HateAid

Die HateAid gGmbH ist eine staatlich geförderte Organisation, die gegründet wurde, um Opfern digitaler Übergriffe durch Beratung und finanzieller Unterstützung bei Gerichtsverfahren zu helfen. Zu den Klienten gehören auch Politiker. Seit 2020 ist HateAid Hinweisgeber bei YouTube und seit Juni 2025 Vertrauenswürdiger Hinweisgeber nach dem Digital Services Act. In dieser Eigenschaft kann die NGOs digitalen Medienplattformen Hinweise auf zu löschende oder anderweitige auszubremsende Inhalte geben, die diese mit Vorrang bearbeiten müssen. HateAid kooperiert auch mit staatlichen und halbstaatlichen Meldestellen wie „REspect! im Netz“.HateAid wird von EU-Kommission und Bundesregierung gern als Vertreterin der sogenannten Zivilgesellschaft zu Gesetzgebungs- und Regulierungsvorhaben angehört.

Steckbrief

  • Gegründet: 2018
  • Sitz:Berlin
  • Gründer: Anna-Lena von Hodenberg (eheamlige Campaignerin von Campact), Gerald Hensel (Fearless Democracy)
  • Gesellschafter: Von Hodenberg, Campact und Fearless Democracy halten jeweils ein Drittel der Anteile der HateAid gGmbH.
  • Budget. 5,8 Mio. Euro (2024)
  • Staatliche Förderung:1,28 Mio Euro (2024)
  • Sonstige Geldgeber: Alfred Landecker Foundation 1,375 Mio Euro (2024); Deutsche Postcode Lotterie 500.000 Euro (2024); Mercator Stiftung;  Michael Otto Foundation for Sustainability; Schöpflin Stiftung; Demokratiestiftung Campact; CMS Stiftung; Einzelspender
  • Mitarbeiter: 54 (2025)
  • Mitgliedschaften: „toneshift – Netzwerk gegen Hass im Netz und Desinformation“, ein Zusammenschloss von sechs über das Demokratie-Leben-Programm geförderten NGOs des Wahrheitskomplexes.
  • Personelle Verflechtungen: Im Beirat sitzen drei ehemalige Spitzenpolitiker: Nadine Schön (Union), Renate Künast (Gründe), Brigitte Zypries (SPD); Geschäftsführerin Josephine Ballon sitzt im Beirat des Digital Services Coordinators bei der Bundesnetzagentur

 

Aktivitäten

Hilfe und Beratung

HateAid bietet Betroffenen von Digitaler Gewalt Beratung und juristische Unterstützung und Prozesskostenfinanzierung an. Das schließt auch Unterstützung prominenter Politiker bei Gerichtsverfahren wegen Beleidigung ein. HateAid tritt auch Klagen gegen digitale Medienplattformen bei um Grundsatzentscheidungen zu erreichen. HateAid schließt von seinen Hilfsangeboten Betroffene von digitaler Gewalt aus, die „selbst Hass im Netz verbreiten“, die durch „diskriminierende Äußerungen“ auffallen oder „Teil von antidemonkratischen Gruppierungen“ sind.Für weite Teile des politischen Establishments fallen AfD-Mitglieder unter die Antidemokraten. Dasselbe galt während der Corona-Krise für „Querdenker“. Äußerungen von Feministinnen und Naturwissenschaftlern in Sachen Frauenschutz oder wissenschaftlicher Bedeutung von X- und Y-Chromosomen werden in rot-rot-grünen Kreisen nicht selten als transfeindlich und diskriminierend gebrandmarkt.

Melden und Anzeigen

HateAid ist offiziell anerkannter Vertrauenswürdiger Hinweisgeber (Trusted Flagger) nach dem Digital -Services Act (DSA). Das bedeutet, das große digitale Medienplattformen Hinweise der NGO auf vermeintlich schädliche Inhalte mit Vorrang nachgehen müssen. Sie müssen Rechenschaft darüber ablegen, wie sie mit Hinweisen umgehen. Anerkannte Maßnahmen nach DSA, mit von HateAid und anderen markierten „schädlichen“ Inhalten umzugehen, sind Accountsperren und -löschungen, Beitragslöschungen, Warnhinweise vor Beitragsanzeige, Ausbremsen der Verbreitung von Beiträgen, Werbesperren. Die Video-Plattform YouTube setzt HateAid seit 2020 als Hinweisgeber ein.

Wegen seiner Tätigkeit als Hinweisgeber muss sich HateAid immer wieder des Vorwurfs des Denunziantentums und der ideologisch motivierten Zensur erwehren. Die NGO tut das offensiv unter anderem mit einem Text auf ihrer Website, in dem sie mit einem „Lügen-Alarm“ vor „Falschinformationen über Trusted Flagger“ warnt. Der Text soll Leser davon überzeugen, dass „das nichts mit Zensur zu tun hat“, da es „ausschließlich um Inhalte, die gegen das Gesetz verstoßen“ gehe. Mit einer möglichen ideologischen Einseitigkeit von HateAid, die viele der NGO vorwerfen, hat sich die Bundesnetzagentur in ihrem Zulassungsbescheid für HateAid nicht auseinandergesetzt. Stattdessen steht dort (S. 10), dass die Objektivität von HateAid dadurch gesichert sei, dass die gemeinnützige GmbH keine kommerziellen Ziele verfolge.

HateAid arbeitet auch mit deutschen Meldestellen zusammen, um mutmaßlich rechtswidrige Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

Studien und Publikationen

HateAid veröffentlicht Studien und Broschüren auf Basis von Umfragen und von KI-gestützten Durchforschungen (z.B. hier und hier) des Internets und leitet daraus Forderungen an die Politik zu Bekämpfung von „digitaler Gewalt“ ab, welche HateAid sehr weit definiert. Das Team des Plagiatsforschers Stefan Weber hat in Eigenregie ein Gutachten mit dem Titel erstellt: „Gutachten zu schwerwiegenden Verstößen
gegen grundlegende Regeln der empirischen Sozialforschung und der guten wissenschaftlichen Praxis sowie zu Manipulationstechniken beim Zitieren und in der Begriffsarbeit in drei Publikationen der HateAid gGmbH auf Basis von Umfragen zur Verbreitung „digitaler Gewalt“ in Deutschland und in der EU“.

Aktionen und Petitionen

HateAid ist Urheber vieler Petitionen, Briefaktionen, Demonstrationsaufrufe und anderer politaktivistischen Aktionen. Zuletzt

Stand: 26.3.2026

Jüngste Entwicklungen

Im Dezember 2025 verhängte die US-Regierung ein Einreiseverbot gegen die Geschäftsführerinnen von HateAid. Im März 2026 verkündete die Bundesfamilienministerin eine Streichung das Auslaufenlassen der Förderung von 200 Projekten, wovon auch HateAid betroffen sein werde.

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