An einer Stelle sagt Solmecke, laut Bundesverwaltungsgericht könne eine Verpflichtung zur Barzahlung nur auf vertragliche Weise vorgesehen werden. Das ist ein Versprecher, aber er dürfte die Zuhörer beträchtlich verwirren. Gemeint ist, dass der Ausschluss der Barzahlung nur auf vertraglichem Wege möglich ist. Man sollte meinen, jemand, der für Hunderttausende Videos macht, korrigiert solche sinnentstellenden Fehler. Aber andererseits kommt es bei dem insgesamt sehr verwirrenden Video ohnehin nicht mehr darauf an.

Wer wissen will, worum es tatsächlich geht, schaut am besten in mein Dossier zu dem Verfahren.

EuGH-Bargeldprozess

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