Trump verbietet Banken Kontenkündigungen aus politischen Gründen

9. 08. 2025 | US-Präsident Donald Trump hat ein Verbot für Banken erlassen, aus politischen oder religiösen Gründen Konten zu kündigen oder zu verweigern. Das „Reputationsrisiko“ aus der Beziehung zu einem umstrittenen Kunden darf nicht mehr als Anlass für eine Kündigung herhalten. Kreditkartenunternehmen und andere Zahlungsdienstleister sind von dem Verbot allerdings nicht betroffen.

Bisher behandelte die Bankenregulierung öffentliche Empörung als legitimem Grund für US-Banken, Geschäftsbeziehungen einzustellen oder zu verweigern. Damit macht Trump nun Schluss. Er und seine Familie waren selbst Opfer dieser Praxis geworden. Banken, die solche Praktiken weiterhin betreiben, drohen Strafen.

Das sogenannte „Debanking“ ist auch in Deutschland ein großes Problem für Parteien an den Rändern des politischen Spektrums und noch mehr für unabhängige Publizisten und Medien, deren Geschäftsmodell auf Nutzerspenden basiert. Sehr vielen von diesen wurden Konten gekündigt, zum Teil mehrfach. Das ist jedes Mal mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden.

Kritischen Medien werden systematisch die Bankkonten entzogen
9. 07. 2025 | Eine umfassende Dokumentation von Kündigungen von Bankkonten kritischer Medien und Journalisten, die das Online-Magazin Multipolar veröffentlicht hat, zeigt, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um eine systematische Schikane gegen regierungskritische Berichterstattung.

In Deutschland sind die Banken, trotz der elementaren Wichtigkeit eines Kontos für das Betreiben eines Mediums oder Unternehmens, völlig frei bei der Kündigung oder Eröffnung einer Kundenbeziehung. Fristgerechte Kündigungen begründen die Banken in aller Regel nicht. Ein Recht auf ein Konto gibt es bisher nur für Privatleute. In Deutschland wäre daher zuerst ein Verbot willkürlicher, unbegründeter Kündigung oder Verweigerung eines Kontos auch für Geschäftskunden notwendig.

Zwei Vorgaben der Regulierer kommen als Ursache für die verbreiteten Kontenkündigungen für Publizisten in Deutschland in Frage. Zum einen begründen kleinere Geldeingänge in großer Zahl für die Regulierer einen Geldwäscheverdacht, dem sich die Banken nicht aussetzen wollen. Kündigung des Kontos ist leichter als nachzuweisen, dass man alle Vorsichtsmaßnahmen einhält. Der andere mögliche Grund ist, wie in den USA, das Reputationsrisko. Totalitäre Aktivisten setzen die Banken manchmal wegen der Kontoführung für umstrittenen Publizisten, Parteien oder Politiker unter Druck. Wäre die Verweigerung eines Kontos aus politischen oder weltanschaulichen Gründen verboten, würde dieses Druckmittel wegfallen, denn dann lässt sich die Geschäftsbeziehung nicht mehr moralisch aufladen und werten.

Dass Zahlungsdienstleister wie Visa, Mastercard und PayPal von der präsidialen Verfügung nicht erfasst sind, erlaubt diesen, weiterhin bestimmte Dienstleister, Waren, Anbieter oder Personen vom Geschäftsverkehr auszuschließen – nach Kriterien, die sie selbst festlegen oder die ihnen andere im Hintergrund vorgeben. So erheben Kundenkartenanbieter schon seit längerem Aufschläge für Umsätze, die mit Glückspiel zu tun haben. Aktuell schießen sich die Zahlungsienstleister – scheinbar koordiniert – auf Spiele-Plattformen ein. Sie befehlen deren Betreibern, bestimmte – oft anrüchtige – Spiele aus dem Programm zu nehmen, mit der Drohung andernfalls die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Während die allerwenigsten diesen Spielen nachweinen werden, ist das Vorgehen dennoch hoch problematisch. Denn wenn die Spiele legal aber nicht tolerabel sind, ist der richtige Weg, die Gesetze zu verschärfen. Wenn sie illegal sind, sind die Gesetzeshüter gefragt. Anders als bei Vorgaben von Visa und PayPal gibt es dann jeweils die Möglichkeit, Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Entscheidung, was erlaubt ist und was verboten, wird dann von gewählten Volksvertretern getroffen, nicht von der Finanzbranche oder irgendwelchen Politikern oder Bürokraten im Geheimen.

Der Weg zur Verweigerung der Ausführung von Zahlungen aus politischen Gründen ist nicht weit. Auch davon wird bereits vielfach berichtet, auch in Deutschland. Hier sind offenbar vor allem Zahlungen an die AfD und an manche Medien betroffen.

Die Regierung Trump scheut selbst nicht davor zurück, Debanking und Verweigerung anderer Dienstleistungen als Waffe gegen missliebige Personen und Institutionen einzusetzen. Nachdem er Sanktionen gegen den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs verfügt hatte, kündigten diesem die Banken die Konten und Microsoft sperrte den E-Mail-Account.

Fazit

Politiker und Aktivisten, die für die Bürgerrechte und die Meinungsfreiheit eintreten, sollten unbedingt  die Forderung nach einem Verbot willkürlicher Kontokündigungen oder Verweigerung der Zahlungsabwicklung in ihren Forderungskatalog aufnehmen. Denn es ist erkennbar, dass die Finanzbranche immer mehr zur heimlichen Durchsetzung politischer Ziele missbraucht wird.

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